Auftragsbekanntmachung (2024-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Langzeitexperte Mosambik für die Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Reference number: VB 24_028
Kurze Beschreibung:
“Langzeitexperte Mosambik für die Industrie- und Handelskammer Chemnitz”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Langzeitexperte Mosambik für die Industrie- und Handelskammer Chemnitz”
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 80%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-03 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-03 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 119
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen (Textform) nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
2) Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen (Textform) nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewer-beanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Steuernummer möglich.
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
6) Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform).
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3) Angaben zum gesamten Umsatz über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4) Angaben zu maximal 3 wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4) Angaben zu maximal 3 wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet Wirtschaftswissenschaften, Geologie oder Bergbau
Weitere Unterlagen die mit dem Angebot einzureichen sind:
Die Nachweise über die Qualifikation Punkt a-f sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Sofern Nachweise nicht vorgelegt werden können, werden Eigenerklärungen akzeptiert. Der Punkt g ist durch den Bieter zu erläutern.
Der Bieter muss folgende Eignungskriterien erfüllen, andernfalls wird sein Angebot für die Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden:
a. Sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Portugiesisch. Erwartet wird in allen drei Sprachen mindestens C 1-,
b. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaften, Geologie oder Bergbau
c. mindestens 2-jährige Erfahrung im Projektmanagement in den letzten 10 Jahren
d. mindestens 2-jährige Berufserfahrung in Subsahara-Afrika in den letzten 10 Jahren
e. Tätigkeiten /im Kammer- und Verbandswesen in den letzten 10 Jahren
f. Erfahrungen im Bergbau
g. belegbares Interesse an internationalen Wirtschaftsbeziehungen und Entwicklungszusammenarbeit
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 151-469963 (2024-08-02)