Gegenstand dieses Verfahrens sind Sanierungsarbeiten an der Granitfassade: Im Zuge der grundsätzlichen Nutzbarmachung der Kongresshalle soll die Gebäudehülle bearbeitet werden. Für die fast ausschließlich mit Granitplatten verkleidete Straßenfassade ist die Standsicherheit herzustellen und zu erhalten. Die Bearbeitung betrifft auch die umlaufende Arkade im Erdgeschoss, welche ebenfalls einschließlich Gewölbe mit Granit verkleidet ist. Die im Krieg beschädigten oberen Bereiche hinter den beiden Kopfbauten wurden mit Steinputz ergänzt. Die geplanten Maßnahmen umfassen das Entfernen des schädigenden Bewuchses an den steinsichtigen Oberflächen sowie die Herstellung von wasserdichten Fugen an den den horizontalen wasserführenden Flächen. In der Arkade ist eine statische Fugensanierung durchzuführen. Desweiteren fallen Restaurierungsmaßnahmen im Steinputzbereich an, welche die Sicherung von Rissen inkl. Injektion und Vernadelung sowie Stahlbetoninstandsetzungsmaßnahmen beinhalten. Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Durchführung von Maßnahmen zur grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg. Der Torso der unvollendeten und aktuell nicht nutzbaren Kongresshalle wurde in den Jahren 1935 bis 1939 (Einstellung der Baumaßnahme) errichtet und ist eine der größten baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur. Nach der erfolgten Schadstoffsanierung (nicht Gegenstand dieses Verfahrens) sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die den späteren Ausbau ermöglichen sollen. Ziel des Teilprojekts der grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung ist die Ertüchtigung des Rohbaus und die Herstellung einer dichten Gebäudehülle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kongresshalle Nürnberg /Fassadensanierung Granitfassade (Grundsätzliche Nutzbarmachung und Substanzsicherung)
Referenznummer: 2024002550
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Verfahrens sind Sanierungsarbeiten an der
Granitfassade: Im Zuge der grundsätzlichen Nutzbarmachung der Kongresshalle soll die
Gebäudehülle bearbeitet werden. Für die fast ausschließlich mit Granitplatten verkleidete
Straßenfassade ist die Standsicherheit herzustellen und zu erhalten. Die Bearbeitung
betrifft auch die umlaufende Arkade im Erdgeschoss, welche ebenfalls einschließlich
Gewölbe mit Granit verkleidet ist. Die im Krieg beschädigten oberen Bereiche hinter den
beiden Kopfbauten wurden mit Steinputz ergänzt. Die geplanten Maßnahmen umfassen
das Entfernen des schädigenden Bewuchses an den steinsichtigen Oberflächen sowie die
Herstellung von wasserdichten Fugen an den den horizontalen wasserführenden Flächen.
In der Arkade ist eine statische Fugensanierung durchzuführen. Desweiteren fallen
Restaurierungsmaßnahmen im Steinputzbereich an, welche die Sicherung von Rissen
inkl. Injektion und Vernadelung sowie Stahlbetoninstandsetzungsmaßnahmen beinhalten.
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Durchführung von Maßnahmen zur
grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung der Kongresshalle auf dem
ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg. Der Torso der unvollendeten und
aktuell nicht nutzbaren Kongresshalle wurde in den Jahren 1935 bis 1939 (Einstellung der
Baumaßnahme) errichtet und ist eine der größten baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur. Nach der erfolgten Schadstoffsanierung (nicht Gegenstand dieses Verfahrens)
sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die den späteren Ausbau ermöglichen sollen. Ziel des Teilprojekts der grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung ist die Ertüchtigung des Rohbaus und die Herstellung einer dichten Gebäudehülle.
Gegenstand dieses Verfahrens sind Sanierungsarbeiten an der
Granitfassade: Im Zuge der grundsätzlichen Nutzbarmachung der Kongresshalle soll die
Gebäudehülle bearbeitet werden. Für die fast ausschließlich mit Granitplatten verkleidete
Straßenfassade ist die Standsicherheit herzustellen und zu erhalten. Die Bearbeitung
betrifft auch die umlaufende Arkade im Erdgeschoss, welche ebenfalls einschließlich
Gewölbe mit Granit verkleidet ist. Die im Krieg beschädigten oberen Bereiche hinter den
beiden Kopfbauten wurden mit Steinputz ergänzt. Die geplanten Maßnahmen umfassen
das Entfernen des schädigenden Bewuchses an den steinsichtigen Oberflächen sowie die
Herstellung von wasserdichten Fugen an den den horizontalen wasserführenden Flächen.
In der Arkade ist eine statische Fugensanierung durchzuführen. Desweiteren fallen
Restaurierungsmaßnahmen im Steinputzbereich an, welche die Sicherung von Rissen
inkl. Injektion und Vernadelung sowie Stahlbetoninstandsetzungsmaßnahmen beinhalten.
