Die Auftraggeberin möchte im Sinne ihres o.g. gesetzlichen Auftrags die Gesundheit der Menschen in von ihr ausgewählten Kommunen fördern, die dafür notwendigen Strukturen nachhaltig etablieren sowie als starke Marke vor Ort wahrgenommen werden. Kernaufgabe des Auftragnehmers in der ausgeschriebenen Dienstleistung ist deshalb die Umsetzung eines strukturierten, kommunalen Gesundheitsmanagement-Prozesses in teilnehmenden Kommunen anhand der Vorgaben und unter der Führung der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin legt die Mindestanzahl der durchzuführenden Standorte (Kommunen) auf 22 fest, die in gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftragnehmer auf die acht Bundesländer zu verteilen sind. Voraussetzung für die Auswahl der Standorte ist immer, dass in der Kommune zuvor noch kein kommunales Gesundheitsförderungsprogramm der Auftraggeberin oder des Auftragnehmers stattgefunden. Dies schließt auch Bundes- und Landesförderungsprogramme ein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunale Gesundheitsförderung § 20a SGB V (05/MA/2024)
Referenznummer: 05/MA/2024
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin möchte im Sinne ihres o.g. gesetzlichen Auftrags die Gesundheit der Menschen in von ihr ausgewählten Kommunen fördern, die dafür notwendigen Strukturen nachhaltig etablieren sowie als starke Marke vor Ort wahrgenommen werden. Kernaufgabe des Auftragnehmers in der ausgeschriebenen Dienstleistung ist deshalb die Umsetzung eines strukturierten, kommunalen Gesundheitsmanagement-Prozesses in teilnehmenden Kommunen anhand der Vorgaben und unter der Führung der Auftraggeberin.
Die Auftraggeberin legt die Mindestanzahl der durchzuführenden Standorte (Kommunen) auf 22 fest, die in gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftragnehmer auf die acht Bundesländer zu verteilen sind. Voraussetzung für die Auswahl der Standorte ist immer, dass in der Kommune zuvor noch kein kommunales Gesundheitsförderungsprogramm der Auftraggeberin oder des Auftragnehmers stattgefunden. Dies schließt auch Bundes- und Landesförderungsprogramme ein.
Die Auftraggeberin möchte im Sinne ihres o.g. gesetzlichen Auftrags die Gesundheit der Menschen in von ihr ausgewählten Kommunen fördern, die dafür notwendigen Strukturen nachhaltig etablieren sowie als starke Marke vor Ort wahrgenommen werden. Kernaufgabe des Auftragnehmers in der ausgeschriebenen Dienstleistung ist deshalb die Umsetzung eines strukturierten, kommunalen Gesundheitsmanagement-Prozesses in teilnehmenden Kommunen anhand der Vorgaben und unter der Führung der Auftraggeberin.
