Landeskompetenzstelle zur Beratung bei der Digitalisierung in der Pflege

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in der Pflege" wie Digitale Pflegeanwendungen, Ambient Assisted Living-Lösungen u.ä. informiert und berät. Die Beratung soll unabhängig und neutral erfolgen. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Landeskompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen und dem Bedarf der Einrichtungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Schulungen des Personals in den Pflegeeinrichtungen sollen nicht konzipiert und durchgeführt werden. Es ist dabei kein eigener Showroom bzw. kein eigenes Praxislabor o.ä. einzurichten. Hierbei soll eher mit vorhandenen Akteuren in Sachsen partnerschaftlich kooperiert werden. Adressaten der Leistungen der Landeskompetenzstelle: Das Angebot soll allen Leistungserbringern im Bereich Pflege in Sachsen zur Verfügung stehen. Es richtet sich an diejenigen, die Beratung in den genannten Bereichen "Anschluss an die TI" und Digitalisierung suchen. Weiterhin soll die Landeskompetenzstelle die übergreifende Vernetzung und den Aufbau eines sachsenweiten Austausch- und Informationsnetzwerkes unterstützen, um die Projektumsetzungen der einzelnen Einrichtungen bzw. Träger zu beschleunigen. Eine örtliche Ansiedlung der Landeskompetenzstelle in Sachsen ist vorerst nicht notwendig. Grundsätzlich ist eine gute Verkehrsanbindung für die notwendige Präsenz der beratenden Personen in den Pflegeeinrichtungen in Sachsen jedoch notwendig.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landeskompetenzstelle zur Beratung bei der Digitalisierung in der Pflege
Referenznummer: #102/24
Kurze Beschreibung:
Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in der Pflege" wie Digitale Pflegeanwendungen, Ambient Assisted Living-Lösungen u.ä. informiert und berät. Die Beratung soll unabhängig und neutral erfolgen. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Landeskompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen und dem Bedarf der Einrichtungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Schulungen des Personals in den Pflegeeinrichtungen sollen nicht konzipiert und durchgeführt werden. Es ist dabei kein eigener Showroom bzw. kein eigenes Praxislabor o.ä. einzurichten. Hierbei soll eher mit vorhandenen Akteuren in Sachsen partnerschaftlich kooperiert werden. Adressaten der Leistungen der Landeskompetenzstelle: Das Angebot soll allen Leistungserbringern im Bereich Pflege in Sachsen zur Verfügung stehen. Es richtet sich an diejenigen, die Beratung in den genannten Bereichen "Anschluss an die TI" und Digitalisierung suchen. Weiterhin soll die Landeskompetenzstelle die übergreifende Vernetzung und den Aufbau eines sachsenweiten Austausch- und Informationsnetzwerkes unterstützen, um die Projektumsetzungen der einzelnen Einrichtungen bzw. Träger zu beschleunigen. Eine örtliche Ansiedlung der Landeskompetenzstelle in Sachsen ist vorerst nicht notwendig. Grundsätzlich ist eine gute Verkehrsanbindung für die notwendige Präsenz der beratenden Personen in den Pflegeeinrichtungen in Sachsen jedoch notwendig.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Es soll eine sachsenweit tätige Landeskompetenzstelle mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen etabliert werden, die vorrangig bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, Bildungsangeboten im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Nutzung gem. SGB XI in Verbindung mit SGB V sowie zu weiteren Möglichkeiten im Rahmen der "Digitalisierung in der Pflege" wie Digitale Pflegeanwendungen, Ambient Assisted Living-Lösungen u.ä. informiert und berät. Die Beratung soll unabhängig und neutral erfolgen. Es sind hierzu Informations- und Beratungsmaterialien mit Aufnahme des Betriebes der Landeskompetenzstelle zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Materialien sind im Verlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den einzelnen Themenbereichen und dem Bedarf der Einrichtungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Schulungen des Personals in den Pflegeeinrichtungen sollen nicht konzipiert und durchgeführt werden. Es ist dabei kein eigener Showroom bzw. kein eigenes Praxislabor o.ä. einzurichten. Hierbei soll eher mit vorhandenen Akteuren in Sachsen partnerschaftlich kooperiert werden. Absprachen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgen auch in den monatlichen jour fixe, welche vorrangig als Videokonferenzstattfinden. Das Protokoll zu den jour fixe führt der Auftragnehmer. Leistungsbestandteile im Einzelnen siehe Ziffer 3.1 Teil A der Leistungsbeschreibung Ausführungszeiträume siehe Ziffer 3.2 Teil A der Leistungsbeschreibung
Mehr anzeigen
Postleitzahl: 01097
Stadt: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-08 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Grobkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betrieb der Landeskompetenzstelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung Projektdurchführung
Preis
Preis (Gewichtung): 35.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Erklärungen und Nachweise kann der Auftraggeber nachfordern. Werden die nachgeforderten Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten und/oder derzeit in Bearbeitung befindlichen vergleichbaren Leistungen (mindestens 1 Referenz). Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben. Projektteam Der Auftragnehmer hat die fachliche Eignung der mit dem Auftrag betrauten Beschäftigten in Formblatt »06 Erklärung Projektteam« entsprechend anzugeben. Für den Betrieb der Landeskompetenzstelle wird ein Aufwand im Stellenumfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten mit je 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche angenommen. Das einzusetzende Personal soll dabei über pflegefachliche oder pflegewissenschaftliche und informationstechnische Berufsqualifikationen, jeweils zzgl. mindestens einjähriger Berufserfahrung verfügen. Daneben sind Erfahrungen im Bereich des Projektmanagements in Langzeitprojekten sowie kommunikative, methodische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen für die operative Umsetzung der Landeskompetenzstelle nachzuweisen. Die Angabe kann durch formelle Abschlüsse, Zertifikate und/oder durch entsprechende Referenzen erbracht werden. Es ist davon auszugehen, dass zur Informierung und Beratung der Pflegeeinrichtungen vor Ort auch Reisen in ganz Sachsen notwendig sind. Weiterhin ist der Austausch mit den Kompetenzstellen anderer Bundesländer sowie mit dem Kompetenzzentrum des Bundes zu pflegen. Die Tätigkeiten sind daher mit intensiver Reisetätigkeit innerhalb Sachsens und gelegentlicher Reisetätigkeit in andere Bundesländer verbunden. Die Reisekosten nach dem Sächsischem Reisekostengesetz abzurechnen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Eine Vertretungsregelung mit gleichwertiger Qualifikation im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen und zu dokumentieren. Die angegebenen Personen gelten als vertraglich fest vereinbartes Projektteam und sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit oder Ausscheiden eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin) gegen Personen mit hinreichend ähnlichen Qualifikationen, Fachkenntnissen und Erfahrungen austauschbar. Hierzu sind in der Anlage »06 Erklärung Projektteam« die entsprechenden Angaben anzugeben.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe Anlage 02 Erklärung Ausschlussgründe (EU)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Nationale Registrierungsnummer: 14-0801001SMS01-02
Postanschrift: Albertstraße 10
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@sms.sachsen.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.evergabe.sachsen.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192d8cec8e7-7f7f2531288ad074 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: siehe oben
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 213-664443 (2024-10-29)