Auftragsbekanntmachung (2024-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leasingfahrzeuge Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Referenznummer: VG-0437-2024-0159
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Leasingfahrzeugen für den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kombiwagen und Limousinen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Leasingfahrzeugen mit konventionellem Antrieb sowie Elektroantrieb für Dienststellen des Landesbetriebes Landwirtschaft...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Leasingfahrzeugen mit konventionellem Antrieb sowie Elektroantrieb für Dienststellen des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen.
Insgesamt werden 75 Fahrzeuge der Kompaktklasse, Unteren Mittelklasse, Diesel - hierunter 3 Fahrzeug mit Automatikgetriebe - sowie 12 Elektrofahrzeuge Kompaktklasse, UMK benötigt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-16 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Dem Angebot ist das Formular "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" beizulegen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.)
“Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über vergabe.hessen.de einzureichen - eine Abgabe via Mail genügt nicht!
Die Vergabeunterlagen werden...”
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über vergabe.hessen.de einzureichen - eine Abgabe via Mail genügt nicht!
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können von der Vergabeplattform des Landes Hessen unter www.vergabe.hessen.de kostenfrei heruntergeladen werden.
Produktspezifische Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
- Liste Sonderausstattungen (diese wird bei Unvollständigkeit oder Fehlen nicht nachgefordert und das Angebot ausgeschlossen)
- Musterleasingvertrag
bei Bedarf werden Produktunterlagen nachgefordert
Bei Lieferverzug stellt der Auftragnehmer ein vergleichbares Fahrzeug zu den Konditionen des Vergabeverfahrens zur Verfügung.
Der Abruf der Fahrzeuge erfolgt nach Zuschlagserteilung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151 126603📞
Fax: +49 611 327648534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 064-189210 (2024-03-28)