Kreis Steinburg | Öffentliche Abfallwirtschaft Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall) 2026 bis 2033 (opt. bis 2038), Übernahme, Transport und Verwertung von PPK 2026 bis 2029 (opt. bis 2032), sowie Behandlung von Krankenhausabfällen 2026 bis 2033 (opt. bis 2038)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreis Steinburg - Öffentliche Abfallwirtschaft | Übernahme, Transport und Behandlung von diversen Abfällen
Referenznummer: K-STEINBURG-2024-0031
Kurze Beschreibung:
“Kreis Steinburg | Öffentliche Abfallwirtschaft
Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall) 2026 bis 2033 (opt. bis 2038),
Übernahme, Transport und...”
Kurze Beschreibung
Kreis Steinburg | Öffentliche Abfallwirtschaft
Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall) 2026 bis 2033 (opt. bis 2038),
Übernahme, Transport und Verwertung von PPK 2026 bis 2029 (opt. bis 2032),
sowie Behandlung von Krankenhausabfällen 2026 bis 2033 (opt. bis 2038)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall, aus dem Kreis Steinburg ab 01.01.2026.”
Ort der Leistung: Steinburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die öffentliche Aufgabe wird intervallartig gemäß den Vertragszeiträumen entsprechend ausgeschrieben.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und Verwertung von PPK aus dem Kreis Steinburg ab 01.01.2026.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Dauer
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Behandlungs von Krankenahausabfällen aus dem Kreis Steinburg ab 01.01.2026.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-05 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-06 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 75
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der
Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu fordern:
• die Gewerbeanmeldung,
• den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste in der AVPQ-Datenbank (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgegeben:
• Verpflichtungserklärung zur Zahlung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgegeben:
• Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Absatz 1 Satz 1
VGSH auch von Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften bei einem
geschätzten Auftragswert ab netto 20.000,00 € für dieses Unternehmen auf Verlangen vorzunehmen
• Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen) | Verbot von
Auftragserteilungen an russische Unternehmen bzw. Lieferanten.
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Auftragsunterlagen)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
• eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
• eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den
Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr,
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr,
• rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
• Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise /
Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen
niedergelassen ist.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgegeben:
• Eigenerklärung über Referenzen: Das bietende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen abgegeben:
• Eigenerklärung über Referenzen: Das bietende Unternehmen verfügt in Bezug auf die Lose, für welches ein Angebot abgegeben wird, über folgende Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots:
Bei einem Angebot für Los 1:
- Behandeln von insgesamt mind. 10.000 Mg Restabfall (in Summe über 36 Monate)
Bei einem Angebot für Los 2:
- Vermarkten von mindestens 4.500 Mg PPK (in Summe über 36 Monate)
Bei einem Angebot für Los 3:
- Behandeln von mindestens 300 Mg Krankenhausabfällen (in Summe über 36 Monate)
Auf Verlangen der Vergabestelle werden innerhalb einer gesetzten Frist, folgende Unterlagen nachgereicht:
- die Benennung der Referenz (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/-umfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes),
- eine vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
“Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein, beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi-landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi-landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 114-348390 (2024-06-12)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-09)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Aktualisierung der Leistungsverzeichnis (Angebotsformular)”
Quelle: OJS 2024/S 133-413633 (2024-07-09)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-06)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Aktualisierung der Leistungsverzeichnis (Angebotsformular)”
Quelle: OJS 2024/S 153-474207 (2024-08-06)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-08)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Aktualisierung der Leistungsverzeichnis (Angebotsformular)”
Quelle: OJS 2024/S 155-480676 (2024-08-08)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-14) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-24 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-25 09:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Änderung der Angebotsfrist”
Quelle: OJS 2024/S 160-496046 (2024-08-14)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-22)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Änderung der Angebotsfrist”
Quelle: OJS 2024/S 164-506376 (2024-08-22)