Krankenversicherung für Teilnehmende an Projekten der Militärischen Ausbildungshilfe

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung werden durch die Bundeswehr (Bw) - abgestimmt mit ausgewählten Partnerstaaten Programme zur Militärischen Ausbildungshilfe (MAH) entwickelt. Im Rahmen der MAH nehmen Angehörige der Streitkräfte der Partnerstaaten sowie dort tätige Sprachlehrer an Ausbildungen in der Bundeswehr (Bw) in Deutschland teil. Die medizinische Versorgung (medVers) der MAH-Teilnehmerinnen und Teilnehmer (MAH-Tln) wird primär und unentgeltlich durch den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw) geleistet, soweit dessen Kapazitäten und Fähigkeiten dies zulassen . Limitierend wirken hier insbesondere Behandlungsbedarfe bei Fachärzten, die im ZSanDstBw lediglich in den Bundeswehrkrankenhäusern (BwKrhs) vorhanden sind sowie bei Notfällen, welche durch die örtlichen, zivilen Rettungsdienste wahrgenommen werden. Die Anfahrten zu den BwKrhs stehen oftmals in einem unwirtschaftlichen Verhältnis zum Behandlungsaufwand. Die für MAH-Tln unentgeltliche medizinische Versorgung in Einrichtungen des ZSanDstBw (SanEinrBw) muss aufgrund dieser Limitationen und der vorgenommenen Ausgrenzung der Kostenübernahme gewisser "Gesundheitsleistungen" durch externe Leistungserbringer erweitert werden. Hierzu soll für eine bedarfsgerechte Gewährung von medizinischen Leistungen für MAH-Tln eine Krankenversicherung etabliert werden, deren Beiträge durch die Bundeswehr getragen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Krankenversicherung für Teilnehmende an Projekten der Militärischen Ausbildungshilfe
Referenznummer: 6002694004-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung werden durch die Bundeswehr (Bw) - abgestimmt mit ausgewählten Partnerstaaten Programme zur Militärischen Ausbildungshilfe (MAH) entwickelt. Im Rahmen der MAH nehmen Angehörige der Streitkräfte der Partnerstaaten sowie dort tätige Sprachlehrer an Ausbildungen in der Bundeswehr (Bw) in Deutschland teil. Die medizinische Versorgung (medVers) der MAH-Teilnehmerinnen und Teilnehmer (MAH-Tln) wird primär und unentgeltlich durch den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw) geleistet, soweit dessen Kapazitäten und Fähigkeiten dies zulassen . Limitierend wirken hier insbesondere Behandlungsbedarfe bei Fachärzten, die im ZSanDstBw lediglich in den Bundeswehrkrankenhäusern (BwKrhs) vorhanden sind sowie bei Notfällen, welche durch die örtlichen, zivilen Rettungsdienste wahrgenommen werden. Die Anfahrten zu den BwKrhs stehen oftmals in einem unwirtschaftlichen Verhältnis zum Behandlungsaufwand. Die für MAH-Tln unentgeltliche medizinische Versorgung in Einrichtungen des ZSanDstBw (SanEinrBw) muss aufgrund dieser Limitationen und der vorgenommenen Ausgrenzung der Kostenübernahme gewisser "Gesundheitsleistungen" durch externe Leistungserbringer erweitert werden. Hierzu soll für eine bedarfsgerechte Gewährung von medizinischen Leistungen für MAH-Tln eine Krankenversicherung etabliert werden, deren Beiträge durch die Bundeswehr getragen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung werden durch die Bundeswehr (Bw) - abgestimmt mit ausgewählten Partnerstaaten Programme zur Militärischen Ausbildungshilfe (MAH) entwickelt. Im Rahmen der MAH nehmen Angehörige der Streitkräfte der Partnerstaaten sowie dort tätige Sprachlehrer an Ausbildungen in der Bundeswehr (Bw) in Deutschland teil. Die medizinische Versorgung (medVers) der MAH-Teilnehmerinnen und Teilnehmer (MAH-Tln) wird primär und unentgeltlich durch den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw) geleistet, soweit dessen Kapazitäten und Fähigkeiten dies zulassen . Limitierend wirken hier insbesondere Behandlungsbedarfe bei Fachärzten, die im ZSanDstBw lediglich in den Bundeswehrkrankenhäusern (BwKrhs) vorhanden sind sowie bei Notfällen, welche durch die örtlichen, zivilen Rettungsdienste wahrgenommen werden. Die Anfahrten zu den BwKrhs stehen oftmals in einem unwirtschaftlichen Verhältnis zum Behandlungsaufwand. Die für MAH-Tln unentgeltliche medizinische Versorgung in Einrichtungen des ZSanDstBw (SanEinrBw) muss aufgrund dieser Limitationen und der vorgenommenen Ausgrenzung der Kostenübernahme gewisser "Gesundheitsleistungen" durch externe Leistungserbringer erweitert werden. Hierzu soll für eine bedarfsgerechte Gewährung von medizinischen Leistungen für MAH-Tln eine Krankenversicherung etabliert werden, deren Beiträge durch die Bundeswehr getragen werden. Statistische Daten zum Projektjahr 2019 Altersspektrum zu Projektbeginn: 18,16 - 68,08 Jahre Durchschnittliches Alter zu Projektbeginn: 34,28 Projektdauer (Spektrum): 5 Tage bis 2706 Tage (≈ 7,4 Jahre) Projektdauer (Mittelwert): 466 Tage (≈ 1,3 Jahre) Anzahl der Personen/Projekte: 361 Summe der Projekttage: 168.196 Tage Statistische Daten zum Projektjahr 2023 Altersspektrum zu Projektbeginn: 18,01 - 72,19 Jahre Durchschnittliches Alter zu Projektbeginn: 34,33 Projektdauer (Spektrum): 12 Tage bis 3.075 Tage (≈ 8,4 Jahre) Projektdauer (Mittelwert): 432 Tage (≈ 1,2 Jahre) Anzahl der Personen/Projekte: 324 Summe der Projekttage: 139.989 Tage Visualisierungen und weitere Details zu den statistischen Daten können den Diagrammen am Ende dieses Dokumentes entnommen werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Krankenversicherung (Zusatzversicherung) 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-02 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-30 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die grundlegenden Unterlagen wie die Bieterangaben zum Angebot, das ausgefüllte Preisblatt und der Vertragsentwurf müssen zwingend unterschrieben sein. Anderenfalls kann das Angebot nicht gewertet werden. Bestimmte andere Unterlagen wie Eigenerklärungen können u. U. nachgereicht werden.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktueller Gewerbeanmeldung oder Handels-, Partnerschafts- bzw. Berufsregister-auszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Formlose Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Nationale Registrierungsnummer: t:03023125000
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BAIUDBw DL II 6
E-Mail: baiudbwdlii6einkaufpersonaldienstleistungeniud@bundeswehr.org 📧
Telefon: +4922855046804 📞
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Verteidigung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=702393 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +4922894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 140-435862 (2024-07-17)