Auftragsbekanntmachung (2024-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KONVWB-FR-2024-Möbel
Referenznummer: KONVWB-FR-2024-Möbel
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Möblierung für Schulungsräume (Tische, Stühle, Drehstühle sowie mobile Präsentationsboards)”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 297 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die IHK Südlicher Oberrhein BgA IHK-Akademie Südlicher Oberrhein ist einer der größten Aus- und Weiterbildungsträger in der Region Südlicher Oberrhein. Am...”
Beschreibung der Beschaffung
Die IHK Südlicher Oberrhein BgA IHK-Akademie Südlicher Oberrhein ist einer der größten Aus- und Weiterbildungsträger in der Region Südlicher Oberrhein. Am Standort in Freiburg sollen die Schulungsräume nach einer Sanierung des Gebäudes neu ausgestattet werden. Die Ausschreibung betrifft Beschaffung der Tische, Stühle und Drehstühle sowie von mobilen Präsentationsboards mit Flipchart und Whiteboards für Schulungsräume. Die Ausschreibung ist in 4 Lose aufgeteilt: - Los 1: Staffeltische - Los 2: Vierfuß-Stühle - Los 3: Drehstühle - Los 4: Mobile Präsentationsboards mit Flipchart und Whiteboard Es können Angebote für ein, mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-10 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 58.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Benutzerfreundlichkeit, Komfort, Stabilität und Verarbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 42.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-26 17:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und/oder deren Bevollmächtigte dürfen nicht teilnehmen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben: - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründe i.S.v. § 123 GWB und zu § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen i.S.v. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG. - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. - Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines Bevollmächtigten Vertreters. - Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung die Vorlage von Nachweisen zu allen geforderten Eigenerklärungen zu fordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben. Für jedes Angebot müssen mindestens zwei Referenzen über Lieferleistungen angegeben werden, die mit der zu vergebenden Lieferleistung vergleichbar sind und die im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ausgeführt wurden. Zu jeder Referenz sind Ort, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Lieferumfang, Lieferzeitraum und der Bruttoauftragswert anzugeben. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der Bietergemeinschaftsmitglieder zusammengerechnet.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Ei-generklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
“Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYZYY8M
Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter...”
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYZYY8M
Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Verga-beunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung Angebote zu beachten sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die IHK Südlicher Oberrhein ist der Ansicht, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und daher bei der Vergabe von Liefer- und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die IHK Südlicher Oberrhein ist der Ansicht, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und daher bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, deren Auftragswert den nach § 106 GWB maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, nicht verpflichtet ist, ein europaweites Vergabeverfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV durchzuführen. Deshalb können nach Ansicht der IHK Südlicher Oberrhein auch bei diesem offenen Verfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens i.S.v. § 155 ff GWB bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gemacht werden. Die IHK Südlicher Oberrhein führt nur deshalb ein offenes Verfahren i.S.d. VgV und dem Vierten Teil des GWB durch, weil sie für diese Beschaffung Fördermittel erhält und der Fördergeber die Durchführung von Vergabeverfahren nach Maßgabe der VgV und dem Vierten Teil des GWB fordert. Sollte ein Bieter der Ansicht sein, dass die IHK Südlicher Oberrhein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist, können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1. angegebenen Vergabekammer geltend gemacht werden. Dabei ist folgendes zu beachten: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 angegebenen Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 099-304796 (2024-05-22)