Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: C. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
7. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2
Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch
Eigenerklärung des Bieters:
Mindestanforderung:
DREI geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und
Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren.
Die eingereichten Referenzen müssen folgende Angaben
beinhalten:
Das Referenzhaus muss jeweils mehr als 250 Betten und als
Krankenhausinformationssystem Nexus KIS vorweisen.
Zur Angabe der Referenzen wird auf die Anlage 2F5
verwiesen.
8. Bereitstellung einer deutschsprachigen Hotline des
Auftragnehmers Mo. bis Fr. 08:00 - 17:00 Uhr.
9. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern
von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer)
ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von
Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers.
10. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
(wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
(sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen
(für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der
Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für
die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die
Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
"Verpflichtungserklärung" abzugeben).
11. Das angebotene Personal muss mindestens über das
Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
12. Erklärung Unternehmensdaten
D. Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
13. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123
GWB)
14. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
15. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend
-
16. Eigenerklärung Russlandsanktionen
E. Sonstige besondere Bedingungen nach § 128 GWB
17. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
18. Eigenerklärung zur Anerkennung der
Antikorruptionserklärung
19. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
HVTG
20. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber
vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die
Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten
Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet,
das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen
abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Bedingungen für die Ausführung des
Auftrags
13. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123
GWB)
14. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124
GWB)
15. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend
-
16. Eigenerklärung Russlandsanktionen
17. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
18. Eigenerklärung zur Anerkennung der
Antikorruptionserklärung
19. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
HVTG
20. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber
vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die
Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten
Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet,
das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen
abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.