Auftragsbekanntmachung (2024-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konzeptionelle, kreative und organisatorische Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Referenznummer: 2024_01_Ausschreibung Werbeagentur
Kurze Beschreibung:
“Konzeptionelle, kreative und organisatorische Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung zur konzeptionellen, kreativen und organisatorischen Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung zur konzeptionellen, kreativen und organisatorischen Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen mit folgenden Leistungen:
- Fix- und Kreativtermine
- Markenentwicklung bzw. -weiterentwicklung (z.B. Arbeitgebermarke, Azubimarke, Corporate Identity)
- Konzeption, Erstellung und Gestaltung von Printmedien wie Flyern, Broschüren, Plakaten, Schildern, Sichtwerbung u.a.
- Konzeption, Erstellung und Gestaltung von Präsentationen, Ausstellungen und Messeauftritten u.a.
- Konzeption, Erstellung und Gestaltung von größeren Einzelprojekten und Kampagnen
- digitale Materialien für Internet und Soziale Medien
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Durch die Vergabestelle werden vom Zuschlagsbieter ab einem Auftragswert von 30.000 € netto der Auszug aus dem...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Durch die Vergabestelle werden vom Zuschlagsbieter ab einem Auftragswert von 30.000 € netto der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und der Auszug aus dem Wettbewerbsre-gister abgefordert.
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Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, das Vertragsverhältnis zu denselben Bedingungen durch einseitige Erklärung dreimal um jeweils ein Jahr bis auf maximal vier...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht, das Vertragsverhältnis zu denselben Bedingungen durch einseitige Erklärung dreimal um jeweils ein Jahr bis auf maximal vier Jahre zu verlängern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-11 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofstraße 14
01796 Pirna
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe Vergabeunterlagen”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Dienststelle Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: LDS, Referat 38
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 00493419771040📞
Fax: 00493419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) - Einleitung, Antrag -
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) - Einleitung, Antrag -
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 048-140721 (2024-03-06)