Konzeption und Umsetzung einer Kommunikationskampagne für das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zur Steigerung des Bewusstseins für die Bedeutung und Wertschätzung des Mittelstands
Ausgeschrieben werden soll die konzeptionelle Entwicklung und die praktische Umsetzung der im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU vorgesehenen Kommunikationskampagne mit der Zielsetzung, insbesondere die Bedeutung des Mittelstands als Innovationsmotor und Garant für Wohlstand und Beschäftigung wieder sichtbarer zu machen und die Wertschätzung für das gesellschaftliche Verdienst unternehmerischer Selbständigkeit in der Breite zu steigern. Kernziel des gesamten Projekts ist die Steigerung der Wertschätzung für das mittelständische Unternehmertum und für unternehmerische Selbstständigkeit. Die Kommunikationskampagne soll darstellen, wie wichtig eine leistungsfähige mittelständische Wirtschaft für alle Menschen in Baden-Württemberg ist. Es soll wieder ein Bewusstsein geschaffen werden für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Verdienst des baden-württembergischen Mittelstands – also bspw. für eine verantwortungsvolle und langfristige Geschäftsausrichtung, für hohe Ausbildungsquoten, regionale Verwurzelung und soziales Engagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-30.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konzeption und Umsetzung einer Kommunikationskampagne für das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zur Steigerung des Bewusstseins für die Bedeutung und Wertschätzung des Mittelstands
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden soll die konzeptionelle Entwicklung und die praktische Umsetzung der im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU vorgesehenen Kommunikationskampagne mit der Zielsetzung, insbesondere die Bedeutung des Mittelstands als Innovationsmotor und Garant für Wohlstand und Beschäftigung wieder sichtbarer zu machen und die Wertschätzung für das gesellschaftliche Verdienst unternehmerischer Selbständigkeit in der Breite zu steigern.
Kernziel des gesamten Projekts ist die Steigerung der Wertschätzung für das mittelständische Unternehmertum und für unternehmerische Selbstständigkeit. Die Kommunikationskampagne soll darstellen, wie wichtig eine leistungsfähige mittelständische Wirtschaft für alle Menschen in Baden-Württemberg ist. Es soll wieder ein Bewusstsein geschaffen werden für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Verdienst des baden-württembergischen Mittelstands – also bspw. für eine verantwortungsvolle und langfristige Geschäftsausrichtung, für hohe Ausbildungsquoten, regionale Verwurzelung und soziales Engagement.
Ausgeschrieben werden soll die konzeptionelle Entwicklung und die praktische Umsetzung der im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU vorgesehenen Kommunikationskampagne mit der Zielsetzung, insbesondere die Bedeutung des Mittelstands als Innovationsmotor und Garant für Wohlstand und Beschäftigung wieder sichtbarer zu machen und die Wertschätzung für das gesellschaftliche Verdienst unternehmerischer Selbständigkeit in der Breite zu steigern.
Kernziel des gesamten Projekts ist die Steigerung der Wertschätzung für das mittelständische Unternehmertum und für unternehmerische Selbstständigkeit. Die Kommunikationskampagne soll darstellen, wie wichtig eine leistungsfähige mittelständische Wirtschaft für alle Menschen in Baden-Württemberg ist. Es soll wieder ein Bewusstsein geschaffen werden für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Verdienst des baden-württembergischen Mittelstands – also bspw. für eine verantwortungsvolle und langfristige Geschäftsausrichtung, für hohe Ausbildungsquoten, regionale Verwurzelung und soziales Engagement.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Werbedienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: E71798794
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbekampagnen📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-16 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-31 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-31 12:15:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-31 12:15:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-21 12:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind einzureichen:
1. Eigenerklärung in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung, dass spätestens bei Beginn der Leistung eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
2. Angaben in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung zum Gesamtjahresumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Geschäftsjahre.
3. Angaben in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung zum Jahresumsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen 3 Geschäftsjahre.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind einzureichen:
1. Eigenerklärung in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung, dass spätestens bei Beginn der Leistung eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
2. Angaben in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung zum Gesamtjahresumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Geschäftsjahre.
