Ziel ist es, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei der Organisation und Durchführung eines ergebnisoffenen Dialogprozesses zum Tempelhofer Feld zu unterstützen. Mittels eines transparenten und qualifizierten bürgerbeteiligten Dialogs soll ein offener und wertschätzender Einstieg zur Frage einer möglichen Änderung des THF-Gesetzes geschaffen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konzeption und Durchführung eines Dialogprozesses zum Tempelhofer Feld in Berlin
Reference number: 24-F-Ver-0003
Kurze Beschreibung:
“Ziel ist es, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei der Organisation und Durchführung eines ergebnisoffenen Dialogprozesses zum...”
Kurze Beschreibung
Ziel ist es, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei der Organisation und Durchführung eines ergebnisoffenen Dialogprozesses zum Tempelhofer Feld zu unterstützen. Mittels eines transparenten und qualifizierten bürgerbeteiligten Dialogs soll ein offener und wertschätzender Einstieg zur Frage einer möglichen Änderung des THF-Gesetzes geschaffen werden.
Ziel ist es, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei der Organisation und Durchführung eines ergebnisoffenen Dialogprozesses zum Tempelhofer Feld zu unterstützen. Mittels eines transparenten und qualifizierten bürgerbeteiligten Dialogs, soll ein offener und wertschätzender Einstieg zur Frage einer möglichen Änderung des THF-Gesetzes geschaffen werden.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Flughafen Berlin Tempelhof (THF)”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eigene methodische Vorschläge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-10 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Aktueller Auszug aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Eigenerklärung Eignung;
4. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG, LkSG und AufenthG – siehe Eigenerklärung Eignung;
5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. - siehe Eigenerklärung Eignung;
6. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland - siehe Eigenerklärung Russland;
7. ggf. Eigenerklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB - siehe Eigenerklärung Eignung.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4): Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Eigenerklärung Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Eigenerklärung Eignung: Achtung! Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Eigenerklärung Eignung: Achtung! Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) von mindestens 150.000,00 € netto erzielt worden sein.
Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie kann unter Nennung von berechtigten Gründen der Jahresumsatz der Jahre 2018 und 2019 freiwillig beigebracht werden (gemäß § 45 Abs. 5 VgV), der dann Berücksichtigung finden kann.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2023, 2022 und 2021 - siehe Eigenerklärung Eignung”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von erbrachten Referenzprojekten - siehe Eigenerklärung Eignung: Die Bieter sollen mindestens 2 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von erbrachten Referenzprojekten - siehe Eigenerklärung Eignung: Die Bieter sollen mindestens 2 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und in den letzten 7 Jahren erbracht wurden.
Achtung! Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
Mindestens 2 Referenzen:
- im Bereich Konzeption und Begleitung von Partizipationsprozessen mit städtebaulicher Aufgabenstellung;
- im Bereich Planung und Begleitung von Großveranstaltungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung;
- Die Referenzen müssen für öffentliche Auftraggeber gem. § 99 GWB durchgeführt worden sein.
Die Anforderungen müssen jeweils in einer Referenz kumulativ erfüllt werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen aus den letzten höchstens 7 Jahren.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zur vorgesehenen Projektleitung sowie dessen Stellvertretung und weiterer Fachkräfte - siehe Eigenerklärung Eignung: Zur vorgesehenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zur vorgesehenen Projektleitung sowie dessen Stellvertretung und weiterer Fachkräfte - siehe Eigenerklärung Eignung: Zur vorgesehenen Projektleitung sowie dessen Stellvertretung und 3 weiterer Fachkräfte sind die nachfolgenden Angaben gefordert:
- Name, Vorname
- Sprachkenntnisse
- Fachrichtung der Ausbildung
- Nachweis der Qualifikation / ggf. weitere Abschlüsse
- Beruflicher Werdegang einschließlich der Zeiträume / Positionen / Tätigkeiten im jeweiligen Unternehmen sowie Berufsjahre nach Hochschul- bzw. Fachhochschul- oder vergleichbaren Abschlüssen
- Auflistung vergleichbarer persönlicher Referenzen
Achtung! Hinsichtlich der vorgesehenen Projektleitung und dessen Stellvertretung hat die Auftraggeberin die folgende Mindestanforderung festgelegt:
7 Jahre Berufserfahrung im jeweiligen, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren, Bereich.
“Es bestehen besondere Vertragsbedingungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: ORG-0003
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: ORG-0003
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 052-152664 (2024-03-11)