In der Korridorstudie des Landes Hessen und der 2019 durchgeführten Machbarkeitsstudie des Verband Region Rhein-Neckar wurden Potenziale für Radschnellverbindungen analysiert und Korridore identifiziert. Im Rahmen dieser Studie wurden auf der Verbindung Darmstadt – Kreis Bergstraße – Weinheim – Heidelberg Potenziale zur Verlagerung des Alltagsverkehrs auf das Fahrrad identifiziert. Aufgrund dieser Studien und der identifizierten Potenziale soll eine Raddirektverbindung im Kreis Bergstraße geplant werden. Im Nachbarlandkreis Darmstadt-Dieburg wird derzeit schon die Radschnellverbindung von Frankfurt kommend Richtung Süden realisiert. An diese Verbindung möchten der Kreis Bergstraße und die beteiligten Kommunen Zwingenberg, Bensheim und Heppenheim anschließen, um die Verbindung im Landkreis und damit auch die Verbindung der Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar auf der Nord-Süd-Achse weiter voranzubringen. Dafür haben die beteiligten Kommunen Zwingenberg, Bensheim, Heppenheim und der Kreis Bergstraße bereits einen Letter of Intent als Absichtserklärung unterzeichnet und eine erste gemeinsame Planungsvereinbarung in den kommunalen Parlamenten beschlossen. Der Kreis Bergstraße übernimmt beim Projekt „Raddirektverbindung Zwingenberg - Heppenheim“ die Projektkoordination und unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung und Finanzierung. Da verschiedene Trassenabschnitte innerhalb der Kommunen abgelehnt wurden und die Vor-zugstrasse der Machbarkeitsstudie keine Zustimmung erhält, soll auf einer Länge von ca. 16 km zwischen Zwingenberg und Heppenheim eine neue Trassenvariante erarbeitet werden, die an die von Norden kommende Radschnellverbindung anschließt. Für die Öffentlichkeitsarbeit, die Planung der Trassenvariante und die Leistungsphasen 1 bis 5, soll ein Bieter beauftragt werden, welcher Erfahrungen im Bereich Radverkehrsplanung, vorzugsweise Radinfrastruktur, aufweist. Dem Bieter steht es frei, ob er die Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit in Eigenleistung durchführt oder mit einem geeigneten Partizipationsbüro bzw. einer geeigneten Kommunikationsagentur zusammenarbeitet. Die Öffentlichkeit wird, mit dem Ziel der Information, der Einbindung in die Trassenfindung und der Förderung der Beteiligungsbereitschaft, in den Abstimmungsprozess der Trassenführung eingebunden. Die Bewerbung und die Konzeptionierung der Beteiligung soll durch den Bieter erfolgen. Bei den vor-Ort-Veranstaltungen haben die Bürgerinnen und Bürger zudem die Möglichkeit, ihre Anregungen zur Trassenführung zu äußern und mit dem Bieter und den Entscheidungsträgern ins Gespräch zu kommen. Im Vorfeld der Beteiligung wird mit den Projektbeteiligten und dem Bieter der fachliche Input und die Randbedingungen für die Trassenvarianten erarbeitet. Die Trassenvarianten bilden die Grundlage für die vor-Ort-Veranstaltungen. Ziel ist es, nach der Beteiligung, eine Trasse zu erarbeiten, die die aufbereiteten Ergebnisse der öffentlichen Beteiligung berücksichtigt, in den kommunalen Gremien beschlossen wird und die Grundlage für die weiteren Planungs-schritte bildet. Durch die Realisierung der Raddirektverbindung soll auf der Nord-Süd-Achse eine sichere und durchgängige Führung für den Radverkehr gewährleistet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreisverwaltung, Kreis Bergstraße - Raddirektverbindung - Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5
Referenznummer: 2024/L-3/2/1-01
Kurze Beschreibung:
In der Korridorstudie des Landes Hessen und der 2019 durchgeführten Machbarkeitsstudie des Verband Region Rhein-Neckar wurden Potenziale für Radschnellverbindungen analysiert und Korridore identifiziert. Im Rahmen dieser Studie wurden auf der Verbindung Darmstadt – Kreis Bergstraße – Weinheim – Heidelberg Potenziale zur Verlagerung des Alltagsverkehrs auf das Fahrrad identifiziert. Aufgrund dieser Studien und der identifizierten Potenziale soll eine Raddirektverbindung im Kreis Bergstraße geplant werden.
