Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und der Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier (PPK – Papier Pappe,
Kartonagen) und von sperrigen Abfällen (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetall) im Landkreis Paderborn inklusive damit verbundener
Nebenleistungen. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind, stammen bei Los 1 aus folgenden Städten und
Gemeinden : Delbrück, Hövelhof und Salzkotten.
1.1. Die Leistung umfasst insbesondere: • Abfuhr von Rest- , Bio- und Papierabfall („Behälter-gestützte Sammlung“) mit
Behälteridentifikationssystem • Dienstleistungen Abfallbehälter, u. a. Auslieferung, Rücknahme und Reinigung inkl. Maßnahmen zur
Behälteridentifikation • Abfuhr von sperrigen Abfällen („lose Sammlung“) • Handling Altpapier und Elektrogeräte • Verwertung Metallschrott.
Die Abfuhr beinhaltet > bezogen auf Rest- und Bioabfälle die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit
Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten
Abfälle und das Abkippen der Abfälle beim Entsorgungszentrum Alte Schanze inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, >
bezogen auf Altpapier die
Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle
und das Abkippen der Abfälle bei einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagsanlage,
sowie das weitere Handling bis zur Übergabe an Dritte inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf sperrige
Abfälle die Abwicklung des
Anmeldeverfahrens, die Anfahrten zu den Anfallstellen, das getrennte Einsammeln von Sperrmüll und Elektrogeräten (inkl.
Elektrokleingeräte und Altmetall), den Transport des eingesammelten Sperrmülls zum Entsorgungszentrum Alte
Schanze, den Transport der Elektrogeräte und Altmetalle zu einer vom AN bestimmten Anlage.
1.2 Leistungszeitraum: Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Leistungszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Der reguläre
Leistungszeitraum endet zum 31.12.2031. Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages einmalig um
ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2032. 1.3. Auftragsabwicklung
Der A.V.E. Paderborn wird Vertragspartner des AN mit allen Rechten und Pflichten. Die Städte Delbrück und Salzkotten sowie die
Gemeinde Hövelhof erhalten bezogen auf Los 1 jedoch ergänzende Rechte und Pflichten, welche die Abwicklung der
vom AN zu erbringenden Leistungen betrifft. Die vorgenannten Städte und Gemeinden sind bezogen auf ihr Gebiet und die dort
bereitgestellten Abfallgefäße, sowie die dort erfassten Abfälle und Wertstoffe befugt, alle vom AN erbrachten Leistungen zu überwachen,
einzufordern, abzuwickeln und abzurechnen. Daraus ergibt sich für den AN die Verpflichtung, Abstimmungen, welche die konkrete
Umsetzung von Leistungen innerhalb einer Kommune betreffen, z.B. Nachweis der durchgeführten Leerungen, die Änderungen des
Behälterbestandes, die Abstimmung der Tourenplanung, die Nachholung der Abfuhr, Sonderabfuhren und die Abwicklung der Abholung
sperriger Abfälle, direkt mit den jeweiligen Ansprechpersonen der Städte und Gemeinden vorzunehmen. 1.4 Entsorgungsgebiet Die
betreffenden Städe Delbrück und Salzkotten und die Gemeinde Hövelhof sind als öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger (örE) für die Sammlung der Abfälle zuständig; Der A.V.E. wiederum ist als örE für die Entsorgung bzw. die Verwertung
der andienungspflichtigen
Abfälle zuständig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die infrastrukturellen Gegebenheiten des Entsorgungsgebietes zu
informieren.
1.5. Entsorgungsanlage (ausgenommen Altpapier, Elektrogeräte, Altmetall)
Mit Ausnahme des Altpapiers, der Elektrogeräte und des Altmetalls sind die gesammelten Abfälle zu der nachfolgend vom AG benannten
Entsorgungsanlage (= Zielanlage) zu liefern. Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
Entsorgungszentrum "Alte Schanze" 33106 Paderborn, Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten): Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 – 13:00 Uhr. Die Anlage kann mit branchenüblichen Sammel- bzw. Transportfahrzeugen bedient werden. Der AN hat sich
vor Angebotsabgabe über
die Gegebenheiten der Entsorgungsanlagen zu informieren.
1.6. Entsorgungsanlage für Altpapier
Für das eingesammelte Altpapier gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat das gesammelte
Altpapier zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und zur Abholung durch einen vom AG
bestimmten Dritten bereitzustellen. Die Anlage muss auch für Zwecke der Abholung montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr geöffnet
sein, außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. Der Betreiber muss bezogen auf die Lagerung und Umladung von
Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.
1.7. Entsorgungsanlage für Elektrogeräte und Altmetall:
Für die eingesammelten Elektrogeräte und das beigestellte Altmetall gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage
(=Zielanlage). Der AN hat die eingesammelten Gegenstände zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und die Verwertung
entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Elektrogeräte sind über das System der EAR einer zertifizierten
Erstbehandlungsanlage zuzuführen.
Sofern Elektrogeräte und Altmetalle vor einer Behandlung bzw. Verwertung gelagert werden, muss der Betreiber des Lager- bzw.
Umschlagplatzes hierfür als
Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.