Gemäß § 26 i.V. mit §§ 17, 18, 19, 20, 22, 25 Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) erteilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern für den außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zu betreibenden Intensivtransport mit Hubschraubern eine Genehmigung. Gegenstand des Intensivtransportes ist gemäß § 2 Absatz 4 RDG M-V die arztbegleitete Verlegung von Patientinnen und Patienten unter intensivmedizinischen Bedingungen und von Hochrisikopatientinnen oder –patienten in eine andere Behandlungseinrichtung. Gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern (RDPVO M-V) sollen für die Versorgung des Landes mit Hubschraubern maximal zwei speziell ausgerüstete Verlegungshubschrauber, die überwiegend im Intensivtransport eingesetzt werden vorgehalten werden. Die Anzahl und Verteilung der Rettungsmittel für den Intensivtransport ist gemäß § 15 Absatz RDPVO M-V im Benehmen mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen erstmalig zum 31. Dezember 2018 und danach im Abstand von fünf Jahren zu überprüfen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat im Benehmen mit dem Landesbeirat Rettungswesen zum Bedarf für eine erneute Ausschreibung eines Intensivtransporthubschraubers am Standort des Klinikums Südstadt Rostock entschieden. Mit Blick darauf möchte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern für den außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zu betreibenden Intensivtransport mit Hubschraubern einem Luftfahrtunternehmen eine Genehmigung im Rahmen (als Ergebnis) eines Konzessionsvergabeverfahrens erteilen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt eine Genehmigung/Konzession für einen Intensivtransporthubschrauber für 4 Jahre zu erteilen. Im Rahmen der derzeit bestehenden Genehmigungen für Krankentransporte mit Drehflüglern werden auch Intensivtransporte durchgeführt. Mit der Novellierung des RDG M-V wurde der Intensivtransport als neuer Leistungsbereich eingeführt. Nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen ab dem 1. Februar 2025 die Genehmigung für einen Intensivtransport mit Hubschraubern im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag) erteilt werden. Der Leistungserbringer/ die Bewerbergemeinschaft (=Konzessionsnehmer) soll im Rahmen dieses Verfahrens auf der Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung ermittelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konzession zur Durchführung von Intensivtransporten im Rettungsdienst mit einem Intensivtransporthubschrauber
Referenznummer: 2024-I-060
Kurze Beschreibung:
Gemäß § 26 i.V. mit §§ 17, 18, 19, 20, 22, 25 Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) erteilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern für den außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zu betreibenden Intensivtransport mit Hubschraubern eine Genehmigung.
Gegenstand des Intensivtransportes ist gemäß § 2 Absatz 4 RDG M-V die arztbegleitete Verlegung von Patientinnen und Patienten unter intensivmedizinischen Bedingungen und von Hochrisikopatientinnen oder –patienten in eine andere Behandlungseinrichtung.
Gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern (RDPVO M-V) sollen für die Versorgung des Landes mit Hubschraubern maximal zwei speziell ausgerüstete Verlegungshubschrauber, die überwiegend im Intensivtransport eingesetzt werden vorgehalten werden. Die Anzahl und Verteilung der Rettungsmittel für den Intensivtransport ist gemäß § 15 Absatz RDPVO M-V im Benehmen mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen erstmalig zum 31. Dezember 2018 und danach im Abstand von fünf Jahren zu überprüfen.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat im Benehmen mit dem Landesbeirat Rettungswesen zum Bedarf für eine erneute Ausschreibung eines Intensivtransporthubschraubers am Standort des Klinikums Südstadt Rostock entschieden. Mit Blick darauf möchte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern für den außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zu betreibenden Intensivtransport mit Hubschraubern einem Luftfahrtunternehmen eine Genehmigung im Rahmen (als Ergebnis) eines Konzessionsvergabeverfahrens erteilen.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt eine Genehmigung/Konzession für einen Intensivtransporthubschrauber für 4 Jahre zu erteilen.
Im Rahmen der derzeit bestehenden Genehmigungen für Krankentransporte mit Drehflüglern werden auch Intensivtransporte durchgeführt. Mit der Novellierung des RDG M-V wurde der Intensivtransport als neuer Leistungsbereich eingeführt. Nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen ab dem 1. Februar 2025 die Genehmigung für einen Intensivtransport mit Hubschraubern im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag) erteilt werden. Der Leistungserbringer/ die Bewerbergemeinschaft (=Konzessionsnehmer) soll im Rahmen dieses Verfahrens auf der Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung ermittelt werden.
Gemäß § 26 i.V. mit §§ 17, 18, 19, 20, 22, 25 Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) erteilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern für den außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zu betreibenden Intensivtransport mit Hubschraubern eine Genehmigung.
Gegenstand des Intensivtransportes ist gemäß § 2 Absatz 4 RDG M-V die arztbegleitete Verlegung von Patientinnen und Patienten unter intensivmedizinischen Bedingungen und von Hochrisikopatientinnen oder –patienten in eine andere Behandlungseinrichtung.
Gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern (RDPVO M-V) sollen für die Versorgung des Landes mit Hubschraubern maximal zwei speziell ausgerüstete Verlegungshubschrauber, die überwiegend im Intensivtransport eingesetzt werden vorgehalten werden. Die Anzahl und Verteilung der Rettungsmittel für den Intensivtransport ist gemäß § 15 Absatz RDPVO M-V im Benehmen mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen erstmalig zum 31. Dezember 2018 und danach im Abstand von fünf Jahren zu überprüfen.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat im Benehmen mit dem Landesbeirat Rettungswesen zum Bedarf für eine erneute Ausschreibung eines Intensivtransporthubschraubers am Standort des Klinikums Südstadt Rostock entschieden. Mit Blick darauf möchte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern für den außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zu betreibenden Intensivtransport mit Hubschraubern einem Luftfahrtunternehmen eine Genehmigung im Rahmen (als Ergebnis) eines Konzessionsvergabeverfahrens erteilen.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt eine Genehmigung/Konzession für einen Intensivtransporthubschrauber für 4 Jahre zu erteilen.
Im Rahmen der derzeit bestehenden Genehmigungen für Krankentransporte mit Drehflüglern werden auch Intensivtransporte durchgeführt. Mit der Novellierung des RDG M-V wurde der Intensivtransport als neuer Leistungsbereich eingeführt. Nach erfolgreichem Ausschreibungsverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen ab dem 1. Februar 2025 die Genehmigung für einen Intensivtransport mit Hubschraubern im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag) erteilt werden. Der Leistungserbringer/ die Bewerbergemeinschaft (=Konzessionsnehmer) soll im Rahmen dieses Verfahrens auf der Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung ermittelt werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Luftrettungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16 800 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-I-060
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mecklenburg-Vorpommern
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer: 1460 Tage Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufnahme Flugbetrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalgestellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Betrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-07 12:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-08-27 📅
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-07 12:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-27 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Konzessionsgeber behält sich das Nachfordern von Unterlagen vor, vgl. § 56 VgV analog.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug: Der aktuelle Berufs- oder Handelsregisterauszug (Kopie, bei Einreichung nicht älter als drei Monate) ist durch jeden Bieter sowie sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (Kopie, bei Einreichung nicht älter als drei Monate). Der Auszug ist durch jeden Bieter sowie sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug: Der aktuelle Berufs- oder Handelsregisterauszug (Kopie, bei Einreichung nicht älter als drei Monate) ist durch jeden Bieter sowie sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (Kopie, bei Einreichung nicht älter als drei Monate). Der Auszug ist durch jeden Bieter sowie sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Allgemeinerlaubnis des zuständigen Landesluftfahrtamtes: Eine gültige Allgemeinerlaubnis des gemäß § 18 Abs. 1 LuftVO für den Bieter zuständigen Landesluftfahrtamtes.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Betriebsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes: Eine gültige Betriebsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Luftverkehrsbetreiberzeugnis des Luftfahrtbundesamtes: Ein gültiges Luftverkehrsbetreiberzeugnis des Luftfahrtbundesamtes.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Betriebsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde: Eine gültige Betriebsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde für den Stationsstandort des Bieters.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung bzgl. der Umsätze über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: Eigenerklärung bzgl. der Umsätze über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt 3 der Anlage 2).
Durchschnittliche Mindestjahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Luftrettung und Rettungsdienste mit Intensivtrans-porthubschraubern i.H.v. mindestens EUR 2.000.000,00. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet.
Bei den nachzuweisenden Mindestjahresumsätzen handelt es sich um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllen zum Ausschluss des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft führt. Durchschnittliche Mindestjahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Luftrettung und Rettungsdienste mit Intensivtrans-porthubschraubern i.H.v. mindestens EUR 2.000.000,00. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet.
Bei den nachzuweisenden Mindestjahresumsätzen handelt es sich um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllen zum Ausschluss des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft führt.
Eigenerklärung bzgl. der Umsätze über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: Eigenerklärung bzgl. der Umsätze über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt 3 der Anlage 2).
Durchschnittliche Mindestjahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Luftrettung und Rettungsdienste mit Intensivtrans-porthubschraubern i.H.v. mindestens EUR 2.000.000,00. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet.
Bei den nachzuweisenden Mindestjahresumsätzen handelt es sich um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllen zum Ausschluss des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft führt. Durchschnittliche Mindestjahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Luftrettung und Rettungsdienste mit Intensivtrans-porthubschraubern i.H.v. mindestens EUR 2.000.000,00. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet.
Bei den nachzuweisenden Mindestjahresumsätzen handelt es sich um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllen zum Ausschluss des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft führt.
Halterhaftpflichtversicherung: Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung gemäß gesetzlicher Mindestdeckung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder sofern derzeit keine Versicherungen in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass solche Versicherungen im Auftragsfall abgeschlossen werden [bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist], vgl. Anhang 5 der Formblätter.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Halterhaftpflichtversicherung gemäß gesetzlicher Mindestdeckung.
