Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
# a) - Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
# b) - Angaben zu Arbeitskräften: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Es werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
- zu # a) Nachweis durch --> Bescheinigungen des damaligen Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung;
- zu # b) Nachweis durch --> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen;
Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für FRS-Leistungen;
Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zum Schutzplanken-Montagefachmann
- Qualifikation des Unternehmens zur Ausübung von Fahrbahnmarkierungsleistungen;
Nachweis durch --> Prüfung und Zertifizierung gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt
- Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen;
Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt
- Qualifikation des Unternehmens, Rohrleitungen in Gasversorgungssystemen im Rahmen des Technischen Regelwerkes in offener Bauweise zu errichten, instand zu setzen und einzubinden;
Nachweis durch --> DVGW-Bescheinigung G3 (Werkstoff: pe, st) nach GW 301 oder gleichwertig
- Qualifikation des Unternehmens, Rohrleitungen in Wasserversorgungssystemen im Rahmen des Technischen Regelwerkes in offener Bauweise zu errichten, instand zu setzen und einzubinden;
Nachweis durch --> DVGW-Bescheinigung W2 (Werkstoff: ge, pe) nach GW 301 oder gleichwertig
- Qualifikation des Unternehmens für die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen und den zugehörigen Bauwerken;
Nachweis durch --> Zertifikat der RAL-Gütesicherung Kanalbau GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 (oder AK 3 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind), sowie D
- Nachweis PE Schweißaufsicht gemäß Merkblatt GW 331 oder gleichwertiger Nachweis
Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Nachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des Vergabeverfahrens.
- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
- Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates