Bei den durchzuführenden Leistungen handelt es sich um das 3. Teilprojekt für den Ausbau der Landesstraße L 1362. Dieses Teilprojekt [TP] umfasst folgende Teilabschnitte: - Ausbau der L 1362 von km 4+130 bis km 4+850 ca. 720 m Länge (3. Bauabschnitt der L 1362 / mit Anschluss an das Bauende des 1.BA) - Herstellung RRB 3 an der L1362 - incl. Neubau: Kanal bis zur Vorflut Kanal ca. 550 m lang und Neubau Dränage-Sammelleitung Sammler ca. 450 m lang - mit großflächiger Geländeaufschüttung zur Sicherung der Rohrüberdeckung für die neuen Kanäle - Neubau der L 1362 von km 4+850 bis km 5+025 ca. 175 m Länge (1. Bauabschnitt der L 1362 – OU Hartha) und Anschluss an die bestehende L 1362 nach Hartha ca. 70 m Länge - Sanierung der Ortsverbindungsstraße Bethenhausen- Hirschfeld mit Neuherstellung einer Tragdeckschicht, Anpassung der Bankette sowie der dazugehörigen Verkehrssicherungsmaßnahmen in Teilabschnitten ca. 500 m Länge - Fahrbahnrandsanierung inkl. Bankett in Teilabschnitten ca. 500 m Länge
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: L 1362/1081 OU Hartha bis OA Baldenhain, 3. TP L 1362 4+130 - 4+850 + RRB 3; Um- und Ausbau Straße
Referenznummer: 152-0128/24-B-OV-44
Kurze Beschreibung:
Bei den durchzuführenden Leistungen handelt es sich um das 3. Teilprojekt für den Ausbau der Landesstraße L 1362. Dieses Teilprojekt [TP] umfasst folgende Teilabschnitte:
- Ausbau der L 1362 von km 4+130 bis km 4+850 ca. 720 m Länge (3. Bauabschnitt der L 1362 / mit Anschluss an das Bauende des 1.BA)
- Herstellung RRB 3 an der L1362
- incl. Neubau: Kanal bis zur Vorflut Kanal ca. 550 m lang und Neubau Dränage-Sammelleitung Sammler ca. 450 m lang
- mit großflächiger Geländeaufschüttung zur Sicherung der Rohrüberdeckung für die neuen Kanäle
- Neubau der L 1362 von km 4+850 bis km 5+025 ca. 175 m Länge (1. Bauabschnitt der L 1362 – OU Hartha) und Anschluss an die bestehende L 1362 nach Hartha ca. 70 m Länge
- Sanierung der Ortsverbindungsstraße Bethenhausen- Hirschfeld mit Neuherstellung einer Tragdeckschicht, Anpassung der Bankette sowie der dazugehörigen
Verkehrssicherungsmaßnahmen in Teilabschnitten ca. 500 m Länge
- Fahrbahnrandsanierung inkl. Bankett in Teilabschnitten ca. 500 m Länge
Bei den durchzuführenden Leistungen handelt es sich um das 3. Teilprojekt für den Ausbau der Landesstraße L 1362. Dieses Teilprojekt [TP] umfasst folgende Teilabschnitte:
- Ausbau der L 1362 von km 4+130 bis km 4+850 ca. 720 m Länge (3. Bauabschnitt der L 1362 / mit Anschluss an das Bauende des 1.BA)
- Herstellung RRB 3 an der L1362
- incl. Neubau: Kanal bis zur Vorflut Kanal ca. 550 m lang und Neubau Dränage-Sammelleitung Sammler ca. 450 m lang
- mit großflächiger Geländeaufschüttung zur Sicherung der Rohrüberdeckung für die neuen Kanäle
- Neubau der L 1362 von km 4+850 bis km 5+025 ca. 175 m Länge (1. Bauabschnitt der L 1362 – OU Hartha) und Anschluss an die bestehende L 1362 nach Hartha ca. 70 m Länge
- Sanierung der Ortsverbindungsstraße Bethenhausen- Hirschfeld mit Neuherstellung einer Tragdeckschicht, Anpassung der Bankette sowie der dazugehörigen
Verkehrssicherungsmaßnahmen in Teilabschnitten ca. 500 m Länge
- Fahrbahnrandsanierung inkl. Bankett in Teilabschnitten ca. 500 m Länge
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 152-0128/24-B-OV-44
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 182 353 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Asphalt fräsen: Deckschicht ca. 5.440 m2