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Durchführung von Maßnahmen zur
grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung der Kongresshalle auf dem
ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg. Der Torso der unvollendeten und
aktuell nicht nutzbaren Kongresshalle wurde in den Jahren 1935 bis 1939 (Einstellung der
Baumaßnahme) errichtet und ist eine der größten baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur. Nach der erfolgten Schadstoffsanierung (nicht Gegenstand dieses Verfahrens)
sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die den späteren Ausbau ermöglichen sollen. Ziel des Teilprojekts der grundsätzlichen Nutzbarmachung und Substanzsicherung ist die Ertüchtigung des Rohbaus und die Herstellung einer dichten Gebäudehülle.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: c0f198f5-ce40-4526-b39e-d75b9936cd63
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦 Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 90471
Stadt: Bayernstraße 100
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-01 09:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-22 09:10:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest,
dass Preisangaben nicht nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/724844ee-26d6-4d8e-85b6-4a6d0b9c6f2c/suitabilitycriteria
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung
und dem Fehlen von Ausschlussgründen: Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins
für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder
durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten
Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot
eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den
Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu
den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der
Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die
beschriebenen Anforderungen quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische
Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum
Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die
Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss
gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d
EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige
Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5
VOB/A vorliegen
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/724844ee-26d6-4d8e-85b6-4a6d0b9c6f2c/suitabilitycriteria
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung
und dem Fehlen von Ausschlussgründen: Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins
für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder
durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten
Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot
eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den
Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu
den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der
Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die
beschriebenen Anforderungen quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische
Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum
Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die
Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss
gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d
EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige
Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5
VOB/A vorliegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/724844ee-26d6-4d8e-85b6-4a6d0b9c6f2c/suitabilitycriteria
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach
dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter
oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den
Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist. Darüber hinaus werden
vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse
vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A
vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Die Nachweise werden nach Aufforderung vorgelegt:
Referenz 1 – Nachweis Betonsanierung
Abgabe eines Referenzobjektes für Betonsanierung: Herstellen von Korrossionsschutz, Ergänzen von Betonfehlstellen
Referenz mit Kurzdokumentation oder Auszug aus Dokumentation in Wort und Bild.
Referenz 2 – Nachweis Steinputzrestaurierung und Putzrestaurierung
Abgabe eines Referenzobjektes für Putzrestaurierung: Verfüllen von Hohlstellen, Sicherung von Rissen, partielle Putzergänzungen
Referenz mit Kurzdokumentation oder Auszug aus Dokumentation in Wort und Bild.
Referenz 3 – Nachweis Granitrestaurierung
Abgabe eines Referenzobjektes für Granitrestaurierung: Reinigung, Sicherung von Rissen, Vernadelung von Rissen, mineralische Ergänzungen
Referenz mit Kurzdokumentation oder Auszug aus Dokumentation in Wort und Bild.
Angaben zu den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Mitarbeitern:
1 qualifizierte Mitarbeiter ( Steinrestaurator) mit langjähriger Berufserfahrung
1 qualifizierte Mitarbeiter ( Steinrestaurator) mit mehrjähriger Berufserfahrung
3 qualifizierte Mitarbeiter (Steinmetz) mit mehrjähriger Berufserfahrung
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/724844ee-26d6-4d8e-85b6-4a6d0b9c6f2c/suitabilitycriteria
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach
dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter
oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den
Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist. Darüber hinaus werden
vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse
vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A
vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Die Nachweise werden nach Aufforderung vorgelegt:
Referenz 1 – Nachweis Betonsanierung
Abgabe eines Referenzobjektes für Betonsanierung: Herstellen von Korrossionsschutz, Ergänzen von Betonfehlstellen
Referenz mit Kurzdokumentation oder Auszug aus Dokumentation in Wort und Bild.
Referenz 2 – Nachweis Steinputzrestaurierung und Putzrestaurierung
Abgabe eines Referenzobjektes für Putzrestaurierung: Verfüllen von Hohlstellen, Sicherung von Rissen, partielle Putzergänzungen
Referenz mit Kurzdokumentation oder Auszug aus Dokumentation in Wort und Bild.
Referenz 3 – Nachweis Granitrestaurierung
Abgabe eines Referenzobjektes für Granitrestaurierung: Reinigung, Sicherung von Rissen, Vernadelung von Rissen, mineralische Ergänzungen
Referenz mit Kurzdokumentation oder Auszug aus Dokumentation in Wort und Bild.
Angaben zu den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Mitarbeitern:
1 qualifizierte Mitarbeiter ( Steinrestaurator) mit langjähriger Berufserfahrung
1 qualifizierte Mitarbeiter ( Steinrestaurator) mit mehrjähriger Berufserfahrung
3 qualifizierte Mitarbeiter (Steinmetz) mit mehrjähriger Berufserfahrung
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- in der festgelegt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- in der festgelegt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- in der festgelegt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- in der festgelegt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Elektronische Rechnungsstellung erforderlich
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten
zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten
zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die
Vergabeplattform.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 855daf8c-fe9f-4b20-b84c-8e495602d628
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Entsprechend der Regelungen in §§ 160, 161 GWB
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 138-427449 (2024-07-16)