3. Angaben in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung zum Jahresumsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind einzureichen:
1. Nachweis von mindestens einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten (mindestens eine Kommunikationskampagne mit einer Reichweite in einer Region, die der Größe des Landes Baden-Württemberg vergleichbar ist oder darüber hinaus) in den letzten drei Jahren (ab dem Datum der Versendung der Bekanntmachung) mit Anlage 10_Referenzen. Ein Bieter ist nicht besser geeignet, wenn er drei Referenzen statt nur eine Referenz vorlegt.
Mindestanforderungen an die Referenz:
Die als Referenzprojekt angegebene(n) Kommunikationskampagne(n) muss/müssen ein Auftragsvolumen von mind. 500.000 Euro je Referenzprojekt umfassen und mindestens drei verschiedene Medienkanäle (z.B. Plakatierung, Social-Media, Radio, Internet, Printmedien, Flyer), darunter jedenfalls auch Social-Media, genutzt haben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
2. Eigenerklärung in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird.
3. Eigenerklärung in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung, dass die für die Ausführung des Auftrages benötigte Ausstattung und technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen.
4. Verpflichtungserklärung in Anlage 5_Verpflichtungserklärung, dass bei dem Einsatz eines eignungsleihenden Unterauftragnehmers der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind einzureichen:
1. Nachweis von mindestens einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten (mindestens eine Kommunikationskampagne mit einer Reichweite in einer Region, die der Größe des Landes Baden-Württemberg vergleichbar ist oder darüber hinaus) in den letzten drei Jahren (ab dem Datum der Versendung der Bekanntmachung) mit Anlage 10_Referenzen. Ein Bieter ist nicht besser geeignet, wenn er drei Referenzen statt nur eine Referenz vorlegt.
Mindestanforderungen an die Referenz:
Die als Referenzprojekt angegebene(n) Kommunikationskampagne(n) muss/müssen ein Auftragsvolumen von mind. 500.000 Euro je Referenzprojekt umfassen und mindestens drei verschiedene Medienkanäle (z.B. Plakatierung, Social-Media, Radio, Internet, Printmedien, Flyer), darunter jedenfalls auch Social-Media, genutzt haben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
2. Eigenerklärung in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird.
3. Eigenerklärung in Anlage 9_Eigenerklärungen zur Eignung, dass die für die Ausführung des Auftrages benötigte Ausstattung und technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen.
4. Verpflichtungserklärung in Anlage 5_Verpflichtungserklärung, dass bei dem Einsatz eines eignungsleihenden Unterauftragnehmers der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16).
Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn
1. jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder
2. die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder
3. die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3).
Mit der Abgabe des Angebots ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen mit einer vom Bieter zu erstellenden Anlage darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist.
Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16).
Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn
1. jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder
2. die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder
3. die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3).
Mit der Abgabe des Angebots ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen mit einer vom Bieter zu erstellenden Anlage darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist.
Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen unter I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 7_Verpflichtungserklärung LTMG) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise in Anlage 12_Besondere Vertragsbedingungen und Merkblatt LTMG.
3. Mit Anlage 6_Erklärung unter IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen unter I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
2. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
3. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen,
4. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen,
5. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen,
6. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen,
7. Mit Anlage 13_Scientology eine Schutzerklärung Scientology, L. Ron Hubbard.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen vorzulegen.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen unter I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 7_Verpflichtungserklärung LTMG) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise in Anlage 12_Besondere Vertragsbedingungen und Merkblatt LTMG.
3. Mit Anlage 6_Erklärung unter IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen unter I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
2. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
3. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen,
4. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen,
5. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen,
6. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen,
7. Mit Anlage 13_Scientology eine Schutzerklärung Scientology, L. Ron Hubbard.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen vorzulegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08-A5942-75
Abteilung: Ref. 41 Mittelstand und Handwerk
Postanschrift: Neues Schloss, Schlossplatz 4
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: maximilian.fitzi@wm.bwl.de📧
Telefon: +49 711 123-2373📞
URL: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71798794🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E71798794🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID. DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49721926-8730📞
Fax: +49721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 192-591967 (2024-09-30)