Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtig die Beschaffung von Ausrüstung für einen neuen Abrollbehälter (AB) Gefahrgut für den Katastrophenschutz. Die Ausrüstung wird in drei (3) Fachlosen beschafft: Los 1: (allgemeine) Ausrüstung Los 2: Messtechnik Los 3: Schutzausstattung Die Atemschutztechnik wird separat gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_LRA_ERH_Los-##".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landratsamt Erlangen-Höchstadt: Beschaffung von Ausrüstung für eine AB Gefahrgut für den Katastrophenschutz
Referenznummer: MaBu-2024-0092
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtig die Beschaffung von Ausrüstung für einen neuen Abrollbehälter (AB) Gefahrgut für den Katastrophenschutz.
Die...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtig die Beschaffung von Ausrüstung für einen neuen Abrollbehälter (AB) Gefahrgut für den Katastrophenschutz.
Die Ausrüstung wird in drei (3) Fachlosen beschafft:
Los 1: (allgemeine) Ausrüstung
Los 2: Messtechnik
Los 3: Schutzausstattung
Die Atemschutztechnik wird separat gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_LRA_ERH_Los-##".
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung für einen AB Gefahrgut.”
Ort der Leistung: Erlangen-Höchstadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Siehe Vergabeunterlagen” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung der Messtechnik für einen AB Gefahrgut.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-18 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-18 13:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Siehe Vergabeunterlagen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für Los 1 UND Los 2 UND Los 3:
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Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 (der BB):
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für Los 1 UND Los 2 UND Los 3:
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Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 (der BB):
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2021, 2022 und 2023...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens
Los 1: 60.000 Euro
Los 2: 60.000 Euro
Los 3: 60.000 Euro
betrug (Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für Los 1 UND Los 2 UND Los 3:
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Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für Los 1 UND Los 2 UND Los 3:
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Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
• Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen
• Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers(Ausschlusskriterium)
“Siehe Vergabeunterlagen.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 98531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betref-fende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentli-chung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltend-machung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 202-626699 (2024-10-15)
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-02 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-02 13:05:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betref-fende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentli-chung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltend-machung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
“Verlängerung der Angebotsfrist (01) um zwei (2) Wochen.”
Quelle: OJS 2024/S 225-705763 (2024-11-18)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-20) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-23 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-23 13:05:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist (02) um weitere drei (3) Wochen.”
Quelle: OJS 2024/S 227-712037 (2024-11-20)