Ziel ist es, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei der Koordination und Durchführung eines europaweiten, offenen, stadt- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs zum Tempelhofer Feld gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) zu unterstützen. Die Organisation und Durchführung des begleitenden Dialogprozesses ist dabei nicht Teil des Leistungsumfangs. Aufgrund der engen Verzahnung des Ideenwettbewerbs mit dem Dialogprozess sind jedoch Aufgaben im Schnittstellenbereich Gegenstand der Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Koordination und Durchführung eines Ideenwettbewerbs zum Tempelhofer Feld in Berlin
Reference number: 24-F-Ver-0005
Kurze Beschreibung:
“Ziel ist es, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei der Koordination und Durchführung eines europaweiten, offenen, stadt- und...”
Kurze Beschreibung
Ziel ist es, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei der Koordination und Durchführung eines europaweiten, offenen, stadt- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs zum Tempelhofer Feld gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) zu unterstützen. Die Organisation und Durchführung des begleitenden Dialogprozesses ist dabei nicht Teil des Leistungsumfangs. Aufgrund der engen Verzahnung des Ideenwettbewerbs mit dem Dialogprozess sind jedoch Aufgaben im Schnittstellenbereich Gegenstand der Ausschreibung.
Ziel ist es, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei der Koordination und Durchführung eines europaweiten, offenen, stadt- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs zum Tempelhofer Feld gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) zu unterstützen. Die Organisation und Durchführung des begleitenden Dialogprozesses ist dabei nicht Teil des Leistungsumfangs. Aufgrund der engen Verzahnung des Ideenwettbewerbs mit dem Dialogprozess sind jedoch Aufgaben im Schnittstellenbereich Gegenstand der Ausschreibung.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Organisation von einem Architektenwettbewerb📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Flughafen Berlin Tempelhof (THF)”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 15 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzdarstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptpapier
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-03 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-03 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung, keine Ausschlussgründe einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung, keine Ausschlussgründe einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als sechs Monate sein); 2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Eigenerklärung Eignung; 3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Eigenerklärung Eignung; 4. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG, LkSG und AufenthG - siehe Eigenerklärung Eignung; 5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister vornehmen - siehe Eigenerklärung Eignung; Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland - siehe Eigenerklärung Russlandbezug; 7. ggf. Eigenerklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB - siehe Eigenerklärung Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise / Erklärungen auch für diese vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu den Vorprüfer:innen: Achtung! Als Mindestanforderung muss eine Erklärung abgegeben werden, dass mindesten eine:r der Vorprüfer:innen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu den Vorprüfer:innen: Achtung! Als Mindestanforderung muss eine Erklärung abgegeben werden, dass mindesten eine:r der Vorprüfer:innen befugt ist, die Berufsbezeichnung Stadtplaner:in zu führen und mindestens eine:r der Vorprüfer:innen befugt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in zu führen - siehe Eigenerklärung Eigung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzprojekte: Achtung! Als Mindestanforderung müssen mindestens zwei Referenzen mit folgenden Merkmalen eingereicht werden:
- Die Leistung betraf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzprojekte: Achtung! Als Mindestanforderung müssen mindestens zwei Referenzen mit folgenden Merkmalen eingereicht werden:
- Die Leistung betraf die Durchführung eines städtebaulichen und/oder freiraumplanerischen Verfahrens, und
- der Abschluss des Verfahrens liegt maximal sieben Jahre zurück (April 2017).
Mindestens eine dieser Referenzen muss zusätzlich folgendes Merkmal aufweisen:
- der Wettbewerb wurde nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) durchgeführt.
Siehe Eigenerklärung Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Darstellung der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, und Eigenerklärung zur Kompetenz in deutscher Sprache:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Darstellung der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, und Eigenerklärung zur Kompetenz in deutscher Sprache: Zur vorgesehenen Projektleitung, dessen Stellvertretung und einer weiteren Fachkraft sind die nachfolgenden Angaben gefordert:
- Namentliche Benennung,
- Angaben zum Ausbildungsabschluss,
- Angaben zur Berufserfahrung in der Betreuung von Wettbewerbsverfahren in Jahren und beruflicher Kurzlebenslauf,
- Angabe der Sprachkenntnisse gem. Gemeinsamem europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS)
Achtung! Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Die Projektleitung muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Betreuung von Wettbewerbsverfahren verfügen; sie muss mindestens ein Verfahren nach RPW 2013 betreut haben.
- Die Stellvertretung der Projektleitung muss über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Betreuung von Wettbewerbsverfahren verfügen.
- Mindestens ein Mitglied des Projektteams (Projektleitung, Stellvertretung oder weitere Fachkraft) muss über einen Ausbildungsabschluss als Landschaftsarchitekt:oder vergleichbar) verfügen.
- Mindestens ein Mitglied des Projektteams (Projektleitung, Stellvertretung oder weitere Fachkraft) muss über einen Ausbildungsabschluss als Stadtplaner:in oder Architekt:oder vergleichbar) verfügen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: ORG-0003
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations und Wartepflicht „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations und Wartepflicht „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch
für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“ § 135 GWB Unwirksamkeit. „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“ § 160 GWB Einleitung, Antrag. „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 087-264845 (2024-05-02)