Halterhaftpflichtversicherung: Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung gemäß gesetzlicher Mindestdeckung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder sofern derzeit keine Versicherungen in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass solche Versicherungen im Auftragsfall abgeschlossen werden [bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist], vgl. Anhang 5 der Formblätter.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Halterhaftpflichtversicherung gemäß gesetzlicher Mindestdeckung.
Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden: Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden gemäß gesetzlicher Mindestdeckung für mindestens fünf Fluggäste durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder sofern derzeit keine Versicherungen in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass solche Versicherungen im Auftragsfall abgeschlossen werden [bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist], vgl. Anhang 5 der Formblätter.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden gemäß gesetzlicher Mindestdeckung für mindestens fünf Fluggäste.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden: Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden gemäß gesetzlicher Mindestdeckung für mindestens fünf Fluggäste durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder sofern derzeit keine Versicherungen in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass solche Versicherungen im Auftragsfall abgeschlossen werden [bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist], vgl. Anhang 5 der Formblätter.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden gemäß gesetzlicher Mindestdeckung für mindestens fünf Fluggäste.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Personen- und Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Personen- und Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder sofern derzeit keine Versicherungen in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass solche Versicherungen im Auftragsfall abgeschlossen werden [bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist], vgl. Anhang 5 der Anlage 2.
Mindestdeckungssummen:
- Personenschäden in Höhe von € 5,0 Mio. je Versicherungsfall,
- Sachschäden in Höhe von € 3,0 Mio. je Versicherungsfall,
- sonstige Vermögensschäden in Höhe von € 500.000 je Versicherungsfall und
- jährliche Gesamtschadensmindestdeckungssumme in Höhe von € 10,0 Mio. für alle Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Personen- und Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- Personenschäden in Höhe von € 5,0 Mio. je Versicherungsfall,
- Sachschäden in Höhe von € 3,0 Mio. je Versicherungsfall,
- sonstige Vermögensschäden in Höhe von € 500.000 je Versicherungsfall und
- jährliche Gesamtschadensmindestdeckungssumme in Höhe von € 10,0 Mio. für alle Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Personen- und Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Personen- und Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder sofern derzeit keine Versicherungen in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass solche Versicherungen im Auftragsfall abgeschlossen werden [bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist], vgl. Anhang 5 der Anlage 2.
Mindestdeckungssummen:
- Personenschäden in Höhe von € 5,0 Mio. je Versicherungsfall,
- Sachschäden in Höhe von € 3,0 Mio. je Versicherungsfall,
- sonstige Vermögensschäden in Höhe von € 500.000 je Versicherungsfall und
- jährliche Gesamtschadensmindestdeckungssumme in Höhe von € 10,0 Mio. für alle Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Personen- und Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- Personenschäden in Höhe von € 5,0 Mio. je Versicherungsfall,
- Sachschäden in Höhe von € 3,0 Mio. je Versicherungsfall,
- sonstige Vermögensschäden in Höhe von € 500.000 je Versicherungsfall und
- jährliche Gesamtschadensmindestdeckungssumme in Höhe von € 10,0 Mio. für alle Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung: Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung ((Mindestdeckung jeweils € 5,0 Mio. je Versicherungsfall) durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder sofern derzeit keine Versicherungen in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass solche Versicherungen im Auftragsfall abgeschlossen werden [bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist], vgl. Anhang 5 der Formblätter.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Mindestdeckung jeweils € 5,0 Mio. je Versicherungsfall.
Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung: Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung ((Mindestdeckung jeweils € 5,0 Mio. je Versicherungsfall) durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder sofern derzeit keine Versicherungen in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass solche Versicherungen im Auftragsfall abgeschlossen werden [bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist], vgl. Anhang 5 der Formblätter.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Mindestdeckung jeweils € 5,0 Mio. je Versicherungsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Eigenerklärung bzgl. der Mitarbeiterstruktur: Eigenerklärung bzgl. der Mitarbeiterstruktur (Formblatt 4 der Anlage 2), wobei die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (VZÄ) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 10 erreichen muss.
Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl gewertet.
Bei der nachzuweisenden Mitarbeiterstruktur handelt es sich um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllen zum Ausschluss des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft führt. Die durchschnittliche Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (VZÄ) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens die Summe von 10 erreichen. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl gewertet.
Eigenerklärung bzgl. der Mitarbeiterstruktur: Eigenerklärung bzgl. der Mitarbeiterstruktur (Formblatt 4 der Anlage 2), wobei die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (VZÄ) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 10 erreichen muss.
Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl gewertet.
Bei der nachzuweisenden Mitarbeiterstruktur handelt es sich um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllen zum Ausschluss des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft führt. Die durchschnittliche Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (VZÄ) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens die Summe von 10 erreichen. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl gewertet.
Benennung der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen: Benennung aller zur Führung der Rettungsdienstgeschäfte bereits bestellten Personen einschl. Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort.Hat der Bieter diese Personen noch nicht bestellt oder will er im Auftragsfalle andere oder zusätzliche Personen bestellen: Erklärung, wer im Auftragsfalle (noch) bestellt werden soll.
