Kloster Gransee - Ort für Kultur und Bildung, Baureinigungsarbeiten

Amt Gransee und Gemeinden, Fachbereich I

Mit dem Ankauf des ehemaligen städtischen Schulgebäudes durch die Stadt 2016 ergibt sich die Möglichkeit den Standort des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Klausurflügels des Franziskanerklosters aus dem 13. Jahrhundert und des Schulgebäudes aus dem 19. Jahrhundert zu einem Ort für Kultur und Bildung zu entwickeln. Das von 1995 bis 2016 als Verwaltungsgebäude der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) genutzte Gebäude, übernimmt dabei die für den Klausurflügel notwendige Infrastruktur. Dadurch kann der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz minimiert werden. Ermöglicht wird auch eine barrierefreie Erschließung des Obergeschosses des Klausurflügels, ebenfalls verbunden mit der alten Schule. Das neue Verbindungsbauwerk zwischen der neuen Bibliothek und dem alten Klausurgebäude zeichnet den Verlauf der einstigen Apsis nach. Als Ersatzneubau für den abzubrechenden Gebäudeteil aus den 1980er Jahren wird in gleicher Breite, jedoch auf die Gebäudelänge des ehemaligen Schulhauses angepasst, ein neuer Anbau in konventioneller Bauweise aus Mauerwerk mit Betondecken erstellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kloster Gransee - Ort für Kultur und Bildung, Baureinigungsarbeiten
Referenznummer: 2024-42-GR-OV-VOB
Kurze Beschreibung:
Mit dem Ankauf des ehemaligen städtischen Schulgebäudes durch die Stadt 2016 ergibt sich die Möglichkeit den Standort des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Klausurflügels des Franziskanerklosters aus dem 13. Jahrhundert und des Schulgebäudes aus dem 19. Jahrhundert zu einem Ort für Kultur und Bildung zu entwickeln. Das von 1995 bis 2016 als Verwaltungsgebäude der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) genutzte Gebäude, übernimmt dabei die für den Klausurflügel notwendige Infrastruktur. Dadurch kann der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz minimiert werden. Ermöglicht wird auch eine barrierefreie Erschließung des Obergeschosses des Klausurflügels, ebenfalls verbunden mit der alten Schule. Das neue Verbindungsbauwerk zwischen der neuen Bibliothek und dem alten Klausurgebäude zeichnet den Verlauf der einstigen Apsis nach. Als Ersatzneubau für den abzubrechenden Gebäudeteil aus den 1980er Jahren wird in gleicher Breite, jedoch auf die Gebäudelänge des ehemaligen Schulhauses angepasst, ein neuer Anbau in konventioneller Bauweise aus Mauerwerk mit Betondecken erstellt.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-42-GR-OV-VOB
Beschreibung der Beschaffung:
Baureinigungsarbeiten Inhalt - Grob- und Baufeinreinigung aller Flächen und festen Einbauten im Klosterflügel BT A als Einzeldenkmal und im Bereich der Alten Schule und deren neuen Anbaukörper, BT B Hauptleistungen - Grobvorreinigung verschiedener Bauteilflächen nach Einzelabruf ca. 1.600 m² - Baufeinreinigung fertig gestellter Räume und Raumbereiche nach Einzelabruf ca. 1600 m² - Baufeinreinigung verschiedener Laufsteg-, Treppen- und Rampenanlagen im Innen- und Außenbereich Lauffläche ca. 150 m² - Baufeinreinigung fest eingebauter Schrank- und Regalanlagen
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Postanschrift: Klosterstraße 4
Postleitzahl: 16775
Stadt: Gransee
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oberhavel 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-03 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-19 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Gransee und Gemeinden, Baustraße 56, 16775 Gransee
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 14 Abs.1 S. 1 VOB/A - EU). Die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-19 11:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Amt Gransee und Gemeinden, Baustraße 56, 16775 Gransee
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 14 Abs.1 S. 1 VOB/A - EU). Die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-12 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 16a EU VOB/A
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Barufsausübung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung - Unbedenklichkeit des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen (vorgegebener Mindestumsatz siehe Formular "Anlage zum Angebot") Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne Angabe der Gültigkeitsdauer dürfen am Abgabetag nicht älter als 6 Monate sein. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind - Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (vorgegebene Mindestanzahl der gewerblichen Mitarbeiter siehe Formular "Anlage zum Angebot") - Erklärung über welche Ausstattung, welche Geräte, welche technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) sofern dort alle geforderten Unterlagen enthalten sind und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geschäftssprache: deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Amt Gransee und Gemeinden, Fachbereich I
Nationale Registrierungsnummer: DE355365297
Postanschrift: Baustraße 56
Postleitzahl: 16775
Postort: Gransee
Region: Oberhavel 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@gransee.de 📧
Telefon: +49 3306-751657 📞
Fax: +49 3306 751102 📠
URL: https://www.gransee.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.gransee.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y5B6WJ8/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y5B6WJ8 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y5B6WJ8 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60 Tage
Datum des Beginns: 2025-02-03 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5B6WJ8 Das Vorhaben wird gefördert aus dem Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren".
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331866-1719 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 199-616729 (2024-10-10)