Geforderte Kautionen und Garantien
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder
der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
2.1 0,5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis
zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme
(ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne
Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen
entspricht.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit
für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abzüge
Die Bereitstellung folgender Leistungen, werden dem Auftragnehmer wie folgt in Rechnung
gestellt:
1. Bauwasser: Für Bereitstellung der Anschlüsse und Verbrauch 0,2% der
Nettoabrechnungssumme, inkl. aller Nachträge.
2. Baustrom: Für Bereitstellung der Anschlüsse und Verbrauch 0,3% der
Nettoabrechnungssumme, inkl. Aller Nachträge.
3. Anteilige Baubeschilderung: 0,04% der Nettoabrechnungssumme, inkl. Nachträge
4. Anteilige Baureinigung: 0,3% der Nettoabrechnungssumme, inkl. Nachträge
5 Bauleistungsversicherung: 0,5% der Bruttoabrechnungssumme, inkl. Nachträge
Mit der Schlussrechnung werden die genannten Abzüge in Rechnung gestellt und von der
Schlusszahlungssumme einbehalten.