Die Benennung ist nicht erforderlich, soweit der Bieter eine natürliche Person ist, die die rettungsdienstlichen Geschäfte selbst führt bzw. führen wird.
Angaben sind gemäß beiliegendem Formblatt „Zur Führung der Geschäfte bestellte Personen“ (Formblatt 5 der Anlage 2) zu machen.
Die „zur Führung der Geschäfte bestellte Person“ muss nicht der gesetzliche Vertreter des Bieters sein. Es handelt sich um die Person(en), die das Rettungsdienstgeschäft – ungeachtet einer Stellung als gesetzlicher Vertreter des Bieters – aufgrund ihrer Stellung im Betrieb fachlich und betriebswirtschaftlich tatsächlich verantwortlich leitet(n). Dafür kommt es nicht allein aber insbesondere auf die ihr/ihnen in der Bestellungsvereinbarung/dem Anstellungsvertrag übertragenen Leitungsbefugnisse an.
Die fachliche Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen muss nachgewiesen werden:
a. Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 NotSanG vom 22. Mai 2013 (die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent (mit langjähriger Berufserfahrung) wird als gleichwertig anerkannt) oder
b. ärztliche Approbation und Zusatzweiterbildung Notfallmedizin der Ärztekammer M-V oder eine vergleichbare Qualifikation oder
c. Berufsabschluss Betriebswirt oder Bilanzbuchhalter und Nachweis einer mindestens zweijährigen ordnungsgemäßen Tätigkeit in einer leitenden Funktion in einem Rettungsdienstunternehmen, das Notfallrettung und qualifizierten Krankentransport betreibt. Bei dem Nachweis handelt es sich um ein qualifiziertes Zeugnis des Unternehmens, in dessen Betrieb die Person in leitender Funktion beschäftigt war. In dem Zeugnis sind die ausgeübten Tätigkeiten und die Dauer der Beschäftigung (Beginn (TT.MM.JJJJ) – Ende (TT.MM.JJJJ)) zu benennen sowie eine verbale Würdigung der Qualität der Arbeit des Betroffenen aufzunehmen
oder
d. gültige öffentlich-rechtliche Gestattung zur Durchführung des Luftrettungsdienstes. Eine öffentlich-rechtliche Gestattung ist entweder eine hoheitliche rettungsdienstrechtliche Genehmigung, die dem Bieter die Durchführung der Luftrettung erlaubt, oder ein mit dem Träger des Rettungsdienstes geschlossener Vertrag, durch den dem Bieter die Leistungen des Luftrettungsdienstes übertragen worden sind. Der Bieter muss zudem nachweisen, dass die zur Führung der Geschäfte als bestellt benannte(n) Person(en) im Rahmen der vorgelegten Genehmigung/des vorgelegten Vertrags die Rettungsdienstgeschäfte verantwortlich geleitet hat. Es müssen die geforderten Fachkundennachweise für die bestellten Personen vorgelegt werden. Eigenerklärungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausgenommen ist der Tätigkeitsnachweis gemäß lit. c, wenn die als zur Führung der Geschäfte bestellt benannte Person die nachzuweisende leitende Funktion beim Bieter ausgeübt hat, sowie der Nachweis gemäß lit. d Satz 3 (Nachweis der Leitung der Rettungsdienstgeschäfte). Ist der Bieter keine natürliche Person oder führt er als natürliche Person nicht selbst die rettungsdienstlichen Geschäfte, muss sich der Nachweis gemäß lit. a, b, c oder d auf die zur Führung der Geschäfte bestellte(n) Person(en) beziehen. Benennt der Bieter mehr als eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person, muss sich der Nachweis der fachlichen Eignung gemäß lit. a, b, c oder d auf alle benannten Personen beziehen. Der Nachweis der fachlichen Eignung ist nur dann geführt, wenn alle zur Führung der Geschäfte als bestellt benannten Personen die gesetzlichen Eignungsanforderungen vollständig erfüllen.
Zum Nachweis nach lit.d. vgl. Verfahrensleitfaden, Ziffer 4.2.3.2.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung)
Benennung der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen: Benennung aller zur Führung der Rettungsdienstgeschäfte bereits bestellten Personen einschl. Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort.Hat der Bieter diese Personen noch nicht bestellt oder will er im Auftragsfalle andere oder zusätzliche Personen bestellen: Erklärung, wer im Auftragsfalle (noch) bestellt werden soll.
Die Benennung ist nicht erforderlich, soweit der Bieter eine natürliche Person ist, die die rettungsdienstlichen Geschäfte selbst führt bzw. führen wird.
Angaben sind gemäß beiliegendem Formblatt „Zur Führung der Geschäfte bestellte Personen“ (Formblatt 5 der Anlage 2) zu machen.
