Auftragsbekanntmachung (2024-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landesweites Fledermaus-Monitoring: Baustein 1 Erfassung Waldarten 2024
Referenznummer: LUBW-2024-0010
Kurze Beschreibung:
“Landesweites (BW) Fledermausmonitoring 2024.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schutz gefährdeter Arten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 14
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 14
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang und Besenderung + Telemetrie im Wald sowie Ausflugszählungen der identifizierten...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang und Besenderung + Telemetrie im Wald sowie Ausflugszählungen der identifizierten Quartiere im Rahmen des landesweiten Fledermaus-Monitorings Baden-Württemberg. Im Jahr 2024 sind 14 Untersuchungsflächen (Lose) zu bearbeiten.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-09 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist. Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabestelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) (Anlage 8)
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) (Anlage 8)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis / Eigenerklärung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 9) der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2021 bis 2023) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind nachzuweisen. Insbesondere sind hier Referenzen mit Angabe des Projektnamens und Kurzbeschreibung der Leistung, Name des Projektleiters, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum sowie den Namen des Auftraggebers zu nennen (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen/Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
- Unterauftragnehmer: Angaben des Bieters, welche Teile des Auftrags das Unternehmen / der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Hinweis zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe:
Der Bieter kann für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen und Unterauftragnehmer in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm für die Erfüllung des Auftrags die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
- Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Hinweis zur Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung:
Gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) dürfen öffentliche Auftraggeber in...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Hinweis zur Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung:
Gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) dürfen öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto) nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgegeben haben. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 5 beigefügt. Die Verpflichtungserklärungen sind auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen, sofern der Auftragswert, den das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen erbringt, 10.000 EUR (netto) übersteigt.
- Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen:
Dem Angebot ist die Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Weitere Bedingungen und Informationen stehen unter Verfahren / Sonstiges, "Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber".
“Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9Y1S0DZLSK
- Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und...”
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9Y1S0DZLSK
- Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
- Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
- Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
- Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags (Anlage 6 der Vergabeunterlagen)
=== Weitere Nachweise ===
- Projektleitung: Angaben des Bieters zur Person der Projektleitung und einschließlich deren Vertretung (Anlage 1). Alle Abstimmungen trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Die Informationsweiterleitung auf Seiten des Auftragnehmers liegt bei der Projektleitung.
=== Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen ===
- Qualität der Leistungserbringung
Für die Prüfung der Grundvoraussetzungen (Ausschlusskriterien A 16.1) und zur Bewertung (Bewertungskriterien A 16.2) sind somit folgende Nachweise erforderlich:
1. Kenntnisse und Erfahrungen der eingesetzten qualifizierten Bearbeiter (Anlage 11)
Die qualifizierten Personen, die die Leistung erbringen, haben ihre Qualifikation anhand von Referenzprojekten auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
1a mehrjährige praktische Erfahrungen in den letzten 10 Jahren (2014-2023) im Bereich Netzfang durch eigene Bearbeitung (Fangnächte)
1b mehrjährige praktische Erfahrungen in den letzten 10 Jahren (2014-2023) im Bereich Besenderung + Telemetrie durch eigene Bearbeitung (Anzahl eigenständig besenderter und telemetrierter Fledermäuse)
1c Kenntnisse zur Bestimmung und Ökologie von Fledermäusen (Artenkenntnisse): praktische Erfahrung differenziert nach den 3 Hauptzielarten (MyoBec, NycLei und PleAur) und den weiteren Zielarten (Artenliste gemäß Anlage 12).
Auf die genannten Kenntnisse ist in Anlage 11 explizit einzugehen. Pro qualifizierte/n Bearbeiter/in ist eine separate Anlage 11 abzugeben. Ist die Projektleitung zugleich qualifizierte/r Bearbeiter/in, ist die Anlage 11 von dieser ebenfalls auszufüllen.
Die Referenzprojekte sind in Anlage 11 mit den weiteren folgenden Angaben (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen) zu nennen:
- Projektname, Kurzbeschreibung der Leistung (Inhalt), Anteil / Aufgabe des / der Bearbeiter/in
- Angabe der im Referenzprojekt angewandten Erfassungsmethodik (Netzfang: Anzahl Fangnächte; Besenderung + Telemetrie: Anzahl der besenderten und telemetrierten Fledermäuse) und bearbeiteten Fledermausarten (differenziert nach den 3 Hauptzielarten (MyoBec, NycLei und PleAur) und den weiteren Zielarten (Artenliste gemäß Anlage 12)
- Name der Projektleitung
- Bearbeitungszeitraum
- Name des Auftraggebers
Der Nachweis zu Punkt 1a (Netzfang) und 1b (Telemetrie + Besenderung) kann alternativ durch die Vorlage einer gültigen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung über diese Erfassungsmethoden (nicht älter als 5 Jahre) der Regierungspräsidien Baden-Württemberg erbracht werden. In dem Fall ist in Anlage 11 nur noch der Nachweis zu den Artenkenntnissen (1c) über Referenzprojekte erforderlich, ebenso wie der dortige Vermerk und Nachweis der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen.
Die LUBW kann bei den Auftraggebern Auskünfte einholen bzw. die Angaben bestätigen lassen.
