Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/724844ee-26d6-4d8e-85b6-4a6d0b9c6f2c/suitabilitycriteria
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach
dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter
oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den
Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist. Darüber hinaus werden
vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse
vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A
vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Die Nachweise werden nach Aufforderung vorgelegt:
Referenz 1 – Nachweis Betonsanierung
Abgabe eines Referenzobjektes für Betonsanierung: Herstellen von Korrossionsschutz, Ergänzen von Betonfehlstellen
Referenz mit Kurzdokumentation oder Auszug aus Dokumentation in Wort und Bild.
Referenz 2 – Nachweis Steinputzrestaurierung und Putzrestaurierung
Abgabe eines Referenzobjektes für Putzrestaurierung: Verfüllen von Hohlstellen, Sicherung von Rissen, partielle Putzergänzungen
Referenz mit Kurzdokumentation oder Auszug aus Dokumentation in Wort und Bild.
Referenz 3 – Nachweis Granitrestaurierung
Abgabe eines Referenzobjektes für Granitrestaurierung: Reinigung, Sicherung von Rissen, Vernadelung von Rissen, mineralische Ergänzungen
Referenz mit Kurzdokumentation oder Auszug aus Dokumentation in Wort und Bild.
Angaben zu den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Mitarbeitern:
1 qualifizierte Mitarbeiter ( Steinrestaurator) mit langjähriger Berufserfahrung
1 qualifizierte Mitarbeiter ( Steinrestaurator) mit mehrjähriger Berufserfahrung
3 qualifizierte Mitarbeiter (Steinmetz) mit mehrjähriger Berufserfahrung