Die „zur Führung der Geschäfte bestellte Person“ muss nicht der gesetzliche Vertreter des Bieters sein. Es handelt sich um die Person(en), die das Rettungsdienstgeschäft – ungeachtet einer Stellung als gesetzlicher Vertreter des Bieters – aufgrund ihrer Stellung im Betrieb fachlich und betriebswirtschaftlich tatsächlich verantwortlich leitet(n). Dafür kommt es nicht allein aber insbesondere auf die ihr/ihnen in der Bestellungsvereinbarung/dem Anstellungsvertrag übertragenen Leitungsbefugnisse an.
Die fachliche Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen muss nachgewiesen werden:
a. Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 NotSanG vom 22. Mai 2013 (die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent (mit langjähriger Berufserfahrung) wird als gleichwertig anerkannt) oder
b. ärztliche Approbation und Zusatzweiterbildung Notfallmedizin der Ärztekammer M-V oder eine vergleichbare Qualifikation oder
c. Berufsabschluss Betriebswirt oder Bilanzbuchhalter und Nachweis einer mindestens zweijährigen ordnungsgemäßen Tätigkeit in einer leitenden Funktion in einem Rettungsdienstunternehmen, das Notfallrettung und qualifizierten Krankentransport betreibt. Bei dem Nachweis handelt es sich um ein qualifiziertes Zeugnis des Unternehmens, in dessen Betrieb die Person in leitender Funktion beschäftigt war. In dem Zeugnis sind die ausgeübten Tätigkeiten und die Dauer der Beschäftigung (Beginn (TT.MM.JJJJ) – Ende (TT.MM.JJJJ)) zu benennen sowie eine verbale Würdigung der Qualität der Arbeit des Betroffenen aufzunehmen
oder
d. gültige öffentlich-rechtliche Gestattung zur Durchführung des Luftrettungsdienstes. Eine öffentlich-rechtliche Gestattung ist entweder eine hoheitliche rettungsdienstrechtliche Genehmigung, die dem Bieter die Durchführung der Luftrettung erlaubt, oder ein mit dem Träger des Rettungsdienstes geschlossener Vertrag, durch den dem Bieter die Leistungen des Luftrettungsdienstes übertragen worden sind. Der Bieter muss zudem nachweisen, dass die zur Führung der Geschäfte als bestellt benannte(n) Person(en) im Rahmen der vorgelegten Genehmigung/des vorgelegten Vertrags die Rettungsdienstgeschäfte verantwortlich geleitet hat. Es müssen die geforderten Fachkundennachweise für die bestellten Personen vorgelegt werden. Eigenerklärungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausgenommen ist der Tätigkeitsnachweis gemäß lit. c, wenn die als zur Führung der Geschäfte bestellt benannte Person die nachzuweisende leitende Funktion beim Bieter ausgeübt hat, sowie der Nachweis gemäß lit. d Satz 3 (Nachweis der Leitung der Rettungsdienstgeschäfte). Ist der Bieter keine natürliche Person oder führt er als natürliche Person nicht selbst die rettungsdienstlichen Geschäfte, muss sich der Nachweis gemäß lit. a, b, c oder d auf die zur Führung der Geschäfte bestellte(n) Person(en) beziehen. Benennt der Bieter mehr als eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person, muss sich der Nachweis der fachlichen Eignung gemäß lit. a, b, c oder d auf alle benannten Personen beziehen. Der Nachweis der fachlichen Eignung ist nur dann geführt, wenn alle zur Führung der Geschäfte als bestellt benannten Personen die gesetzlichen Eignungsanforderungen vollständig erfüllen.
Zum Nachweis nach lit.d. vgl. Verfahrensleitfaden, Ziffer 4.2.3.2.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung)
Deckung des Personalbedarfs: Vorlage einer rechnerisch nachvollziehbaren Personalbedarfsberechnung bezogen auf die ersten zwölf vollen Monate der Konzessionsausführung. Diese Angaben können formfrei erfolgen. Umzusetzen sind die gesetzlichen Vorgaben sowie ggf. weitergehende Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Gesondert auszuweisen sind dabei mindestens:
- Angaben zum Personalbedarfssoll
im Flugdienst abzudeckende Gesamtpersonalstunden in den ersten zwölf vollen Monaten der Konzessionsausführung ausgewiesen für das Einsatzpersonal für den ITH gesondert nach
(1) Piloten
(2) Notfallsanitätern; Rettungsassistenten; Gesundheits- oder Krankenpfleger
(3) Notärzten
sowie abzudeckende Gesamtpersonalstunden in den ersten zwölf vollen Monaten der Konzessionsausführung durch sonstiges Personal (nicht rettungsdienstliches Personal, das in Teilen Aufgaben übernimmt, die üblicherweise vom Rettungsdienstpersonal miterledigt werden z. B. Reinigung/Desinfektion ITH / Stationen – soweit ein solcher Einsatz beabsichtigt ist).
Die Angaben sind auszuweisen im Formblatt „Personalbedarfsberechnung“ (Formblatt 6 der Anlage 2).
