Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit
erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den
Angaben in den Formblättern.
Es soll je 1 Referenz in 3 unterschiedlichen Kategorien
(gesamt: 3 Referenzen) eingereicht werden.
Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 83% - 500
Punkte gewertet.
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 600
Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum
Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes
Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber
gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom
Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich
durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der
Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers
ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der
Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber
mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere
Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der
zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter
den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
(siehe auch angehängte Matrizen)
Beschreibung der Referenzen:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit
erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den
Angaben in den Formblättern.
Es soll je eine Referenz in 3 Kategorien eingereicht werden.
1. Kategorie: Krankenhaus, Pflege- oder gleichwertige
Einrichtung
2. Kategorie: freies Projekt
3. Kategorie: Projekt mit öffentlichem Auftraggeber
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige
grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu
projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto
(keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der
Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Bewerbergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten
Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen
Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei
muss erkennbar sein, durch welches
Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Die Referenzleistungen müssen von dem Unternehmen
tatsächlich erbracht worden sein, das im Auftragsfall die
Leistung tatsächlich erbringt (d.h. von dem Bewerber, des für
die Leistungserbringung vorgesehenen Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft oder den für die Leistungserbringung
benannten Dritten).