Die Auftraggeberin legt die Mindestanzahl der durchzuführenden Standorte (Kommunen) auf 22 fest, die in gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftragnehmer auf die acht Bundesländer zu verteilen sind. Voraussetzung für die Auswahl der Standorte ist immer, dass in der Kommune zuvor noch kein kommunales Gesundheitsförderungsprogramm der Auftraggeberin oder des Auftragnehmers stattgefunden. Dies schließt auch Bundes- und Landesförderungsprogramme ein.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die Auftraggeberin sieht zur erfolgreichen Umsetzung kommunaler Gesundheitsförderung folgende Kriterien und Arbeitsschwerpunkte als entscheidende Erfolgsfaktoren an, deren Einhaltung vom Auftragnehmer an den einzelnen Standorten sicherzustellen ist:
1. Schaffung eines gemeinsamen Grundverständnisses für Gesundheit in den teilnehmenden Kommunen als Kernaspekt von Lebensqualität, sozialem Zusammenhalt und Chancengerechtigkeit für zukünftige Generationen
2. Eindeutige Klärung und schriftliche Fixierung der Programmzielsetzung, des Rollenverständnisses der teilnehmenden Akteure, sowie der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen mit dem verantwortlichen Personenkreis auf kommunaler Seite. Insbesondere Klarstellung von Fördermöglichkeiten der Auftraggeberin, Chancen aber auch Grenzen des Projektvorhabens, unbedingt notwendige Ressourcen, die von der Kommune aufzubringen sind (hier ist insbesondere ein verbindlicher, hauptamtlicher Ansprechpartner als Projektverantwortlicher von Seiten der Kommune zu nennen)
3. Schaffung eines integrierten Handlungskonzeptes im Sinne des „Health in all Policies“ Ansatzes – Gesundheit als Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeberin, Auftragnehmer sowie aller wichtiger kommunaler Akteure (Bürgermeister und Politik, Verwaltung und Ämter, Städtebauplanung, Bildungs- und Sozialinstitutionen, Betriebe, Quartiersarbeit, Vereine und Organisationen)
4. Ausbildung von Multiplikatoren zum Thema Prävention und Gesundheitsförderung aus einem möglichst breiten Spektrum der Bürgerschaft mit besonderem Fokus auf Jugendlichen, Senioren sowie schwer erreichbaren Zielgruppen wie Migranten, Arbeitssuchende etc.
5. Schaffung von gleichwertigen Teilhabe- und Gestaltungsmöglichkeiten beim Thema Gesundheit für alle interessierten Bürger, Betrieben, Gesundheitsanbietern sowie Vereinen und Institutionen
6. Erreichung von Anhörungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Multiplikatoren in kommunalpolitischen Sachverhalten
7. Aufbau eines institutions-, akteurs- und generationenübergreifenden, gesundheitsfördernden kommunalen Netzwerks aus verschiedenen Partnerschaften, das unter einem gemeinsamen Leitbild bzw. Strategie geeint agiert
8. Bereitstellung einer onlinebasierten Netzwerk-Plattform zur Vereinfachung der Multiplikatorenausbildung, dem Dateiaustausch sowie der langfristigen kommunalen Zusammenarbeit
9. Verankerung von nachhaltigen gesundheitsfördernden Strukturen, die auch nach Ende der Programmförderung ohne Mitwirkung durch Auftraggeberin und Auftragnehmer bestehen bleiben, gepflegt und weiterentwickelt werden
10. Programmumsetzung erfolgt unter Einhaltung der „Kriterien für gute Praxis“ des Kooperationsverbundes gesundheitliche Chancengleichheit
11. Alle Maßnahmen im Rahmen der Programmumsetzung richten sich an den „Sustainable Development Goals“ (SDGs) der Vereinten Nationen und deren Zielstellungen aus. In der Kommune betrifft dies speziell die Ziele 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 4 (hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichstellung), 8 (menschenwürdige Arbeit), 10 (Verringerung von Ungleichheiten), 11 (nachhaltige Städte und Gemeinden), 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) und 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele). Die inhaltliche Orientierung an den SDGs muss für die teilnehmenden Kommunen bereits bei Akquise und Erstvorstellung des Programms ersichtlich werden.
Die nach Auftragserteilung von der Auftraggeberin geplante Meilensteinplanung in der Leistungsbeschreibung ist zu beachten.