Im Nachbarlandkreis Darmstadt-Dieburg wird derzeit schon die Radschnellverbindung von Frankfurt kommend Richtung Süden realisiert. An diese Verbindung möchten der Kreis Bergstraße und die beteiligten Kommunen Zwingenberg, Bensheim und Heppenheim anschließen, um die Verbindung im Landkreis und damit auch die Verbindung der Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar auf der Nord-Süd-Achse weiter voranzubringen.
Dafür haben die beteiligten Kommunen Zwingenberg, Bensheim, Heppenheim und der Kreis Bergstraße bereits einen Letter of Intent als Absichtserklärung unterzeichnet und eine erste gemeinsame Planungsvereinbarung in den kommunalen Parlamenten beschlossen.
Der Kreis Bergstraße übernimmt beim Projekt „Raddirektverbindung Zwingenberg - Heppenheim“ die Projektkoordination und unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung und Finanzierung.
Da verschiedene Trassenabschnitte innerhalb der Kommunen abgelehnt wurden und die Vor-zugstrasse der Machbarkeitsstudie keine Zustimmung erhält, soll auf einer Länge von ca. 16 km zwischen Zwingenberg und Heppenheim eine neue Trassenvariante erarbeitet werden, die an die von Norden kommende Radschnellverbindung anschließt.
Für die Öffentlichkeitsarbeit, die Planung der Trassenvariante und die Leistungsphasen 1 bis 5, soll ein Bieter beauftragt werden, welcher Erfahrungen im Bereich Radverkehrsplanung, vorzugsweise Radinfrastruktur, aufweist. Dem Bieter steht es frei, ob er die Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit in Eigenleistung durchführt oder mit einem geeigneten Partizipationsbüro bzw. einer geeigneten Kommunikationsagentur zusammenarbeitet.
Die Öffentlichkeit wird, mit dem Ziel der Information, der Einbindung in die Trassenfindung und der Förderung der Beteiligungsbereitschaft, in den Abstimmungsprozess der Trassenführung eingebunden. Die Bewerbung und die Konzeptionierung der Beteiligung soll durch den Bieter erfolgen. Bei den vor-Ort-Veranstaltungen haben die Bürgerinnen und Bürger zudem die Möglichkeit, ihre Anregungen zur Trassenführung zu äußern und mit dem Bieter und den Entscheidungsträgern ins Gespräch zu kommen.
Im Vorfeld der Beteiligung wird mit den Projektbeteiligten und dem Bieter der fachliche Input und die Randbedingungen für die Trassenvarianten erarbeitet. Die Trassenvarianten bilden die Grundlage für die vor-Ort-Veranstaltungen. Ziel ist es, nach der Beteiligung, eine Trasse zu erarbeiten, die die aufbereiteten Ergebnisse der öffentlichen Beteiligung berücksichtigt, in den kommunalen Gremien beschlossen wird und die Grundlage für die weiteren Planungs-schritte bildet.
Durch die Realisierung der Raddirektverbindung soll auf der Nord-Süd-Achse eine sichere und durchgängige Führung für den Radverkehr gewährleistet werden.
In der Korridorstudie des Landes Hessen und der 2019 durchgeführten Machbarkeitsstudie des Verband Region Rhein-Neckar wurden Potenziale für Radschnellverbindungen analysiert und Korridore identifiziert. Im Rahmen dieser Studie wurden auf der Verbindung Darmstadt – Kreis Bergstraße – Weinheim – Heidelberg Potenziale zur Verlagerung des Alltagsverkehrs auf das Fahrrad identifiziert. Aufgrund dieser Studien und der identifizierten Potenziale soll eine Raddirektverbindung im Kreis Bergstraße geplant werden.
Im Nachbarlandkreis Darmstadt-Dieburg wird derzeit schon die Radschnellverbindung von Frankfurt kommend Richtung Süden realisiert. An diese Verbindung möchten der Kreis Bergstraße und die beteiligten Kommunen Zwingenberg, Bensheim und Heppenheim anschließen, um die Verbindung im Landkreis und damit auch die Verbindung der Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar auf der Nord-Süd-Achse weiter voranzubringen.