- Angaben zur Deckung des Personalbedarfssolls für die ersten 12 Monate der Konzessionsausführung
Für das beim Bieter nach seiner Planung selbst beschäftigte / bzw. zu beschäftigende Personal (dazu gehören angestellte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer und sonst. Arbeitnehmer aus Arbeitnehmerüberlassungen) – nachfolgend Eigenpersonal: Die zugrunde gelegte Jahresgesamtarbeitszeit (netto) in Stunden je Voll-zeitstelle (VZÄ) untergliedert mindestens nach
(1) Piloten
(2) Notfallsanitätern; Rettungsassistenten; Gesundheits- oder Krankenpfleger
(3) Notärzten
(4) sonstigem Personal (nicht rettungsdienstliches Personal, das in Teilen Auf-gaben übernimmt, die üblicherweise vom medizinischen Personal miterledigt werden z. B. Reinigung/Desinfektion Rettungshubschrauber, Luftrettungsstation – soweit Einsatz beabsichtigt ist)
Es ist jeweils für (1) – (4) darzustellen, wie sich die vom Bieter zugrunde gelegte Jahresgesamtarbeitszeit (netto) ermittelt. Dabei sind nachfolgende Mindestangaben gefordert:
(a) Regelmäßige Wochenarbeitszeit
(b) Jahresregelurlaub
(c) Sonderurlaub / Jahr
(d) gesetzliche Feiertage
(e) Krankentage / Jahr (bei der Ermittlung der Jahresgesamtarbeitszeit (netto) hat der Bieter mit mindestens 15 Krankentagen je VZÄ pro Jahr zu kalkulieren)
(f) Fortbildungszeiten / Jahr und ob diese in der Arbeitszeit oder Freizeit zu leisten sind
(g) Für das Personal (1) bis (3): sonstige Zeiten in h/a, für die die Mitarbeiter für die Durchführung des Flugdienstes nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen insbesondere:
Dienstbesprechungen, Verwaltungsaufgaben;
Technische Aufgaben;
Sonderfunktionen wie z.B. Hygieneverantwortlicher, etc.;
Desinfektionstätigkeit außerhalb der Vorhaltezeit des ITH;
andere Funktionen außerhalb des Flugdienstes, die auf die Arbeitszeit angerechnet werden (z.B. Umkleidezeiten).
(h) arbeitszeitliche Bewertung der jeweils abzudeckenden Vorhaltezeiten (z.B. Vollarbeit (Bewertungsfaktor 1,0), Arbeitsbereitschaft u.ä.) – jeweils mit Angabe des Bewertungsfaktors
Angabe des Verhältnisses der Abdeckung der Gesamtpersonalstunden (lit. a) durch Eigenpersonal und zu den bei Unterauftragnehmern beschäftigtem Personal einschließlich des Einsatzes freier Mitarbeiter („Freelancer“) und freiberuflich Tätiger – nachfolgend Fremdpersonal – gesondert nach den drei unter (1) bis (4) genannten Qualifikationsgruppen.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Deckung des Personalbedarfs: Vorlage einer rechnerisch nachvollziehbaren Personalbedarfsberechnung bezogen auf die ersten zwölf vollen Monate der Konzessionsausführung. Diese Angaben können formfrei erfolgen. Umzusetzen sind die gesetzlichen Vorgaben sowie ggf. weitergehende Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Gesondert auszuweisen sind dabei mindestens:
- Angaben zum Personalbedarfssoll
im Flugdienst abzudeckende Gesamtpersonalstunden in den ersten zwölf vollen Monaten der Konzessionsausführung ausgewiesen für das Einsatzpersonal für den ITH gesondert nach
(1) Piloten
(2) Notfallsanitätern; Rettungsassistenten; Gesundheits- oder Krankenpfleger
(3) Notärzten
sowie abzudeckende Gesamtpersonalstunden in den ersten zwölf vollen Monaten der Konzessionsausführung durch sonstiges Personal (nicht rettungsdienstliches Personal, das in Teilen Aufgaben übernimmt, die üblicherweise vom Rettungsdienstpersonal miterledigt werden z. B. Reinigung/Desinfektion ITH / Stationen – soweit ein solcher Einsatz beabsichtigt ist).
Die Angaben sind auszuweisen im Formblatt „Personalbedarfsberechnung“ (Formblatt 6 der Anlage 2).
