Es soll eine zentrale Anlauf-, Auskunfts- und aktive Beratungsstelle (Kompetenzstelle) etabliert werden, die bei Fragen zu Fördermöglichkeiten und Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) gemäß SGB XI und teilweise SGB V (insbesondere häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege) und zu weiteren Möglichkeiten der "Digitalisierung in der Pflege" berät und unterstützt. Die Beratung erfolgt unabhängig und neutral. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Kompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf angemessen anzupassen und weiterzuentwickeln. Anpassungen und Weiterentwicklungen werden in den jour fixe besprochen und abgestimmt. Das Angebot soll allen Leistungserbringern oben genannter Rechtskreise in der Pflege in Sachsen zur Verfügung stehen. Es richtet sich an diejenigen, die Projektunterstützung in den genannten Bereichen "Anschluss an die TI" und Digitalisierung suchen. Weiterhin soll die Kompetenzstelle die übergreifende Vernetzung bzw. den Aufbau eines sachsenweiten Austausch- und Informationsnetzwerkes betreiben, um die Projektumsetzungen der einzelnen Einrichtungen bzw. Träger zu beschleunigen. Sie soll weiterhin den Fachaustausch mit den Kompetenzstellen der anderen Bundesländer sowie mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege nach § 125b SGB XI auf Bundesebene pflegen sowie bei deren Vernetzung untereinander sich aktiv beteiligen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kompetenzstelle Digitalisierung Pflege
Referenznummer: #142/23a
Kurze Beschreibung:
“Es soll eine zentrale Anlauf-, Auskunfts- und aktive Beratungsstelle (Kompetenzstelle) etabliert werden, die bei Fragen zu Fördermöglichkeiten und...”
Kurze Beschreibung
Es soll eine zentrale Anlauf-, Auskunfts- und aktive Beratungsstelle (Kompetenzstelle) etabliert werden, die bei Fragen zu Fördermöglichkeiten und Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) gemäß SGB XI und teilweise SGB V (insbesondere häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege) und zu weiteren Möglichkeiten der "Digitalisierung in der Pflege" berät und unterstützt. Die Beratung erfolgt unabhängig und neutral. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Kompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf angemessen anzupassen und weiterzuentwickeln. Anpassungen und Weiterentwicklungen werden in den jour fixe besprochen und abgestimmt.
Das Angebot soll allen Leistungserbringern oben genannter Rechtskreise in der Pflege in Sachsen zur Verfügung stehen. Es richtet sich an diejenigen, die Projektunterstützung in den genannten Bereichen "Anschluss an die TI" und Digitalisierung suchen.
Weiterhin soll die Kompetenzstelle die übergreifende Vernetzung bzw. den Aufbau eines sachsenweiten Austausch- und Informationsnetzwerkes betreiben, um die Projektumsetzungen der einzelnen Einrichtungen bzw. Träger zu beschleunigen.
Sie soll weiterhin den Fachaustausch mit den Kompetenzstellen der anderen Bundesländer sowie mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege nach § 125b SGB XI auf Bundesebene pflegen sowie bei deren Vernetzung untereinander sich aktiv beteiligen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll eine zentrale Anlauf-, Auskunfts- und aktive Beratungsstelle (Kompetenzstelle) etabliert werden, die bei Fragen zu Fördermöglichkeiten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll eine zentrale Anlauf-, Auskunfts- und aktive Beratungsstelle (Kompetenzstelle) etabliert werden, die bei Fragen zu Fördermöglichkeiten und Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) gem. SGB XI und teilweise SGB V (insbesondere häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege) und zu weiteren Möglichkeiten der "Digitalisierung in der Pflege" berät und unterstützt. Die Beratung er-folgt unabhängig und neutral. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Kompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf angemessen anzupassen und weiterzuentwickeln. Anpassungen und Weiterentwicklungen werden in den jour fixe besprochen und abgestimmt.
Das Angebot soll allen Leistungserbringern oben genannter Rechtskreise in der Pflege in Sachsen zur Verfügung stehen. Es richtet sich an diejenigen, die Projektunterstützung in den genannten Bereichen "Anschluss an die TI" und Digitalisierung suchen.
Weiterhin soll die Kompetenzstelle die übergreifende Vernetzung bzw. den Aufbau eines sachsenweiten Austausch- und Informationsnetzwerkes betreiben, um die Projektumsetzungen der einzelnen Einrichtungen bzw. Träger zu beschleunigen.
Sie soll weiterhin den Fachaustausch mit den Kompetenzstellen der anderen Bundesländer sowie mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege nach § 125b SGB XI auf Bundesebene pflegen sowie bei deren Vernetzung untereinander sich aktiv beteiligen.
Die Leistungsbestandteile sowie deren Inhalte sind der Ziffer 3.2 sowie der Ziffer 4 Teil A der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-03 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vergabe erfolgt zunächst für einen ersten Zeitraum ab Zuschlag bis zum 31. Dezember 2025 mit der Option der Verlängerung um zwei Jahre (1. Januar 2026...”
Beschreibung der Optionen
Die Vergabe erfolgt zunächst für einen ersten Zeitraum ab Zuschlag bis zum 31. Dezember 2025 mit der Option der Verlängerung um zwei Jahre (1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhalt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-02 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren und derzeit in Bearbeitung befindlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (nicht weniger als 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren und derzeit in Bearbeitung befindlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (nicht weniger als 3 Referenzen).
Ergibt sich aus einem der Nachweise ein Pflichtverstoß oder ist die Leistungsfähigkeit nicht oder nicht ausreichend begründet, wird der Bieter nicht berücksichtigt.
Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt 05 Erklärung Referenzen anzugeben.
Projektteam
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die fachliche Eignung der mit dem Auftrag betrauten Beschäftigten im Angebot zu hinterlegen. Hierzu ist das Formblatt 06 Erklärung Projektteam zu verwenden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 042-123103 (2024-02-27)