Dafür haben die beteiligten Kommunen Zwingenberg, Bensheim, Heppenheim und der Kreis Bergstraße bereits einen Letter of Intent als Absichtserklärung unterzeichnet und eine erste gemeinsame Planungsvereinbarung in den kommunalen Parlamenten beschlossen.
Der Kreis Bergstraße übernimmt beim Projekt „Raddirektverbindung Zwingenberg - Heppenheim“ die Projektkoordination und unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung und Finanzierung.
Da verschiedene Trassenabschnitte innerhalb der Kommunen abgelehnt wurden und die Vor-zugstrasse der Machbarkeitsstudie keine Zustimmung erhält, soll auf einer Länge von ca. 16 km zwischen Zwingenberg und Heppenheim eine neue Trassenvariante erarbeitet werden, die an die von Norden kommende Radschnellverbindung anschließt.
Für die Öffentlichkeitsarbeit, die Planung der Trassenvariante und die Leistungsphasen 1 bis 5, soll ein Bieter beauftragt werden, welcher Erfahrungen im Bereich Radverkehrsplanung, vorzugsweise Radinfrastruktur, aufweist. Dem Bieter steht es frei, ob er die Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit in Eigenleistung durchführt oder mit einem geeigneten Partizipationsbüro bzw. einer geeigneten Kommunikationsagentur zusammenarbeitet.
Die Öffentlichkeit wird, mit dem Ziel der Information, der Einbindung in die Trassenfindung und der Förderung der Beteiligungsbereitschaft, in den Abstimmungsprozess der Trassenführung eingebunden. Die Bewerbung und die Konzeptionierung der Beteiligung soll durch den Bieter erfolgen. Bei den vor-Ort-Veranstaltungen haben die Bürgerinnen und Bürger zudem die Möglichkeit, ihre Anregungen zur Trassenführung zu äußern und mit dem Bieter und den Entscheidungsträgern ins Gespräch zu kommen.
Im Vorfeld der Beteiligung wird mit den Projektbeteiligten und dem Bieter der fachliche Input und die Randbedingungen für die Trassenvarianten erarbeitet. Die Trassenvarianten bilden die Grundlage für die vor-Ort-Veranstaltungen. Ziel ist es, nach der Beteiligung, eine Trasse zu erarbeiten, die die aufbereiteten Ergebnisse der öffentlichen Beteiligung berücksichtigt, in den kommunalen Gremien beschlossen wird und die Grundlage für die weiteren Planungs-schritte bildet.
Durch die Realisierung der Raddirektverbindung soll auf der Nord-Süd-Achse eine sichere und durchgängige Führung für den Radverkehr gewährleistet werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: E51111365
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bergstraße
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-16 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kurzpräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-14 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-14 09:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-14 09:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen
Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten
Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Hinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften zu erbringen.
Geforderte Nachweise:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular 124)
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular 124)
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 Mio. Euro
für Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 Mio. Euro für sonstige Schäden. (bitte Versicherungsnachweis o. schriftliche Erklärung gemäß Nr.5 des Leistungsverzeichnisses beifügen)
Hinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften zu erbringen.
Geforderte Nachweise:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular 124)
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular 124)
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 Mio. Euro
für Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 Mio. Euro für sonstige Schäden. (bitte Versicherungsnachweis o. schriftliche Erklärung gemäß Nr.5 des Leistungsverzeichnisses beifügen)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Hinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften
sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften zu erbringen.
Geforderte Nachweise:
- Angaben im Formular 124
- Nachweis der Fachkunde und Berufserfahrung der projektangehörigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: fachliche Qualifikation der projektangehörigen Mitarbeitenden /Berufserfahrung der projektangehörigen Mitarbeitenden in Jahren
- Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Aufträge,
der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Aufträge mit Angabe des
Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Es sind mindestens 3
Referenzprojekte anzugeben. Als vergleichbare Leistung werden angesehen: begleitete Projekte von Radschnellverbindungen oder Radinfrastrukturprojekte in vergleichbarem Umfang.
Hinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften
sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften zu erbringen.