Die Auftraggeberin sieht zur erfolgreichen Umsetzung kommunaler Gesundheitsförderung folgende Kriterien und Arbeitsschwerpunkte als entscheidende Erfolgsfaktoren an, deren Einhaltung vom Auftragnehmer an den einzelnen Standorten sicherzustellen ist:
1. Schaffung eines gemeinsamen Grundverständnisses für Gesundheit in den teilnehmenden Kommunen als Kernaspekt von Lebensqualität, sozialem Zusammenhalt und Chancengerechtigkeit für zukünftige Generationen
2. Eindeutige Klärung und schriftliche Fixierung der Programmzielsetzung, des Rollenverständnisses der teilnehmenden Akteure, sowie der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen mit dem verantwortlichen Personenkreis auf kommunaler Seite. Insbesondere Klarstellung von Fördermöglichkeiten der Auftraggeberin, Chancen aber auch Grenzen des Projektvorhabens, unbedingt notwendige Ressourcen, die von der Kommune aufzubringen sind (hier ist insbesondere ein verbindlicher, hauptamtlicher Ansprechpartner als Projektverantwortlicher von Seiten der Kommune zu nennen)
3. Schaffung eines integrierten Handlungskonzeptes im Sinne des „Health in all Policies“ Ansatzes – Gesundheit als Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeberin, Auftragnehmer sowie aller wichtiger kommunaler Akteure (Bürgermeister und Politik, Verwaltung und Ämter, Städtebauplanung, Bildungs- und Sozialinstitutionen, Betriebe, Quartiersarbeit, Vereine und Organisationen)
4. Ausbildung von Multiplikatoren zum Thema Prävention und Gesundheitsförderung aus einem möglichst breiten Spektrum der Bürgerschaft mit besonderem Fokus auf Jugendlichen, Senioren sowie schwer erreichbaren Zielgruppen wie Migranten, Arbeitssuchende etc.
5. Schaffung von gleichwertigen Teilhabe- und Gestaltungsmöglichkeiten beim Thema Gesundheit für alle interessierten Bürger, Betrieben, Gesundheitsanbietern sowie Vereinen und Institutionen
6. Erreichung von Anhörungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Multiplikatoren in kommunalpolitischen Sachverhalten
7. Aufbau eines institutions-, akteurs- und generationenübergreifenden, gesundheitsfördernden kommunalen Netzwerks aus verschiedenen Partnerschaften, das unter einem gemeinsamen Leitbild bzw. Strategie geeint agiert
8. Bereitstellung einer onlinebasierten Netzwerk-Plattform zur Vereinfachung der Multiplikatorenausbildung, dem Dateiaustausch sowie der langfristigen kommunalen Zusammenarbeit
9. Verankerung von nachhaltigen gesundheitsfördernden Strukturen, die auch nach Ende der Programmförderung ohne Mitwirkung durch Auftraggeberin und Auftragnehmer bestehen bleiben, gepflegt und weiterentwickelt werden
10. Programmumsetzung erfolgt unter Einhaltung der „Kriterien für gute Praxis“ des Kooperationsverbundes gesundheitliche Chancengleichheit
11. Alle Maßnahmen im Rahmen der Programmumsetzung richten sich an den „Sustainable Development Goals“ (SDGs) der Vereinten Nationen und deren Zielstellungen aus. In der Kommune betrifft dies speziell die Ziele 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 4 (hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichstellung), 8 (menschenwürdige Arbeit), 10 (Verringerung von Ungleichheiten), 11 (nachhaltige Städte und Gemeinden), 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) und 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele). Die inhaltliche Orientierung an den SDGs muss für die teilnehmenden Kommunen bereits bei Akquise und Erstvorstellung des Programms ersichtlich werden.
Die nach Auftragserteilung von der Auftraggeberin geplante Meilensteinplanung in der Leistungsbeschreibung ist zu beachten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 36 Monate
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag einmal um weitere zwölf Monate zu verlängern, somit bis zum 28.02.2029.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des methodischen Kurzkonzepts zur Multiplikatoren-Schulung
zu Arbeitsschritt 8 gemäß Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts eines Präventionsprogramms zur kommunalen Gesundheitsförderung sowie Arbeitsproben zum Akquiseprozess
zu Kapitel 3.2 gemäß Leistungsbeschreibung
Kostenkriterium (Name): Preiskriterium
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-22 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-11-22 10:10:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung für Eignungsleihe nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung für Eignungsleihe nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung für Eignungsleihe nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung für Eignungsleihe nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Technische und berufliche Fähigkeiten
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mindestanforderung:
Es müssen mindestens drei Referenzen angegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen dann, wenn die erbrachten Leistungen folgende Anforderungen erfüllen:
• Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Kommunen in Deutschland beziehen und jeweils die Implementierung bzw. Umsetzung des Public Health Action Cycle im kommunalen Kontext beinhalten und aus den Geschäftsjahren 2021, 2022, 2023 stammen. Diese können sowohl aktuell noch andauern als auch in den benannten Zeitraum abgeschlossen sein.
