Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) plant den Ausbau der Landesstraße 32 (L 32) von Witzwort bis zum Bahnübergang am Bahnhaltepunkt Witzwort. Mit dem Ausbau der Landesstraße wird zudem der Neubau eines straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radwegs geplant. Das Baurecht für den geplanten Ausbau der Landesstraße sowie den Neubau des Radwegs soll im Rahmen einer Bauleitplanung geschaffen werden. Hierfür ist der bestehende Flächennutzungsplan zu ändern sowie ein Bebauungsplan mit Umweltbericht gemäß Baugesetzbuch aufzustellen. Der vorläufige Geltungsbereich des B-Planes wird ca. 3,5 ha umfassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: L32 Ausbau Witzwort bis B5, Bauleitplanung
Reference number: FG 2884 24 119
Kurze Beschreibung:
“Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) plant den Ausbau der Landesstraße 32 (L 32) von Witzwort bis...”
Kurze Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) plant den Ausbau der Landesstraße 32 (L 32) von Witzwort bis zum Bahnübergang am Bahnhaltepunkt Witzwort. Mit dem Ausbau der Landesstraße wird zudem der Neubau eines straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radwegs geplant. Das Baurecht für den geplanten Ausbau der Landesstraße sowie den Neubau des Radwegs soll im Rahmen einer Bauleitplanung geschaffen werden. Hierfür ist der bestehende Flächennutzungsplan zu ändern sowie ein Bebauungsplan mit Umweltbericht gemäß Baugesetzbuch aufzustellen. Der vorläufige Geltungsbereich des B-Planes wird ca. 3,5 ha umfassen.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) plant den Ausbau der Landesstraße 32 (L 32) von Witzwort bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) plant den Ausbau der Landesstraße 32 (L 32) von Witzwort bis zum Bahnübergang am Bahnhaltepunkt Witzwort. Mit dem Ausbau der Landesstraße wird zudem der Neubau eines straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radwegs geplant. Das Baurecht für den geplanten Ausbau der Landesstraße sowie den Neubau des Radwegs soll im Rahmen einer Bauleitplanung geschaffen werden. Hierfür ist der bestehende Flächennutzungsplan zu ändern sowie ein Bebauungsplan mit Umweltbericht gemäß Baugesetzbuch aufzustellen. Der vorläufige Geltungsbereich des B-Planes wird ca. 3,5 ha umfassen.
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Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-07 📅
Datum des Endes: 2025-04-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. € zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV sind geeignete Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV sind geeignete Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorzulegen. Mindestens muss der Bieter folgende Leistungen nachweislich erbracht haben: Vorlage von mindestens 3 Referenzen über durchgeführte Bauleitplanungen (B- und F-Pläne) in den Leistungsphasen 1 – 3, Vorlage von mindestens 3 Referenzen über artenschutzrechtliche Betrachtungen unter Berücksichtigung des § 44 BNatSchG, Vorlage von mindestens 3 Referenzen über erstellte Umweltberichte gemäß Anlage 1 BauGB. Der Nachweis kann auch über die Einreichung mehrerer Referenzen erfolgen, um alle der jeweils genannten Leistungen abzudecken.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Kiel
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-kiel@lbv-sh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 198-611998 (2024-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bauleitplanung für den Ausbau der Landesstraße 32 (L 32) von Witzwort bis zum Bahnübergang am Bahnhaltepunkt Witzwort inkl. Neubau eines straßenbegleitenden...”
Kurze Beschreibung
Bauleitplanung für den Ausbau der Landesstraße 32 (L 32) von Witzwort bis zum Bahnübergang am Bahnhaltepunkt Witzwort inkl. Neubau eines straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radwegs.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 37 810 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau
und Verkehr (LBV.SH) plant den Ausbau der Landesstraße 32 (L 32) von Witzwort bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau
und Verkehr (LBV.SH) plant den Ausbau der Landesstraße 32 (L 32) von Witzwort bis zum
Bahnübergang am Bahnhaltepunkt Witzwort. Mit dem Ausbau der Landesstraße wird zudem
der Neubau eines straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radwegs geplant. Das
Baurecht für den geplanten Ausbau der Landesstraße sowie den Neubau des Radwegs soll im
Rahmen einer Bauleitplanung geschaffen werden. Hierfür ist der bestehende
Flächennutzungsplan zu ändern sowie ein Bebauungsplan mit Umweltbericht gemäß
Baugesetzbuch aufzustellen. Der vorläufige Geltungsbereich des B-Planes wird ca. 3,5 ha
umfassen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#” Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: FG 2884 24 119
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-12-12 📅
Titel: L32 Ausbau Witzwort bis B5, Bauleitplanung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 37 810 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsgruppe OLAF
Nationale Registrierungsnummer: DE134722494
Postanschrift: Süderstraße 3
Postleitzahl: 25885
Postort: Wester-Ohrstedt
Region: Nordfriesland🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@olaf.de📧
Telefon: 000📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2025/S 009-025168 (2025-01-13)