Geforderte Nachweise:
- Angaben im Formular 124
- Nachweis der Fachkunde und Berufserfahrung der projektangehörigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: fachliche Qualifikation der projektangehörigen Mitarbeitenden /Berufserfahrung der projektangehörigen Mitarbeitenden in Jahren
- Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Aufträge,
der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Aufträge mit Angabe des
Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Es sind mindestens 3
Referenzprojekte anzugeben. Als vergleichbare Leistung werden angesehen: begleitete Projekte von Radschnellverbindungen oder Radinfrastrukturprojekte in vergleichbarem Umfang.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Hinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften
sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften zu erbringen. Bitte nutzen Sie für den Nachweis der Eignung das Formular 124.
Geforderte Nachweise:
-Eintrag Handelsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handwerkskammer. Bieter
bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seine Benennung je nach Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Hinweis: Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bei Bietergemeinschaften
sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften zu erbringen. Bitte nutzen Sie für den Nachweis der Eignung das Formular 124.
Geforderte Nachweise:
-Eintrag Handelsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handwerkskammer. Bieter
bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seine Benennung je nach Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt.
Des Weiteren können sich fakulative Ausschlussgründe unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Ausschlussgründe sind in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführt.
Der Bieter erklärt mit Einreichung des Formulars 124, dass seine Eignung vorliegt und somit auch dass keine der Gründe nach § 123 GWB oder 124 GWB gegen ihn vorliegen.
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt.
Des Weiteren können sich fakulative Ausschlussgründe unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Ausschlussgründe sind in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführt.
Der Bieter erklärt mit Einreichung des Formulars 124, dass seine Eignung vorliegt und somit auch dass keine der Gründe nach § 123 GWB oder 124 GWB gegen ihn vorliegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Bergstraße
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000649
Postanschrift: Gräffstr. 5
Postleitzahl: 64646
Postort: Heppenheim
Region: Bergstraße
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle.lsg@kreis-bergstrasse.de📧
Telefon: 06262 150📞
URL: https://www.kreis-bergstrasse.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E51111365🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E51111365🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Bieterfragen: Bieterfragen müssen ausschließlich
über die Vergabeplattform Subreport gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt
ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport. Bieterfragen
können nur bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet
werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im
Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den
Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig auf der
Vergabeplattform Subreport registriert haben. Interessierte Bieter werden daher
gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform Subreport zu registrieren. Soweit
eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen
Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür
verantwortlich auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue
Nachrichten vorliegen oder ein Austausch der Vergabeunterlagen stattgefunden
hat. Unabhängig davon haben auch die registrierten Bieter die Pflicht (Holschuld)
regelmäßig auf der Vergabeplattform Subreport nach Informationen/
Nachrichten/Änderungen des Auftraggebers Ausschau zu halten. Eine
Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten/Informationen/Änderungen
mittels der Bieterkommunikation über die Vergabeplattform kann nicht garantiert
werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des
Auskunftersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht
und ausschließlich elektronisch verschlüsselt über die Vergabeplattform Subreport
einzureichen. Der Bieter verpflichtet sich mit Registrierung auf der Vergabeplattform Subreport gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach (Bieterkommunikation) für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem jeweiligen Vergabeverfahren zu nutzen und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers unerheblich sind.
Bieterfragen: Bieterfragen müssen ausschließlich
über die Vergabeplattform Subreport gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt
ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport. Bieterfragen
können nur bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet
werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im
Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den
Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig auf der
Vergabeplattform Subreport registriert haben. Interessierte Bieter werden daher
gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform Subreport zu registrieren. Soweit
eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen
Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür
verantwortlich auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue
Nachrichten vorliegen oder ein Austausch der Vergabeunterlagen stattgefunden
hat. Unabhängig davon haben auch die registrierten Bieter die Pflicht (Holschuld)
regelmäßig auf der Vergabeplattform Subreport nach Informationen/
Nachrichten/Änderungen des Auftraggebers Ausschau zu halten. Eine
Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten/Informationen/Änderungen
mittels der Bieterkommunikation über die Vergabeplattform kann nicht garantiert
werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des
Auskunftersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht
und ausschließlich elektronisch verschlüsselt über die Vergabeplattform Subreport
einzureichen. Der Bieter verpflichtet sich mit Registrierung auf der Vergabeplattform Subreport gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach (Bieterkommunikation) für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem jeweiligen Vergabeverfahren zu nutzen und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers unerheblich sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151 126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151126603📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.
3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3
GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.
3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3
GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 202-626508 (2024-10-14)