Der Landkreis München beabsichtigt die ergänzende medientechnische Ausstattung von bzw. für kreiseigene Schulen im Landkreis München (KES) sowie deren Ausstattung mit mobilen digitalen Endgeräten im Rahmen der dBIR-Förderung (kurz: Schul-IT). Die Schul-IT wird in zwei (2) Fachlosen beschafft: Los 1: Medientechnik des Herstellers "Prowise" samt zugehöriger Leistungen Los 2: Hardware und Zubehör des bzw. für den Hersteller "Apple" Eine ausführliche Darstellung des jeweiligen Leistungsgegenstandes findet sich in der Leistungsbeschreibung sowie den jeweiligen Leistungsverzeichnissen und den Vertragsurkunden. Das Vergabeverfahren wird im Wege des sog. beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt. Der Dringlichkeitsbedarf ergibt sich aus dem kurz bevor stehenden Ende des Förderprogramms, aus dem im Wesentlichen die notwendigen Mittel für die gegenständliche Beschaffung stammen. Es handelt sich vorliegend in beiden Losen um Ergänzungsbeschaffungen zu bereits beim Auftraggeber bzw. seinen Schulen vorhandenen Produkten, weshalb produktspezifische beschafft. Siehe hierzu ergänzend die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung. Weitere Leistungen werden nach § 3 Abs. 9 VgV in nationalen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landratsamt München: Ergänzungsbeschaffung von Schul-IT
Referenznummer: MaBu-2024-0020
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis München beabsichtigt die ergänzende medientechnische Ausstattung von bzw. für kreiseigene Schulen im Landkreis München (KES) sowie deren Ausstattung mit mobilen digitalen Endgeräten im Rahmen der dBIR-Förderung (kurz: Schul-IT).
Die Schul-IT wird in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: Medientechnik des Herstellers "Prowise" samt zugehöriger Leistungen
Los 2: Hardware und Zubehör des bzw. für den Hersteller "Apple"
Eine ausführliche Darstellung des jeweiligen Leistungsgegenstandes findet sich in der Leistungsbeschreibung sowie den jeweiligen Leistungsverzeichnissen und den Vertragsurkunden.
Das Vergabeverfahren wird im Wege des sog. beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt. Der Dringlichkeitsbedarf ergibt sich aus dem kurz bevor stehenden Ende des Förderprogramms, aus dem im Wesentlichen die notwendigen Mittel für die gegenständliche Beschaffung stammen.
Es handelt sich vorliegend in beiden Losen um Ergänzungsbeschaffungen zu bereits beim Auftraggeber bzw. seinen Schulen vorhandenen Produkten, weshalb produktspezifische beschafft. Siehe hierzu ergänzend die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung.
Weitere Leistungen werden nach § 3 Abs. 9 VgV in nationalen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Der Landkreis München beabsichtigt die ergänzende medientechnische Ausstattung von bzw. für kreiseigene Schulen im Landkreis München (KES) sowie deren Ausstattung mit mobilen digitalen Endgeräten im Rahmen der dBIR-Förderung (kurz: Schul-IT).
Die Schul-IT wird in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: Medientechnik des Herstellers "Prowise" samt zugehöriger Leistungen
Los 2: Hardware und Zubehör des bzw. für den Hersteller "Apple"
Eine ausführliche Darstellung des jeweiligen Leistungsgegenstandes findet sich in der Leistungsbeschreibung sowie den jeweiligen Leistungsverzeichnissen und den Vertragsurkunden.
Das Vergabeverfahren wird im Wege des sog. beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt. Der Dringlichkeitsbedarf ergibt sich aus dem kurz bevor stehenden Ende des Förderprogramms, aus dem im Wesentlichen die notwendigen Mittel für die gegenständliche Beschaffung stammen.
Es handelt sich vorliegend in beiden Losen um Ergänzungsbeschaffungen zu bereits beim Auftraggeber bzw. seinen Schulen vorhandenen Produkten, weshalb produktspezifische beschafft. Siehe hierzu ergänzend die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung.
Weitere Leistungen werden nach § 3 Abs. 9 VgV in nationalen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zu Optionen siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zu Optionen siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Hardware und Zubehör des bzw. für den Hersteller "Apple"
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von Hardware und Zubehör des bzw. für den Hersteller "Apple"
Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Das Vergabeverfahren wird im Wege des sog. beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt. Der Dringlichkeitsbedarf ergibt sich aus dem kurz bevor stehenden Ende des Förderprogramms, aus dem im Wesentlichen die notwendigen Mittel für die gegenständliche Beschaffung stammen.
