Konzeption, Planung und Umsetzung der Aktivitäten auf dem Olympischen Platz im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 - UEFA EURO 2024 - in der Host City Berlin
Konzeption, Planung und Umsetzung der Aktivitäten auf dem Olympischen Platz im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 - UEFA EURO 2024 - in der Host City Berlin
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konzeption, Planung und Umsetzung der Aktivitäten auf dem Olympischen Platz im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 - UEFA EURO 2024 - in der Host City Berlin
Referenznummer: SenInnSport 50-2024
Kurze Beschreibung:
“Konzeption, Planung und Umsetzung der Aktivitäten auf dem Olympischen Platz im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 - UEFA EURO 2024 - in der Host City Berlin”
Kurze Beschreibung
Konzeption, Planung und Umsetzung der Aktivitäten auf dem Olympischen Platz im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 - UEFA EURO 2024 - in der Host City Berlin
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Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Konzeption, Planung und Umsetzung der Aktivitäten auf dem Olympischen Platz im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 - UEFA EURO 2024 - in der Host City Berlin”
Beschreibung der Beschaffung
Konzeption, Planung und Umsetzung der Aktivitäten auf dem Olympischen Platz im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 - UEFA EURO 2024 - in der Host City Berlin
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von kulturellen Einrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterhaltungsdienste📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 6 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Fachkompetenzen des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kurzkonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Berufsoder Handelsregister: Beschreibung: Nachweis über Eintragung in ein Berufsoder Handelsregister (alternativ Auszug aus dem ULV oder Präqualifizierung).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufsoder Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung oder Nachweis über das Bestehen einer Berufsoder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufsoder Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung oder Nachweis über das Bestehen einer Berufsoder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden und 2 Millionen Euro für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr (alternativ Auszug aus dem ULV oder Präqualifizierung) und Erklärung, dass der Versicherungsschutz zumindest für den Zeitraum der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ kann der Bieter eine Erklärung abgeben, dass für den Fall des Zuschlags eine entsprechende Berufsoder Betriebshaftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird. Der Auftraggeber kann die Vorlage des Versicherungsnachweises verlangen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Beschreibung: Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen des Bieters (wegen der Zeit der Pandemie) aus den letzten 7 Jahren. Eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Beschreibung: Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen des Bieters (wegen der Zeit der Pandemie) aus den letzten 7 Jahren. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Leistungen des Bieters im Bereich Veranstaltungsorganisation im öffentlichen Raum erbracht wurde und sie in technischer und organisatorischer Hinsicht einen ähnlichen oder höheren Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Die Referenz muss einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und EMailAdresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) befragen. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Qualitätssicherungsmaßnahmen: Beschreibung: Nachweis oder Kurzbeschreibung (stichpunktartig) der Qualitätssicherungsmaßnahmen zur reibungslosen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Qualitätssicherungsmaßnahmen: Beschreibung: Nachweis oder Kurzbeschreibung (stichpunktartig) der Qualitätssicherungsmaßnahmen zur reibungslosen Auftragsausführung (z. B. kurze Ausführungen zum Controlling, Projektmanagement).
“Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen....”
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen. / „Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt124 EU)“ siehe unter: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULVBescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen. Bietende können an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. / Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. / Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen. Hinweis gemäß AV Tariftreue: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 040-115871 (2024-02-23)