Asphalt fräsen: Binderschicht ca. 5.550 m2
Asphalt fräsen: Tragschicht ca. 5.650 m2
Oberbodenabtrag ca. 9.500 m3
Oberbodenandeckung ca. 13.100 m2
Rasenansaat / Nassansaat ca. 13.700 m²
Bodenabtrag ca. 4.350 m3
Frostschutzschicht abtragen ca. 2.450 m³
Bodenverbessserung ca. 12.750 m3
Auftrag Dammbau ca. 4.700 m3
Geländeauffüllung ca. 1.200 m³
Frostschutzschicht herstellen ca. 5.250 m3
Bankette herstellen ca. 1.950 m
Mulden ca. 1.700 m
Sickerrohrleitung herstellen ca. 1.200 m
Geotextil in Sickeranlage ca. 2.200 m2
Dränagekontrollschächte 22 Stück
Dränagesammelleitung DN 300 PE-HD ca. 450 m
Entwässerungsleitung StB DN 400 bis DN 800 herstellen ca. 775 m
Fertigteil - Kontrollschächte 19 Stück
Sonderschächte 2 Stück
Durchlässe DN 400 bis DN 600 herstellen ca. 110 m
Splitmastixashalt ca. 7.650 m2
Asphaltbinder ca. 7.700 m2
Asphalttragschicht ca. 7.800 m2
Fahrzeugrückhaltesysteme ca. 140 m
Längsmarkierung, durchgehend ca. 1.850 m
Längsmarkierung, unterbrochen ca. 900 m
Regenrückhaltebecken 1 Stück – Volumen Erdbau ca. 4.700 m3
Ein- / Auslaufbauwerk RRB 2 Stück
Stahlbeton-Sonderschächte 2 Stück
Sanierung Umleitungsstrecke ca. 2.800 m²
Verkehrsführungen für 2 Hauptbauphasen während der Bauzeit
und 2 Umleitungen (z.T. großräumig)
Asphalt fräsen: Deckschicht ca. 5.440 m2
Asphalt fräsen: Binderschicht ca. 5.550 m2
Asphalt fräsen: Tragschicht ca. 5.650 m2
Oberbodenabtrag ca. 9.500 m3
Oberbodenandeckung ca. 13.100 m2
Rasenansaat / Nassansaat ca. 13.700 m²
Bodenabtrag ca. 4.350 m3
Frostschutzschicht abtragen ca. 2.450 m³
Bodenverbessserung ca. 12.750 m3
Auftrag Dammbau ca. 4.700 m3
Geländeauffüllung ca. 1.200 m³
Frostschutzschicht herstellen ca. 5.250 m3
Bankette herstellen ca. 1.950 m
Mulden ca. 1.700 m
Sickerrohrleitung herstellen ca. 1.200 m
Geotextil in Sickeranlage ca. 2.200 m2
Dränagekontrollschächte 22 Stück
Dränagesammelleitung DN 300 PE-HD ca. 450 m
Entwässerungsleitung StB DN 400 bis DN 800 herstellen ca. 775 m
Fertigteil - Kontrollschächte 19 Stück
Sonderschächte 2 Stück
Durchlässe DN 400 bis DN 600 herstellen ca. 110 m
Splitmastixashalt ca. 7.650 m2
Asphaltbinder ca. 7.700 m2
Asphalttragschicht ca. 7.800 m2
Fahrzeugrückhaltesysteme ca. 140 m
Längsmarkierung, durchgehend ca. 1.850 m
Längsmarkierung, unterbrochen ca. 900 m
Regenrückhaltebecken 1 Stück – Volumen Erdbau ca. 4.700 m3
Ein- / Auslaufbauwerk RRB 2 Stück
Stahlbeton-Sonderschächte 2 Stück
Sanierung Umleitungsstrecke ca. 2.800 m²
Verkehrsführungen für 2 Hauptbauphasen während der Bauzeit
und 2 Umleitungen (z.T. großräumig)
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bindefrist des Angebots: 24.02.2025
Art des Vertrags: Bauleistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Freistaat Thüringen, Landkreis Greiz, L 1362 / L 1081 OU Hartha bis OA Baldenhain
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Greiz🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-10 📅
Datum des Endes: 2025-10-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Bauausführung unterliegt strengsten Zeitvorgaben, da durch die Vollsperrung des Durchgangsverkehrs erhebliche Behinderungen für private, öffentliche und gewerbliche Anlieger sowohl im direkten Baugebiet als auch im Umkreis der Baumaßnahme entstehen. Aus diesem Grunde ist nach Erfordernis auch von einem flexiblen Arbeitszeitregime auszugehen (Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichtes). In diesem Zusammenhang wird auf die vertraglichen Zwischentermine und deren unbedingte Einhaltung verwiesen.
