Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Landesgartenschau 2027 soll ein Grünzug westlich und östlich des Bahndamms entwickelt werden.
Die Herstellung des Grünzugs erfolgt in verschiedenen Bauabschnitten. Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden Solitärbäume und -gehölze gepflanzt, die über diese Liefer-Ausschreibung durch die Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße gGmbH eingekauft werden.
Die Lieferung der Pflanzung erfolgt für folgende Bauabschnitte:
- 7 Bauabschnitte
Die Pflanzung und der Pflanzenabruf erfolgt durch die in dem jeweiligen Bauabschnitt tätige Baufirma. Die Teilbereich werden jeweils in 2 bzw 3 Lieferpackete unterteilt.
Die Lieferung der Solitärbäume und -gehölze für die unterschiedlichen Bauabschnitte erfolgt nach Abstimmung mit der Bauüberwachung entsprechend des Bauablaufs der unterschiedlichen Bauabschnitte in Teillieferungen. Die Stückzahlen werden Teillieferungen werden nach Baufortschritt und in Abstimmung mit der ausführenden Firma mitgeteilt.
1. Parkentree: 5 Gehölze
> Lieferung im Herbst 2025
2. Speyerbach: 95 Gehölze,
> Herbst 2025, Frühjahr 2026, Herbst 2026
3. Neubachwiesen: 25 Gehölze
> Herbst 2025 und Frühjahr 2026
4. AKS / Blumenhalle: 30 Gehölze
> Herbst 2025 und Frühjahr 2026
5. Panoramapark: 91 Gehölze
> Frühjahr 2026 und Herbst 2026
6. Sportlandschaft: 66 Gehölze
> Frühjahr 2026 und Herbst 2026
7. Lieferung Rehbach: 16 Gehölze
> Herbst 2025 und Frühjahr 2026
Sämtliche Pflanzenlieferungen haben den zum Angebotszeitpunkt geltenden einschlägigen DIN-Normen, FLL-Richtlinien zu entsprechen.
Als Ausnahme wird die FLL "TL-Baumschulpflanzen - Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen), Ausgabe 2020" vertraglich vereinbart und ersetzt die "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen", Ausgabe 2004.
Die Leistungen haben nach dem neuesten Stand sowie den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Weiterhin sind die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Es gelten die nachfolgenden, allgemeinen Bedingungen:
- Die Bäume dürfen nur aus eigenem Anbau bzw. aus Zukauf von BdB-Markenbaumschulen stammen.
- Die Ware muss zum Zeitpunkt des Angebotes in Quartieren stehen und von dem Beauftragten des AG innerhalb der Zuschlagsfrist besichtigt und ausgebunden werden können.
- Die Pflanzen einer Gattung müssen aus einem Quartier bzw. von einem Standort stammen.
- Nur ausgebundene Ware wird akzeptiert.
- Gehölze aus Einschlägen werden nicht akzeptiert.
- Die Bäume müssen bis zum Abruf im Quartier verbleiben und gepflegt werden.
- Erforderliches Verschulen ist durchzuführen
- Die Pflanzen müssen durchgehend in der Winterhärtezone 6-7 aufgezogen sein.
- Alle Pflanzen müssen unbeschädigt, robust, kräftig, gesund, frei von Pilz- und Schädlingsbefall sein.
- Der Ballen muss gleichmäßig sein, gut durchwurzelt, ohne geschnittene Starkwurzeln, mehrfach verschult.
- Alle Pflanzen müssen in Ihrer Krone/Leittrieb gut ausgebildet sein.
- Der Stammumfang wird in 1 m Höhe über dem Boden gemessen.
- Solitäre sind Pflanzen aus extra weitem Stand.
- Bei "mehrstämmig", "2-stämmig" oder "3-stämmig" ausgeschriebenen Bäumen werden ausschließlich aus mehreren Einzelpflanzen zusammengefügte Mehrstämmer akzeptiert. Durch Schnitt erzogene Mehrstämmer sind nicht zulässig.