- Angaben zur Deckung des Personalbedarfssolls für die ersten 12 Monate der Konzessionsausführung
Für das beim Bieter nach seiner Planung selbst beschäftigte / bzw. zu beschäftigende Personal (dazu gehören angestellte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer und sonst. Arbeitnehmer aus Arbeitnehmerüberlassungen) – nachfolgend Eigenpersonal: Die zugrunde gelegte Jahresgesamtarbeitszeit (netto) in Stunden je Voll-zeitstelle (VZÄ) untergliedert mindestens nach
(1) Piloten
(2) Notfallsanitätern; Rettungsassistenten; Gesundheits- oder Krankenpfleger
(3) Notärzten
(4) sonstigem Personal (nicht rettungsdienstliches Personal, das in Teilen Auf-gaben übernimmt, die üblicherweise vom medizinischen Personal miterledigt werden z. B. Reinigung/Desinfektion Rettungshubschrauber, Luftrettungsstation – soweit Einsatz beabsichtigt ist)
Es ist jeweils für (1) – (4) darzustellen, wie sich die vom Bieter zugrunde gelegte Jahresgesamtarbeitszeit (netto) ermittelt. Dabei sind nachfolgende Mindestangaben gefordert:
(a) Regelmäßige Wochenarbeitszeit
(b) Jahresregelurlaub
(c) Sonderurlaub / Jahr
(d) gesetzliche Feiertage
(e) Krankentage / Jahr (bei der Ermittlung der Jahresgesamtarbeitszeit (netto) hat der Bieter mit mindestens 15 Krankentagen je VZÄ pro Jahr zu kalkulieren)
(f) Fortbildungszeiten / Jahr und ob diese in der Arbeitszeit oder Freizeit zu leisten sind
(g) Für das Personal (1) bis (3): sonstige Zeiten in h/a, für die die Mitarbeiter für die Durchführung des Flugdienstes nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen insbesondere:
Dienstbesprechungen, Verwaltungsaufgaben;
Technische Aufgaben;
Sonderfunktionen wie z.B. Hygieneverantwortlicher, etc.;
Desinfektionstätigkeit außerhalb der Vorhaltezeit des ITH;
andere Funktionen außerhalb des Flugdienstes, die auf die Arbeitszeit angerechnet werden (z.B. Umkleidezeiten).
(h) arbeitszeitliche Bewertung der jeweils abzudeckenden Vorhaltezeiten (z.B. Vollarbeit (Bewertungsfaktor 1,0), Arbeitsbereitschaft u.ä.) – jeweils mit Angabe des Bewertungsfaktors
Angabe des Verhältnisses der Abdeckung der Gesamtpersonalstunden (lit. a) durch Eigenpersonal und zu den bei Unterauftragnehmern beschäftigtem Personal einschließlich des Einsatzes freier Mitarbeiter („Freelancer“) und freiberuflich Tätiger – nachfolgend Fremdpersonal – gesondert nach den drei unter (1) bis (4) genannten Qualifikationsgruppen.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Referenzen: Zugelassen sind Referenzprojekte deren Anforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die Anzahl der Referenzen wird nicht beschränkt.
Erforderlich ist mindestens eine einschlägige Referenz.
Es werden nur solche Aufträge/Konzessionen/Genehmigungen berücksichtigt, die: a) entweder bereits abgeschlossen sind und in denen der Bieter seit Anfang 2017 mindestens 12 Monate tätig war oder b) auf deren Basis der Bieter im Zeit-punkt der Abgabe des Angebotes seit mindestens 12 Monaten tätig ist.
Der Bieter hat für jede angegebene Referenz neben den im Formblatt „Referenzerklärung“ (Formblatt 8 der Anlage 2) geforderten Angaben folgende An-gaben formlos zu machen und dem Angebot beizufügen (Referenzpräsentation):
- Anzahl der betriebenen Stationen,
- Anzahl der vorgehaltenen und betriebenen ITH (gesondert für aktive und Reserve- ITH),
- Größe des geographischen Einsatzgebietes,
- Einsatzhäufigkeit der ITH: durchschnittliche jährliche Anzahl der Einsätze bezogen auf den Referenzzeitraum,
- Gestellung der ITH (Bieter / Konzessionsgeber / sonstige, nicht mit dem Bieter vertraglich verbundene Dritte),
- Angabe Einsatzbereitschaft im Tagbetrieb, Nachtbetrieb oder 24-h-Betrieb,
- Angabe der Qualifikation des zur Ausführung der Referenztätigkeit eingesetzten Personals (Piloten bzw. Pilotinnen, Notärzte bzw. Notärztinnen, ärztlicher Leiter bzw. ärztliche Leiterin Luftrettung, nichtärztliches medizinisches Personal).
Anzugeben sind nur die Leistungskomponenten, die der Bieter im Rahmen der Referenztätigkeit im eigenen Unternehmen ausgeführt hat. Komponenten, die im Rahmen einer Referenztätigkeit Nachunternehmer oder (hier nicht mitbietende) Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft geleistet haben, müssen – wenn sie angegeben werden – als solche kenntlich gemacht werden. Solche Komponenten können in diesem Vergabeverfahren nur im Rahmen einer zugelassenen Eignungsleihe gewertet werden. Auf die Anforderungen an den Einsatz von Nachunternehmern wird hingewiesen.
Die Referenzen sind durch Angabe des Leistungszeitraumes, des Leistungsgegenstandes, der Vergütung, der Kontaktinformationen (Name der Auskunftsperson, Telefon, E-Mail) des Referenzgebers unter Nutzung des beiliegenden Formblattes „Referenzerklärung“ (Formblatt 11 der Anlage 2) zu beschreiben, damit diese geprüft werden können.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Erforderlich ist mindestens eine einschlägige Referenz.
