Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der
Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern
während des Vergabeverfahrens Änderungen an den
Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche
Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls
ausschließlich auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur
gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform
registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst,
regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die
Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder
per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen,
ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124
Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2
und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21
MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2
F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben
die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung
Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern
jeweils gefordert - einzureichen.
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der
u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die
gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall
erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren
Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder
einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft
(Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden
von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen
sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen,
auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft
beruft
(Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind
Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der
Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in
Anspruch nehmen will.