Bayern plant in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz den Aufbau eines landesweiten repräsentativen Insektenmonitorings, welches Teil des bundesweiten Monitoringprogramms sein wird. Seit dem Jahr 2021 werden in Bayern erste Bausteine daraus umgesetzt. Als Kulisse für die Untersuchungen wird auf das bereits bestehende System der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen zurückgegriffen. Die einen Quadratkilometer großen Stichprobenflächen bilden in Anzahl und Verteilung die vorhandenen Standorttypen und Landnutzungen Bayerns ab, sodass das Monitoring Bestandstrends für das ganze Land wiedergeben kann. Auf diesen Stichprobenflächen werden in regelmäßigen Abständen Daten zu Biomasse, Arten- und Individuenzahlen ausgewählter Insektengruppen erhoben. Die Indikatorgruppe „Tagfalter und Widderchen“ wird in Bayern seit dem Jahr 2021 untersucht. Hierzu wurden 187 Stichprobenflächen (SPF) etabliert, die nun sukzessive erneut untersucht werden sollen. Dabei erfolgt auf 167 Flächen eine Kartierung im zeitlichen Abstand von 4 Jahren zum ersten Monitoring. Zusätzlich erfolgt auf 20 Flächen ein jährliches Monitoring (Unterstichprobenflächen (USP)). So ergibt sich pro Los ein Schwerpunktjahr mit der Kartierung aller Flächen und drei Jahre mit bis zu drei zu kartierenden USP.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Tagfaltern und Widderchen 2025 bis 2028
Reference number: 2024000469
Kurze Beschreibung:
“Bayern plant in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz den Aufbau eines landesweiten repräsentativen Insektenmonitorings, welches Teil des...”
Kurze Beschreibung
Bayern plant in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz den Aufbau eines landesweiten repräsentativen Insektenmonitorings, welches Teil des bundesweiten Monitoringprogramms sein wird. Seit dem Jahr 2021 werden in Bayern erste Bausteine daraus umgesetzt. Als Kulisse für die Untersuchungen wird auf das bereits bestehende System der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen zurückgegriffen. Die einen Quadratkilometer großen Stichprobenflächen bilden in Anzahl und Verteilung die vorhandenen Standorttypen und Landnutzungen Bayerns ab, sodass das Monitoring Bestandstrends für das ganze Land wiedergeben kann. Auf diesen Stichprobenflächen werden in regelmäßigen Abständen Daten zu Biomasse, Arten- und Individuenzahlen ausgewählter Insektengruppen erhoben.
Die Indikatorgruppe „Tagfalter und Widderchen“ wird in Bayern seit dem Jahr 2021 untersucht. Hierzu wurden 187 Stichprobenflächen (SPF) etabliert, die nun sukzessive erneut untersucht werden sollen. Dabei erfolgt auf 167 Flächen eine Kartierung im zeitlichen Abstand von 4 Jahren zum ersten Monitoring. Zusätzlich erfolgt auf 20 Flächen ein jährliches Monitoring (Unterstichprobenflächen (USP)). So ergibt sich pro Los ein Schwerpunktjahr mit der Kartierung aller Flächen und drei Jahre mit bis zu drei zu kartierenden USP.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterfranken” Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-17 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Nieder-/Oberbayern” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Südschwaben” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Oberfranken” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Niederbayern” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Schwaben” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Berchtesgadener Land” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Franken” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mittelfranken” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Oberpfalz” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“südwestliches Oberbayern I” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Oberpfalz / Niederbayern” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“nördliches Oberbayern” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“südwestliches Oberbayern II” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“südliches Oberbayern” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“südöstliches Oberbayern” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria
1. Projektleitung:
Es...”
1. Projektleitung:
Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend.
Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt:
- Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen
- Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre)
- hauptverantwortliche Durchführung
- Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden)
- erfolgreicher Abschluss des Projektes
Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen.
2. Sprachkenntnisse:
Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern:
Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt.
Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen.
Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
• Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann
• Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen
• Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern
• Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 232-726672 (2024-11-27)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-20) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-15 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 75
“Die Angebotsfrist wird mit dem 1. Korrekturzyklus bis zum 15.01.2025 um 10:00 Uhr verlängert. Die Frist für Bieterfragen wird auf den 07.01.2025 verlängert.”
Quelle: OJS 2024/S 249-789917 (2024-12-20)