Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind der Vergabestelle mit dem Angebot vorzulegen:
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist),
- HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
Die der Ausschreibung beiliegenden EFB-Preisformblätter, das Baustoffverzeichnis und Systemverzeichnis sind ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Bei Selbstfertigung müssen die inhaltlichen Vorgaben vollständig übernommen werden. Zum Langtext-/Preis-Verzeichnis ist mit dem Angebot das verpreiste Leistungsverzeichnis in pdf sowie zusätzlich in Datenart D84 einzureichen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Erklärung Nachunternehmereinsatz und Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung
- Einzelnachweis TK FRS
- Nachweis der Qualifikation des Unternehmens und einer geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierung gem. ZTV-M13
- Nachweis der Qualifikation des zu benenn. Verantwortl. f. Sicherungsarb. an Arbeitsst. gem. Merkbl. MVAS 99 gemäß der ZTV-SA 07
- Nachweis über Vorhandensein eines Schutzplanken-Montagefachmannes in der Firma
Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen):
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung
in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie
und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung
über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben
wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine
solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b
Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Sonstige Unterlagen:
-Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
-Urkalkulation auch für die Leistungen der anderen Unternehmen (Nachunternehmer) ist digital auf die Plattform e-Vergabe hochzuladen
-Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten
Besonderer Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass über die Feiertage und dem Jahreswechsel (20.12.2024 bis 06.01.2025) keine Beantwortung von Bieteranfragen möglich ist!