Die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist eine Anlaufstelle rund um das Thema „Wohnen im Alter“. Sie berät Gemeinden, Organisationen aber auch private Initiativen beim Aufbau zeitgemäßer Wohnangebote und verlässlicher Beratungs- und Unterstützungsnetzwerke für ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Dazu gehören alternative, insbesondere gemeinschaftsorientierte Wohnformen oder niedrigschwellige Unterstützungsangebote wie z.B. bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen oder seniorengerechte Quartierskonzepte. Die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ hat für den Themenbereich „Wohnen im Alter“ zu sensibilisieren, Interessenten zu informieren sowie individuelle Beratungen durchzuführen und die konkrete Umsetzung zu begleiten. Darüber hinaus ist eine intensive Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzwerkpartnern erforderlich. Einzubeziehen sind hierbei insbesondere Kommunen, Koordinatoren für Seniorenarbeit, (Wohlfahrts-)verbände und deren Mitgliedsorganisationen/-einrichtungen, Vereine, privatwirtschaftliche Unternehmen, Privatpersonen sowie sonstige relevante Akteure der Seniorenarbeit. Ziel der Arbeit der „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist es, darauf hinzuwirken, dass möglichst viele ältere Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können oder alternative Wohnformen aufgebaut werden. Daneben sind auf Abruf weitere Leistungen durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Koordinationsstelle Wohnen im Alter
Referenznummer: 2024LK000002
Kurze Beschreibung:
Die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist eine Anlaufstelle rund um das Thema „Wohnen im Alter“. Sie berät Gemeinden, Organisationen aber auch private Initiativen beim Aufbau zeitgemäßer Wohnangebote und verlässlicher Beratungs- und Unterstützungsnetzwerke für ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Dazu gehören alternative, insbesondere gemeinschaftsorientierte Wohnformen oder niedrigschwellige Unterstützungsangebote wie z.B. bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen oder seniorengerechte Quartierskonzepte. Die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ hat für den Themenbereich „Wohnen im Alter“ zu sensibilisieren, Interessenten zu informieren sowie individuelle Beratungen durchzuführen und die konkrete Umsetzung zu begleiten. Darüber hinaus ist eine intensive Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzwerkpartnern erforderlich. Einzubeziehen sind hierbei insbesondere Kommunen, Koordinatoren für Seniorenarbeit, (Wohlfahrts-)verbände und deren Mitgliedsorganisationen/-einrichtungen, Vereine, privatwirtschaftliche Unternehmen, Privatpersonen sowie sonstige relevante Akteure der Seniorenarbeit. Ziel der Arbeit der „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist es, darauf hinzuwirken, dass möglichst viele ältere Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können oder alternative Wohnformen aufgebaut werden. Daneben sind auf Abruf weitere Leistungen durchzuführen.
Die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist eine Anlaufstelle rund um das Thema „Wohnen im Alter“. Sie berät Gemeinden, Organisationen aber auch private Initiativen beim Aufbau zeitgemäßer Wohnangebote und verlässlicher Beratungs- und Unterstützungsnetzwerke für ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Dazu gehören alternative, insbesondere gemeinschaftsorientierte Wohnformen oder niedrigschwellige Unterstützungsangebote wie z.B. bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen oder seniorengerechte Quartierskonzepte. Die „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ hat für den Themenbereich „Wohnen im Alter“ zu sensibilisieren, Interessenten zu informieren sowie individuelle Beratungen durchzuführen und die konkrete Umsetzung zu begleiten. Darüber hinaus ist eine intensive Zusammenarbeit mit den verschiedenen Netzwerkpartnern erforderlich. Einzubeziehen sind hierbei insbesondere Kommunen, Koordinatoren für Seniorenarbeit, (Wohlfahrts-)verbände und deren Mitgliedsorganisationen/-einrichtungen, Vereine, privatwirtschaftliche Unternehmen, Privatpersonen sowie sonstige relevante Akteure der Seniorenarbeit. Ziel der Arbeit der „Koordinationsstelle Wohnen im Alter“ ist es, darauf hinzuwirken, dass möglichst viele ältere Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können oder alternative Wohnformen aufgebaut werden. Daneben sind auf Abruf weitere Leistungen durchzuführen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: aada4371-7f9d-4f90-b5f7-34f14e34ca53
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 850 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Höchstgrenze der abrufbaren Leistungen nach Ziff. 3 der Anlage 1 für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 600 Arbeitstage à 8 Stunden.