Erforderliche Reservetage für Schlechtwetter sind einzuplanen.
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen:
- Vollsperrung L 1362 maximal 4 Monate = 120 Kalendertage
Wir bitten um Beachtung dieser Einzelfrist!
Die Bauausführung unterliegt strengsten Zeitvorgaben, da durch die Vollsperrung des Durchgangsverkehrs erhebliche Behinderungen für private, öffentliche und gewerbliche Anlieger sowohl im direkten Baugebiet als auch im Umkreis der Baumaßnahme entstehen. Aus diesem Grunde ist nach Erfordernis auch von einem flexiblen Arbeitszeitregime auszugehen (Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichtes). In diesem Zusammenhang wird auf die vertraglichen Zwischentermine und deren unbedingte Einhaltung verwiesen.
Erforderliche Reservetage für Schlechtwetter sind einzuplanen.
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen:
- Vollsperrung L 1362 maximal 4 Monate = 120 Kalendertage
Wir bitten um Beachtung dieser Einzelfrist!
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-09 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 15
Hallesche Straße 15, 99085 Erfurt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Für das Verfahren gilt ausschließlich der Termin "Frist für den Eingang der Angebote".
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elektronische Angebotseröffnung Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: zum Eröffnungstermin sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen
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Die nachfolgende Angabe zur "Elektronischen Rechnungsstellung" wird von "erforderlich" in "zulässig" korrigiert, da es sich hier offensichtlich um einen Programmierungsfehler handelt, welcher von der Vergabestelle nicht zu vertreten ist.
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Die Bindefrist des Angebots: 24.02.2025
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Für das Verfahren gilt ausschließlich der Termin "Frist für den Eingang der Angebote".
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elektronische Angebotseröffnung Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: zum Eröffnungstermin sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen
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Die nachfolgende Angabe zur "Elektronischen Rechnungsstellung" wird von "erforderlich" in "zulässig" korrigiert, da es sich hier offensichtlich um einen Programmierungsfehler handelt, welcher von der Vergabestelle nicht zu vertreten ist.
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Die Bindefrist des Angebots: 24.02.2025
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-01-09 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 15
Hallesche Straße 15, 99085 Erfurt
Zusätzliche Informationen:
Für das Verfahren gilt ausschließlich der Termin "Frist für den Eingang der Angebote".
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elektronische Angebotseröffnung Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: zum Eröffnungstermin sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen
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Die nachfolgende Angabe zur "Elektronischen Rechnungsstellung" wird von "erforderlich" in "zulässig" korrigiert, da es sich hier offensichtlich um einen Programmierungsfehler handelt, welcher von der Vergabestelle nicht zu vertreten ist.