• Die Referenzen müssen die Kernkriterien Partizipation, Empowerment und Netzwerkbildung klar erkennen lassen.
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mindestanforderung:
Es müssen mindestens drei Referenzen angegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen dann, wenn die erbrachten Leistungen folgende Anforderungen erfüllen:
• Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Kommunen in Deutschland beziehen und jeweils die Implementierung bzw. Umsetzung des Public Health Action Cycle im kommunalen Kontext beinhalten und aus den Geschäftsjahren 2021, 2022, 2023 stammen. Diese können sowohl aktuell noch andauern als auch in den benannten Zeitraum abgeschlossen sein.
• Die Referenzen müssen die Kernkriterien Partizipation, Empowerment und Netzwerkbildung klar erkennen lassen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
>> siehe Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40)
>> siehe Eigenerklärung Technologie von L. Ron Hubbard (41)
>> siehe Eigenerklärung Team (43)
>> siehe „Eigenerklärung EU-Zertifizierung (44)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Dem Angebot sind vom Bieter selbst zu erstellende Angebotskonzepte und Arbeitsproben beizufügen (siehe Ziffer 5 der BWB).
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise im Rahmen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) vorzulegen (Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen):
Sicherheitskonzept/Löschkonzept - siehe Seite 14 – 18 der AVV (Anlage 1)
Dem Angebot ist das nach den Vorgaben der Auftraggeberin ausgefüllte Sicherheitskonzept beizufügen. Dieses beinhaltet die allgemein bei dem Bieter geltenden Sicherheitsanforderung, welche u.a. in den internen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Bieters verankert sind. Sollte ein leistungsbezogenes Sicherheitskonzept verlangt werden, welches integrierte Sicherheitsmaßnahmen bei der Dienstleistung wiedergibt, so wird dies in der Leistungsbeschreibung mit aufgeführt.
Als Bestandteil des Sicherheitskonzepts ist das unter Ziffer 4.1 letzter Anstrich) des Sicherheitskonzepts genannte Löschkonzept beizufügen. Ausreichend ist hierbei ein Auszug aus dem allgemeinen Löschkonzept des Bieters über die Löschungs- und Aufbewahrungsfristen der erhaltenen Datenbestände der IKK classic (u.a. Löschung von Verträgen, Unterlagen zur Vertragsanbahnung, Rechnung, etc.). Sollte das Löschkonzept nicht herausgegeben werden können, so ist eine Erklärung hierzu abzugeben, welche eine Zusicherung der Löschung mit Angabe der Lösch- und Aufbewahrungsfrist enthält.
Der vom Auftragnehmer nach § 4 der AVV zu bestellende Datenschutzbeauftragte/Ansprechpartner ist der Auftraggeberin bereits mit Abgabe des Angebots zu benennen - siehe Seite 22 der AVV (Anlage 5).
Das Sicherheitskonzept dient zur Verifizierung. Ein Angebot, welches die angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird wegen der Nichterfüllung von Mindestkriterien ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer teilt die für die Verarbeitung der Sozialdaten der Auftraggeberin vorgesehenen Standorte und Geschäftsräume bereits mit Abgabe des Angebots mit und benennt diese im Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ - siehe Seite 19 der AVV (Anlage 2).
Die „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ - siehe Seite 20 der AVV (Anlage 3) - und die „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ - siehe Seite 21 der AVV (Anlage 4) - sind in jedem Fall einzureichen – gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass keine Unterauftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses eingesetzt werden und dass keine Wartungsverträge im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bestehen. Dies dient der Klarstellung aus den Anforderungen des Datenschutzes heraus.
>> Dem Angebot ist eine vom Bieter erstellte Unternehmensdarstellung beizufügen (siehe Ziffer 7 der BWB).
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 3.000.000 Euro
- Sachschäden 3.000.000 Euro
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zur Technologie von L. Ron Hubbard (41)
> Eigenerklärung zu vorgesehenen verantwortlichen Personen mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42)
> Eigenerklärung Team (43)
> Eigenerklärung EU-Zertifizierung (44)
> Eigenerklärung zur Informationssicherheit (63).
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Dem Angebot sind vom Bieter selbst zu erstellende Angebotskonzepte und Arbeitsproben beizufügen (siehe Ziffer 5 der BWB).
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise im Rahmen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) vorzulegen (Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen):
Sicherheitskonzept/Löschkonzept - siehe Seite 14 – 18 der AVV (Anlage 1)
Dem Angebot ist das nach den Vorgaben der Auftraggeberin ausgefüllte Sicherheitskonzept beizufügen. Dieses beinhaltet die allgemein bei dem Bieter geltenden Sicherheitsanforderung, welche u.a. in den internen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Bieters verankert sind. Sollte ein leistungsbezogenes Sicherheitskonzept verlangt werden, welches integrierte Sicherheitsmaßnahmen bei der Dienstleistung wiedergibt, so wird dies in der Leistungsbeschreibung mit aufgeführt.
Als Bestandteil des Sicherheitskonzepts ist das unter Ziffer 4.1 letzter Anstrich) des Sicherheitskonzepts genannte Löschkonzept beizufügen. Ausreichend ist hierbei ein Auszug aus dem allgemeinen Löschkonzept des Bieters über die Löschungs- und Aufbewahrungsfristen der erhaltenen Datenbestände der IKK classic (u.a. Löschung von Verträgen, Unterlagen zur Vertragsanbahnung, Rechnung, etc.). Sollte das Löschkonzept nicht herausgegeben werden können, so ist eine Erklärung hierzu abzugeben, welche eine Zusicherung der Löschung mit Angabe der Lösch- und Aufbewahrungsfrist enthält.
Der vom Auftragnehmer nach § 4 der AVV zu bestellende Datenschutzbeauftragte/Ansprechpartner ist der Auftraggeberin bereits mit Abgabe des Angebots zu benennen - siehe Seite 22 der AVV (Anlage 5).
Das Sicherheitskonzept dient zur Verifizierung. Ein Angebot, welches die angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird wegen der Nichterfüllung von Mindestkriterien ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer teilt die für die Verarbeitung der Sozialdaten der Auftraggeberin vorgesehenen Standorte und Geschäftsräume bereits mit Abgabe des Angebots mit und benennt diese im Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ - siehe Seite 19 der AVV (Anlage 2).
Die „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ - siehe Seite 20 der AVV (Anlage 3) - und die „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ - siehe Seite 21 der AVV (Anlage 4) - sind in jedem Fall einzureichen – gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass keine Unterauftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses eingesetzt werden und dass keine Wartungsverträge im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bestehen. Dies dient der Klarstellung aus den Anforderungen des Datenschutzes heraus.
>> Dem Angebot ist eine vom Bieter erstellte Unternehmensdarstellung beizufügen (siehe Ziffer 7 der BWB).
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 3.000.000 Euro
- Sachschäden 3.000.000 Euro
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zur Technologie von L. Ron Hubbard (41)
> Eigenerklärung zu vorgesehenen verantwortlichen Personen mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42)
> Eigenerklärung Team (43)
> Eigenerklärung EU-Zertifizierung (44)
> Eigenerklärung zur Informationssicherheit (63).
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 2b3332e5-7745-4aab-9040-06307d5605fc
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-14+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 200-619138 (2024-10-11)