Die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz plant die hygienisch abwischbare Kopfkissen in einem Rahmenvertrag über dreieinhalb Jahre zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kopfkissen
Reference number: GBE-2024-0881
Kurze Beschreibung:
“Die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz plant die hygienisch abwischbare Kopfkissen in einem Rahmenvertrag über dreieinhalb Jahre...”
Kurze Beschreibung
Die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz plant die hygienisch abwischbare Kopfkissen in einem Rahmenvertrag über dreieinhalb Jahre zu vergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-14 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-14 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Siehe Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins, in dem die versicherten Risiken sowie einer Deckungssummen nicht unter 5 Mio Euro für Personen-und...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins, in dem die versicherten Risiken sowie einer Deckungssummen nicht unter 5 Mio Euro für Personen-und Sachschäden, zu entnehmen sind
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrags gemäß Auftragsunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YL7G” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 613116-2234📞 Körper überprüfen
Name: Unimedizin der Johannes-Gutenberg Universität Mainz
Nationale Registrierungsnummer: DE149065652
Postanschrift: Binger Straße 14-16
Postleitzahl: 55122
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: christopher.schitthof@unimedizin-mainz.de📧
Telefon: +49 6131-172208📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 199-614023 (2024-10-10)