Kreiswirtschaftsbestrieb des Salzlandkreises, Kauf und Lieferung eines Radladers (Baujahr 2023 und jünger)

Salzlandkreis

Kreiswirtschaftsbestrieb des Salzlandkreises, Kauf und Lieferung eines Radladers (Baujahr 2023 und jünger)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-05-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kreiswirtschaftsbestrieb des Salzlandkreises, Kauf und Lieferung eines Radladers (Baujahr 2023 und jünger)
Referenznummer: 0041/2024
Kurze Beschreibung:
Kreiswirtschaftsbestrieb des Salzlandkreises, Kauf und Lieferung eines Radladers (Baujahr 2023 und jünger)
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schaufellader 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: Kauf und Lieferung eines Radladers (Baujahr 2023 und jünger)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Salzlandkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-11 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferfristen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis
Preis (Gewichtung): 90.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-17 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Salzlandkreis
Nationale Registrierungsnummer: DE309517036
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Region: Salzlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zvs@kreis-slk.de 📧
Telefon: +49 3471684-0 📞
Fax: +49 3471684-561010 📠
URL: https://www.salzlandkreis.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18f85b1525e-6d11f50d26e320cb 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
- Technische Beschreibungen sind mit einzureichen. - Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ausgefüllt einzureichen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Salzlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141529 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 097-294555 (2024-05-17)