Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Anomalieräumungen bis in 6,0 m Tiefe unter GOK. Gemäß der Luftbildauswertung der GEKV Hamburg, Bescheid BIS-F046-24/01429_1 besteht für das Projektgebiet in Teilbereichen Kampfmittelverdacht (s. Zeichnung Nr. -0320 und Anlage 1.0 bis 1.11).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Köhlbrandquerung - Rahmenvertrag Anomalieräumung Land
Referenznummer: KBQ - 047
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Anomalieräumungen bis in 6,0 m Tiefe unter GOK. Gemäß der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Anomalieräumungen bis in 6,0 m Tiefe unter GOK. Gemäß der Luftbildauswertung der GEKV Hamburg, Bescheid BIS-F046-24/01429_1 besteht für das Projektgebiet in Teilbereichen Kampfmittelverdacht (s. Zeichnung Nr. -0320 und Anlage 1.0 bis 1.11).
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Produkte/Dienstleistungen: Baureifmachung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Untersuchungsraum liegt vollständig im Bereich des Hamburger Hafens. Die Hafenflächen werden durch die ansässigen Hafenbetriebe und die vorh....”
Beschreibung der Beschaffung
Der Untersuchungsraum liegt vollständig im Bereich des Hamburger Hafens. Die Hafenflächen werden durch die ansässigen Hafenbetriebe und die vorh. Infrastruktur genutzt. Westlich des Köhlbrands werden die Flächen maßgeblich vom Hauptzollamt Waltershof, Hansaport und einem Logistikunternehmen (Anhalt Logistics GmbH & Co. KG) genutzt. Bei den Hafenanlagen handelt es sich vorrangig um die Anlagen der Hafenbahn sowie Kaianlagen (z.B. Hachmannkai und Neuhöfer Kai), den Travehafen und die Zuwegungen der ansässigen Hafenbetriebe (u. a. EMR) und die Polderanlage (Dradenau). Das Projektgebiet erstreckt sich von West nach Ost vom: Verkehrsknoten Waltershof an der A7 - Rugenberger Hafen - Köhlbrand - Roßkanal - südlicher Roßhafen - Travehafen - Verkehrsknoten Neuhof - bis zum Roßdamm südlich der Ellerholzschleusen. Aufgrund der Größe wurde das Untersuchungsgebiet in 5 Bauabschnitte aufgegliedert, die zeitlich versetzt zugänglich werden. Über die Größe der jeweiligen Bauabschnitte können zum derzeitigen Planungsstand noch keine genauen Angaben gemacht werden. Die Kampfmittelarbeiten erfolgen gemäß §8 KampfmittelVO Hamburg. Die jeweiligen Räumstellen liegen innerhalb der Projektgrenze und sind rechtzeitig vor Baubeginn beim KRD-Hamburg anzumelden. Die Arbeiten sind auf Grundlage der TA-KRD Hamburg 2017, der DIN 18323 (VOB Teil C) und der DGUV I 207-029 durchzuführen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-11 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzprojekte: Vorlage von mind. 2 Referenzprojekten über Anomalieräumungen innerhalb des Hamburger Hafens durch: - Taucherräumung im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzprojekte: Vorlage von mind. 2 Referenzprojekten über Anomalieräumungen innerhalb des Hamburger Hafens durch: - Taucherräumung im Aluminium-Bergerohr in 5 - 6 m Tiefe unter GOK
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Register GEKV Hamburg: Gelistet im Register der GEKV Hamburg gem. §10 (2) KampfmittelVO.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten: a) Personenschäden EUR 5,0 Mio. EUR, 2fach-jahresmaximiert b) Sach- und Vermögensschäden EUR 3,0 Mio. EUR 2fach-jahresmaximiert
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GH1NU” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KBSW000001-97
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KBSW000001-97
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KBSW000001-97
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042794-0997 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
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Quelle: OJS 2024/S 221-691713 (2024-11-11)