Der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung nach Ziff. 3 der Anlage 1 beträgt 480.000 € netto .
Die Höchstgrenze der abrufbaren Leistungen nach Ziff. 3 der Anlage 1 für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 600 Arbeitstage à 8 Stunden.
Der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung nach Ziff. 3 der Anlage 1 beträgt 480.000 € netto .
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftraggeber kann den Vertrag mit dem Auftragnehmer durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer drei Mal für je ein weiteres Jahr verlängern. Für die Rahmenvereinbarung nach Ziffer 3 der Anlage 1 gilt abweichend hiervon eine Laufzeit von 4 Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch ab 01.06.2024.
Der Auftraggeber kann den Vertrag mit dem Auftragnehmer durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer drei Mal für je ein weiteres Jahr verlängern. Für die Rahmenvereinbarung nach Ziffer 3 der Anlage 1 gilt abweichend hiervon eine Laufzeit von 4 Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch ab 01.06.2024.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 80797 München und weitere Orte in Bayern
Postleitzahl: 80797
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind „Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen“ im Sinn des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU, da die zu vergebenden Leistungen den CPV-Codes 85312320-8 (Beratungsdienste), 85320000-8 (Dienstleistungen im Sozialwesen), 85321000-5 (Verwaltungsdienste im Sozialwesen) sowie 85322000-2 (Kommunales Aktionsprogramm) unterfallen. Bei der zu vergebenen Leistung handelt es sich somit um eine besondere Dienstleistung im Sinn des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Nach Art. 4 d) der Richtlinie 2014/24/EU liegt der Schwellenwert für die Anwendung des europäischen Vergaberechts für diese Art Dienstleistungen bei 750.000 Euro (netto).
Da der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert in Höhe von 750.000,00 Euro netto überschreitet, finden die Vorschriften des GWB und der VgV Anwendung. Ausnahmen sind nicht einschlägig.
Es wird ein offenes Verfahren nach §§ 119 Abs. 2, 130 Abs. 1 GWB, §§ 14 Abs. 2, 15 VgV durchgeführt. Gemäß §§ 119 Abs. 2, 130 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 14 Abs. 2 VgV steht dem öffentlichen Auftraggeber das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung. Im vorliegenden Fall wählt der öffentliche Auftraggeber das offene Verfahren nach § 15 VgV.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind „Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen“ im Sinn des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU, da die zu vergebenden Leistungen den CPV-Codes 85312320-8 (Beratungsdienste), 85320000-8 (Dienstleistungen im Sozialwesen), 85321000-5 (Verwaltungsdienste im Sozialwesen) sowie 85322000-2 (Kommunales Aktionsprogramm) unterfallen. Bei der zu vergebenen Leistung handelt es sich somit um eine besondere Dienstleistung im Sinn des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Nach Art. 4 d) der Richtlinie 2014/24/EU liegt der Schwellenwert für die Anwendung des europäischen Vergaberechts für diese Art Dienstleistungen bei 750.000 Euro (netto).
Da der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert in Höhe von 750.000,00 Euro netto überschreitet, finden die Vorschriften des GWB und der VgV Anwendung. Ausnahmen sind nicht einschlägig.
