Ziel der Koordination ist die optimale Vernetzung aller notwendigen sächsischen Akteure im Rahmen des Anerkennungsprozesses und ein besseres Zusammenführen von Angebot und Nachfrage bei Anpassungsmaßnahmen in Sachsen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-06.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Koordination der beruflichen Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachkräfte im Freistaat Sachsen
Referenznummer: #112/24
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Koordination ist die optimale Vernetzung aller notwendigen sächsischen Akteure im Rahmen des Anerkennungsprozesses und ein besseres Zusammenführen...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Koordination ist die optimale Vernetzung aller notwendigen sächsischen Akteure im Rahmen des Anerkennungsprozesses und ein besseres Zusammenführen von Angebot und Nachfrage bei Anpassungsmaßnahmen in Sachsen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Koordination ist die optimale Vernetzung aller notwendigen sächsischen Akteure im Rahmen des Anerkennungsprozesses und ein besseres Zusammenführen...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Koordination ist die optimale Vernetzung aller notwendigen sächsischen Akteure im Rahmen des Anerkennungsprozesses und ein besseres Zusammenführen von Angebot und Nachfrage bei Anpassungsmaßnahmen in Sachsen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre (1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Vernetzungstätigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Beratungs- und Unterstützungstätigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung Herausfordg. Umsetzung Auftrag
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionierung (Arbeitsprobe)
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-11 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Leistungsbeschreibung Teil B Ziffer 1.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 175-539454 (2024-09-06)