Auftragsbekanntmachung (2024-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Krauschwitz Planung
Reference number: 60162-1
Kurze Beschreibung:
“siehe Beschaffungsunterlagen”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 165 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Beschaffungsunterlagen”
Zusätzliche Informationen:
“keine”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Das Planungsobjekt liegt in Krauschwitz, Freistaat Sachsen, Deutschland”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-01 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Leipzig
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Vergabekommission”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 136
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Vergabeunterlage”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlage”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQHX7H
keine” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 992-80124-69
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten i.Ü. die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten i.Ü. die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. 3. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 136-423939 (2024-07-12)