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Die Bindefrist des Angebots: 24.02.2025
Für das Verfahren gilt ausschließlich der Termin "Frist für den Eingang der Angebote".
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elektronische Angebotseröffnung Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: zum Eröffnungstermin sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen
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Die nachfolgende Angabe zur "Elektronischen Rechnungsstellung" wird von "erforderlich" in "zulässig" korrigiert, da es sich hier offensichtlich um einen Programmierungsfehler handelt, welcher von der Vergabestelle nicht zu vertreten ist.
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Die Bindefrist des Angebots: 24.02.2025
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
# a) - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
# b) - Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungsverpflichtung)
# c) - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt: zu # a) Nachweis durch --> Abfrage des Wettbewerbsregisters; zu # b) Nachweis durch --> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; zu # c) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
# a) - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
# b) - Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungsverpflichtung)
# c) - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt: zu # a) Nachweis durch --> Abfrage des Wettbewerbsregisters; zu # b) Nachweis durch --> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; zu # c) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
# a) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
# b) - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
# c) - Angabe zu bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben netto): - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt: zu # a) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist --> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt --> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; zu # b) Nachweis durch --> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); zu # c) Nachweis durch --> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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- zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise: - Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe; Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
# a) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
# b) - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
# c) - Angabe zu bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben netto): - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt: zu # a) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist --> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt --> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; zu # b) Nachweis durch --> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); zu # c) Nachweis durch --> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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- zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise: - Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe; Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
Technische und berufliche Fähigkeiten
# a) - Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
# b) - Angaben zu Arbeitskräften: - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Hier reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt: zu # a) Nachweis durch --> Bescheinigungen des damaligen Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf mein/unser Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers). Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen. zu # b) Nachweis durch --> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS);
- Qualifikation des Unternehmens zur Ausübung von Fahrbahnmarkierungsleistungen Nachweis durch --> Prüfung und Zertifizierung gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt;
- Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
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Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Nachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des Vergabeverfahrens.
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- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
- Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
# a) - Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
# b) - Angaben zu Arbeitskräften: - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Hier reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt: zu # a) Nachweis durch --> Bescheinigungen des damaligen Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf mein/unser Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers). Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen. zu # b) Nachweis durch --> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS);
- Qualifikation des Unternehmens zur Ausübung von Fahrbahnmarkierungsleistungen Nachweis durch --> Prüfung und Zertifizierung gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt;
- Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
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Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Nachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des Vergabeverfahrens.
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- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
- Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme;
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
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Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme;
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
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Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Ausschlussgrund:
Entrichtung von Steuern
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 Absatz 1 GWB
# 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
# 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
# 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
# 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
# 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
# 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
# 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
# 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 124 GWB
# 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
# 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
# 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
# 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
# 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
# 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
# 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
# 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
# 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
§ 123 Absatz 1 GWB
# 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
# 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
# 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
# 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
# 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
# 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
# 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
# 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 124 GWB
# 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
# 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
# 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
# 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
# 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
# 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
# 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
# 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
# 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
# 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
# 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
# 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
# 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bindefrist des Angebots: 24.02.2025
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 573321254📞
Fax: +49 361 573321059 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 15 - Recht und Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: 16900711-0400-02
Postanschrift: Hallesche Straße 15
Postleitzahl: 99085
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: strassenbau.vergabe@tlbv.thueringen.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 226-707448 (2024-11-18)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-20) Objekt Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 781 609 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
# a) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
# b) - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
# c) - Angabe zu bestimmten Jahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben netto): - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt: zu # a) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist --> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt --> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; zu # b) Nachweis durch --> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); zu # c) Nachweis durch --> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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- zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise: - Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe; Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
# a) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
# b) - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
# c) - Angabe zu bestimmten Jahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben netto): - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt: zu # a) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist --> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt --> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; zu # b) Nachweis durch --> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); zu # c) Nachweis durch --> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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- zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise: - Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe; Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5686d162-a830-40f9-8680-7429b451a82e-01
Quelle: OJS 2024/S 227-711347 (2024-11-20)