2. Personelle Ressourcen (Anlage 10)
Kategorie 1: Qualifizierte Bearbeiter/innen
Es sind zwei für den Netzfang sowie bezüglich Artenkenntnissen qualifizierte Bearbeiter/innen, von denen mindestens einer zusätzlich für Besenderung + Telemetrie qualifiziert ist (Qualifikation gemäß vorherigem Punkt) zu benennen. Mind. ein/e der qualifizierten Bearbeiter/innen muss alle drei Qualifikationen (Netzfang, Artenkenntnisse sowie Besenderung + Telemetrie) aufweisen, so dass das Kriterium " Personelle Ressourcen" mit 2 Bearbeitern/innen erfüllt wird.
Kategorie 2: Springer
Springer stehen bei Bedarf auf Abruf zur gezielten Unterstützung der Ausflugszählungen an einzelnen Abenden/Nächten stundenweise zur Verfügung.
Kategorie 3: Trainee
Ein Trainee begleitet die beiden qualifizierten Bearbeiter/innen während der gesamten Erfassungsnacht um seine/ ihre Erfahrungen zu Netzfängen und Telemetrie zu erhöhen. Ein Trainee kann unter Anleitung des qualifizierten Personals auch Fledermäuse aus dem Netz holen, Tiere selbst besendern und telemetrieren. Ein Trainee kann bei Bedarf auch zur Unterstützung der Ausflugszählungen eingesetzt werden.
Die beiden qualifizierten Bearbeiter/innen sind in Anlage 10 namentlich zu benennen.
Die Wahl des optionalen Personaleinsatzes von Springern und Trainees kann flexibel erfolgen. Daher bedarf es bei den Springern und Trainees in Anlage 10 nur der Angabe der Verfügbarkeit und eine namentliche Benennung entfällt. Für Springer und Trainees müssen auch keine Qualifizierungsnachweise vorlegt werden (d.h. für Springer und Trainees ist die Anlage 11 nicht erforderlich). Der fachgerechte Personaleinsatz obliegt der Projektleitung und muss die Einhaltung der Vorgaben zum Umgang mit Fledermäusen gemäß Anlage 13 sowie qualitativ verlässliche Ergebnisse der Ausflugszählungen gewährleisten. Springer und Trainees dürfen nicht an schwer einsehbaren Quartieren oder an Quartieren, bei denen die Ein- und Ausflugschneisen nicht ersichtlich sind, bei der ersten Ausflugszählung eingesetzt werden. Unter Anleitung/ Einführung der qualifizierten Bearbeiter/innen am konkreten Quartierstandort können Springer / Trainees dort bei den wiederholenden Ausflugszählungen eingesetzt werden. An gut einsehbaren Quartieren können Springer / Trainees unter Anleitung/ Einführung der qualifizierten Bearbeiter/innen am konkreten Quartierstandort bereits ab der ersten Erfassung die Ausflugszählung durchführen.
Der Einsatz des zusätzlich zur Verfügung stehenden Personals in Form von zwei verschiedenen Personengruppen (Springer und Trainee) wird gem. A 16.2.2 gleichermaßen bewertet. Die Personengruppen unterscheiden sich jedoch bzgl. ihrer Funktion und der Kostenkalkulation:
- Der Einsatz von Springern (ausschließlich zur Unterstützung der Erfassungen) ist in der Kostenkalkulation (Anlage 7) mit dem regulären Stundesatz von technischer Arbeit zu berechnen.
- Der Einsatz von Trainees (zur Unterstützung der Erfassungen und zur Weiterbildung) ist in der Kostenkalkulation (Anlage 7) mit einer Aufwandspauschale (maximal 15EUR / Std.) berechnen.
Gibt der Bieter Angebote für mehrere Lose ab, ist zu beachten, dass der Einsatz der qualifizierten Mitarbeitenden und des Trainees bezüglich der zu bearbeitenden Lose beschränkt ist:
- Ein qualifizierter Bearbeiter kann für maximal 2 Lose eingesetzt werden.
- Ein Trainee kann für maximal 2 Lose eingesetzt werden.
- Ein Springer kann frei eingesetzt werden.
3. Technischen Ressourcen (Anlage 10)
In der Anlage 10 ist nachzuweisen, dass die erforderliche Ausrüstung für die verschiedenen Erfassungsmethoden für jeden eingesetzten Bearbeiter vorliegt.
4. Anerkennung der fachlichen Standards und Vorgaben (Anlage 12, 13 und 15)
Die fachlichen Standards zum Umgang mit Fledermäusen bei Projekten i. A. der LUBW finden sich in Anlage 13 und deren Anerkennung ist in der selbigen Anlage nachzuweisen. Die Vorgaben zu den Erfassungsmethoden für Baustein 1 "Waldfledermäuse" finden sich in Anlage 12 und deren Anerkennung ist in Anlage 15 nachzuweisen.
- Preis: Die für die Leistungserbringung angesetzte Gesamtsumme (s. dazu auch Erläuterungen in C 2.1) ist im Leistungsverzeichnis (Anlage 7) einzutragen.
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 048-140625 (2024-03-05)