Das Vergabeverfahren wird im Wege des sog. beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt. Der Dringlichkeitsbedarf ergibt sich aus dem kurz bevor stehenden Ende des Förderprogramms, aus dem im Wesentlichen die notwendigen Mittel für die gegenständliche Beschaffung stammen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-10 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-10 13:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-10 13:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VgV sowie § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 - LOS 1 und LOS 2
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und mindestens in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht haben.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 - LOS 1 und LOS 2
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und mindestens in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht haben.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand - LOS 1 und LOS 2 (mit unterschiedlichen Werten, s. u.)
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die netto Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der netto Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
Los 1: 1.400.000,00 EUR
Los 2: 160.000,00 EUR
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium)
A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand - LOS 1 und LOS 2 (mit unterschiedlichen Werten, s. u.)
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die netto Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der netto Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
Los 1: 1.400.000,00 EUR
Los 2: 160.000,00 EUR
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium)
Technische und berufliche Fähigkeiten
A.3.1 Referenzprojekte - LOS 1 und LOS 2 (mit unterschiedlichen Projektinhalten, s. u.)
Darstellung von zwei (2) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ab Ende der Angebotsfrist, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung).
Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn ...
Los 1: ..Medientechnik in vergleichbarem Umfang geliefert und vor Ort verantwortlich in Betriebsbereitschaft (inkl. Montage etc.) gesetzt wurden.
Los 2: ...es sich um die Lieferung vergleichbarer IT-Hardware (Tablets samt Koffer und Zubehör) mit Lizenzen handelt.
Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
• Rückabwicklung des Vertrages
• Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
• Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
• Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
• Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse)
Die Benennung des bieterseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden.
• Projektbezeichnung
• Ausführungszeitraum
• Erbrachte Leistungen bzw. kurze Beschreibung des Referenzprojekts
• Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Angabe für welche Leistungsteile Unterauftragnehmer eingesetzt wurden.
• Auftragswert
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsbestandteile er/es selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
(Ausschlusskriterium)
======
A.3.2 Hersteller oder Partnervertrag - LOS 1
Bestätigen Sie, dass Sie Hersteller sind oder mindestens einen ungekündigten Partnervertrag mit dem Hersteller innehaben, dessen Produkte Bestandteil Ihres Angebotes sind?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
======
A.3.3 Autorisierter Händler - LOS 2
Bestätigen Sie, dass Sie ein vom Hersteller autorisierter Händler zur Teilnahme am Programm zur Geräteregistrierung sind?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
A.3.1 Referenzprojekte - LOS 1 und LOS 2 (mit unterschiedlichen Projektinhalten, s. u.)
Darstellung von zwei (2) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ab Ende der Angebotsfrist, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung).
Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn ...
Los 1: ..Medientechnik in vergleichbarem Umfang geliefert und vor Ort verantwortlich in Betriebsbereitschaft (inkl. Montage etc.) gesetzt wurden.
Los 2: ...es sich um die Lieferung vergleichbarer IT-Hardware (Tablets samt Koffer und Zubehör) mit Lizenzen handelt.
Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
• Rückabwicklung des Vertrages
• Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
• Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
• Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
• Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse)
Die Benennung des bieterseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden.
• Projektbezeichnung
• Ausführungszeitraum
• Erbrachte Leistungen bzw. kurze Beschreibung des Referenzprojekts
• Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Angabe für welche Leistungsteile Unterauftragnehmer eingesetzt wurden.
• Auftragswert
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsbestandteile er/es selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
(Ausschlusskriterium)
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A.3.2 Hersteller oder Partnervertrag - LOS 1
Bestätigen Sie, dass Sie Hersteller sind oder mindestens einen ungekündigten Partnervertrag mit dem Hersteller innehaben, dessen Produkte Bestandteil Ihres Angebotes sind?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
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A.3.3 Autorisierter Händler - LOS 2
Bestätigen Sie, dass Sie ein vom Hersteller autorisierter Händler zur Teilnahme am Programm zur Geräteregistrierung sind?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Wichtiger HINWEIS:
Ggf. enthält der Link am Ende ein Komma (",") zu viel, sodass der Link nicht funktioniert. --> Link ohne Komma verwenden.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 062-182325 (2024-03-25)