Es wird ein offenes Verfahren nach §§ 119 Abs. 2, 130 Abs. 1 GWB, §§ 14 Abs. 2, 15 VgV durchgeführt. Gemäß §§ 119 Abs. 2, 130 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 14 Abs. 2 VgV steht dem öffentlichen Auftraggeber das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung. Im vorliegenden Fall wählt der öffentliche Auftraggeber das offene Verfahren nach § 15 VgV.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-18 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-08 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Referenzen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c461417b-f337-4550-897d-0bd62b287420/suitabilitycriteria
Die Bieter müssen mindestens zwei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten über eine Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren angeben. Mindestens eines der Referenzprojekte muss hierbei die fachliche Beratung von Kommunen, Organisationen oder Privatpersonen o.Ä., die für ältere Menschen Beratungs-, Unterstützungs- und Wohnformen aufbauen wollen, zum Gegenstand haben. Es wird neben der Angabe von Projektinhalt, -umfang, -zeitraum und ggf. Internetadresse (wenn vorhanden) auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden verlangt, die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen. Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen fünf Jahren ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein, Referenzprojekte, die vor über fünf Jahren durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt. Die Referenz-Aufträge müssen abgeschlossen sein, laufende Aufträge sind nicht berücksichtigungsfähig, es sei denn es handelt sich um einen (Rahmen)Vertrag, aus dem bereits mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen abgerufen und vertragsgemäß erbracht wurden. Rahmenverträge können als Referenz angegeben werden, allerdings werden dann Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag diesem als Referenz zugerechnet und zählen nicht als einzelne Referenzen. Zum Nachweis der Referenzen ist das als Anlage beigefügte Dokument „Template Referenzen.docx“ zu verwenden, das entsprechend oft kopiert werden kann.
Referenzen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c461417b-f337-4550-897d-0bd62b287420/suitabilitycriteria
Die Bieter müssen mindestens zwei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten über eine Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren angeben. Mindestens eines der Referenzprojekte muss hierbei die fachliche Beratung von Kommunen, Organisationen oder Privatpersonen o.Ä., die für ältere Menschen Beratungs-, Unterstützungs- und Wohnformen aufbauen wollen, zum Gegenstand haben. Es wird neben der Angabe von Projektinhalt, -umfang, -zeitraum und ggf. Internetadresse (wenn vorhanden) auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden verlangt, die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen. Die Referenzprojekte müssen in den vergangenen fünf Jahren ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens durchgeführt worden sein, Referenzprojekte, die vor über fünf Jahren durchgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt. Die Referenz-Aufträge müssen abgeschlossen sein, laufende Aufträge sind nicht berücksichtigungsfähig, es sei denn es handelt sich um einen (Rahmen)Vertrag, aus dem bereits mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen abgerufen und vertragsgemäß erbracht wurden. Rahmenverträge können als Referenz angegeben werden, allerdings werden dann Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag diesem als Referenz zugerechnet und zählen nicht als einzelne Referenzen. Zum Nachweis der Referenzen ist das als Anlage beigefügte Dokument „Template Referenzen.docx“ zu verwenden, das entsprechend oft kopiert werden kann.
Der Auftraggeber verlangt die wahrheitsgemäße Angabe folgender Erklärungen (deren vollständiger Inhalt sich
nur aus den Vergabeunterlagen ergibt):
- Eigenerklärungen betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (wie insbesondere nach §§ 123, 124
GWB),
- Angabe zur Struktur der Bietenden,
- Erforderliche Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszugs,
- Eigenerklärung betreffend russische Unternehmen,
- ggf. Eigenerklärung für Unterauftragnehmer,
- Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
- Scientology-Schutzerklärung
Der Auftraggeber verlangt die wahrheitsgemäße Angabe folgender Erklärungen (deren vollständiger Inhalt sich
nur aus den Vergabeunterlagen ergibt):
- Eigenerklärungen betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (wie insbesondere nach §§ 123, 124
GWB),
- Angabe zur Struktur der Bietenden,
- Erforderliche Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszugs,
- Eigenerklärung betreffend russische Unternehmen,
- ggf. Eigenerklärung für Unterauftragnehmer,
- Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
- Scientology-Schutzerklärung
Zu beachten ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zu beachten ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 057-168638 (2024-03-18)