Referenzen: Zugelassen sind Referenzprojekte deren Anforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die Anzahl der Referenzen wird nicht beschränkt.
Erforderlich ist mindestens eine einschlägige Referenz.
Es werden nur solche Aufträge/Konzessionen/Genehmigungen berücksichtigt, die: a) entweder bereits abgeschlossen sind und in denen der Bieter seit Anfang 2017 mindestens 12 Monate tätig war oder b) auf deren Basis der Bieter im Zeit-punkt der Abgabe des Angebotes seit mindestens 12 Monaten tätig ist.
Der Bieter hat für jede angegebene Referenz neben den im Formblatt „Referenzerklärung“ (Formblatt 8 der Anlage 2) geforderten Angaben folgende An-gaben formlos zu machen und dem Angebot beizufügen (Referenzpräsentation):
- Anzahl der betriebenen Stationen,
- Anzahl der vorgehaltenen und betriebenen ITH (gesondert für aktive und Reserve- ITH),
- Größe des geographischen Einsatzgebietes,
- Einsatzhäufigkeit der ITH: durchschnittliche jährliche Anzahl der Einsätze bezogen auf den Referenzzeitraum,
- Gestellung der ITH (Bieter / Konzessionsgeber / sonstige, nicht mit dem Bieter vertraglich verbundene Dritte),
- Angabe Einsatzbereitschaft im Tagbetrieb, Nachtbetrieb oder 24-h-Betrieb,
- Angabe der Qualifikation des zur Ausführung der Referenztätigkeit eingesetzten Personals (Piloten bzw. Pilotinnen, Notärzte bzw. Notärztinnen, ärztlicher Leiter bzw. ärztliche Leiterin Luftrettung, nichtärztliches medizinisches Personal).
Anzugeben sind nur die Leistungskomponenten, die der Bieter im Rahmen der Referenztätigkeit im eigenen Unternehmen ausgeführt hat. Komponenten, die im Rahmen einer Referenztätigkeit Nachunternehmer oder (hier nicht mitbietende) Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft geleistet haben, müssen – wenn sie angegeben werden – als solche kenntlich gemacht werden. Solche Komponenten können in diesem Vergabeverfahren nur im Rahmen einer zugelassenen Eignungsleihe gewertet werden. Auf die Anforderungen an den Einsatz von Nachunternehmern wird hingewiesen.
Die Referenzen sind durch Angabe des Leistungszeitraumes, des Leistungsgegenstandes, der Vergütung, der Kontaktinformationen (Name der Auskunftsperson, Telefon, E-Mail) des Referenzgebers unter Nutzung des beiliegenden Formblattes „Referenzerklärung“ (Formblatt 11 der Anlage 2) zu beschreiben, damit diese geprüft werden können.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung). Erforderlich ist mindestens eine einschlägige Referenz.
Angaben zu Hubschraubern und Wartung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit – bezogen auf den erforderlichen Intensivtransporthubschrauber – muss der Bieter die geforderten Angaben gemäß Formblatt "Intensivtransporthubschrauber" (Formblatt 7 der Anlage 2) machen und belegen, dass er entweder über die erforderlichen Intensivtransporthubschrauber verfügt oder aber spätestens zu Leistungsbeginn verfügen wird.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Angaben zu Hubschraubern und Wartung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit – bezogen auf den erforderlichen Intensivtransporthubschrauber – muss der Bieter die geforderten Angaben gemäß Formblatt "Intensivtransporthubschrauber" (Formblatt 7 der Anlage 2) machen und belegen, dass er entweder über die erforderlichen Intensivtransporthubschrauber verfügt oder aber spätestens zu Leistungsbeginn verfügen wird.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Betriebslizenz: Der Bieter hat dem Angebot die Betriebslizenz der Werft beizufügen, die für die Wartung der Hubschrauber vorgesehen ist.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit: Eine aktuelle Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit ist für die angebotenen Hubschrauber vorzulegen.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Ausstattung der Luftrettungsstation: Die Ausstattung der Luftrettungsstation mit den erforderlichen Betriebsräumen (z.B. Hangar, Ruhe- und Sozialräumen) ist durch entsprechende Pläne der Station nachzuweisen.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Ausstattung der Luftrettungsstation: Die Ausstattung der Luftrettungsstation mit den erforderlichen Betriebsräumen (z.B. Hangar, Ruhe- und Sozialräumen) ist durch entsprechende Pläne der Station nachzuweisen.
Nichterfüllung führt zum Ausschluss (Mindestanforderung).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
bankr-nat
bankruptcy
corruption
cred-arran
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
nati-ground
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
susp-act
tax-pay
terr-offence
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: 98005_10000237
Postanschrift: Werderstraße 124
Postleitzahl: 19055
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: PD - Beratung der öffentlichen Hand GmbH
E-Mail: vergabe@pd-g.de📧
Telefon: +49 00000000📞
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=9e1da10be21cc7a55093d942e107ed65🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10003178
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 00000000📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 168-518340 (2024-08-27)