Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 13)

Landratsamt Rems-Murr-Kreis

Im Linienbündel RMK13 treten drei Fahrplanzustände auf – der erste beschreibt die Linienverläufe und darauf basierende Kennwerte vom 01.03.2025 bis zur Neuvergabe des Linienbündels RMK06 (vsl. 01.08.2025). Der zweite Zustand endet mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026). Der dritte Zustand beschreibt die Linien ab (vsl.) Fahrplanwechsel Dezember 2026 bis zum Ende des Vergabezeitraumes. Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben Linie 375 Murrhardt - Kirchenkirnberg - Kaisersbach Linie 380 Sulzbach - Großerlach Linie 380A Sulzbach - Zwerenberg - Eschenstruet - Sulzbach (Schülerverkehr) Linie 385 Sulzbach - Spiegelberg - Wüstenrot Linie 386 Sulzbach - Spiegelberg - Spiegelberger Teilorte Linie 390 Backnang - Sulzbach – Murrhardt Linie 391 Ortsverkehr Oppenweiler Bei Inbetriebnahme des Linienbündels RMK06 (vsl. 01.08.2025) ändert sich der Linienweg der Linie 375 zwischen Kaisersbach und Welzheim. Alle anderen Linien unterscheiden sich zwischen ersten und zweiten Zustand nicht. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linien S3 und S4 sowie auch der Regionalzugverkehr ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2026) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Backnang, Sulzbach und Murrhardt bekommen. Der dritte Zustand bildet das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ab diesem Zeitpunkt ab und ist unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen. Im Zuge der Umstellung der Fahrpläne bei der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ werden die Verbindungen der Linie 391 in eine Linie des Bündels RMK09 überführt, wodurch die Linie 391 im Bündel RMK13 nur in den ersten beiden Zuständen enthalten sein wird. Sollten die Linien 375 und 390 in Murrhardt während der ersten beiden Zustände vom Auftragnehmer nicht durchgebunden werden, sind die Anschlüsse zwischen den beiden Linien sicher-zustellen. Im Fahrplan der Linie 375 ist 1 Fahrtenpaar als „wünschenswerte Mehrleistung“ deklariert. Falls der Auftragnehmer diese Fahrten in seinem Angebot inkludiert, sind diese als Verlängerung der an der Haltestelle Fornsbach Alte Straße um 9:30 Uhr endenden bzw. an der Haltestelle Fornsbach Waldsee um 9:57 Uhr startenden Fahrt einzuplanen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 13)
Kurze Beschreibung:
Im Linienbündel RMK13 treten drei Fahrplanzustände auf – der erste beschreibt die Linienverläufe und darauf basierende Kennwerte vom 01.03.2025 bis zur Neuvergabe des Linienbündels RMK06 (vsl. 01.08.2025). Der zweite Zustand endet mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026). Der dritte Zustand beschreibt die Linien ab (vsl.) Fahrplanwechsel Dezember 2026 bis zum Ende des Vergabezeitraumes. Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben Linie 375 Murrhardt - Kirchenkirnberg - Kaisersbach Linie 380 Sulzbach - Großerlach Linie 380A Sulzbach - Zwerenberg - Eschenstruet - Sulzbach (Schülerverkehr) Linie 385 Sulzbach - Spiegelberg - Wüstenrot Linie 386 Sulzbach - Spiegelberg - Spiegelberger Teilorte Linie 390 Backnang - Sulzbach – Murrhardt Linie 391 Ortsverkehr Oppenweiler Bei Inbetriebnahme des Linienbündels RMK06 (vsl. 01.08.2025) ändert sich der Linienweg der Linie 375 zwischen Kaisersbach und Welzheim. Alle anderen Linien unterscheiden sich zwischen ersten und zweiten Zustand nicht. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linien S3 und S4 sowie auch der Regionalzugverkehr ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. im Dezember 2026) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Backnang, Sulzbach und Murrhardt bekommen. Der dritte Zustand bildet das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ab diesem Zeitpunkt ab und ist unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen. Im Zuge der Umstellung der Fahrpläne bei der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ werden die Verbindungen der Linie 391 in eine Linie des Bündels RMK09 überführt, wodurch die Linie 391 im Bündel RMK13 nur in den ersten beiden Zuständen enthalten sein wird. Sollten die Linien 375 und 390 in Murrhardt während der ersten beiden Zustände vom Auftragnehmer nicht durchgebunden werden, sind die Anschlüsse zwischen den beiden Linien sicher-zustellen. Im Fahrplan der Linie 375 ist 1 Fahrtenpaar als „wünschenswerte Mehrleistung“ deklariert. Falls der Auftragnehmer diese Fahrten in seinem Angebot inkludiert, sind diese als Verlängerung der an der Haltestelle Fornsbach Alte Straße um 9:30 Uhr endenden bzw. an der Haltestelle Fornsbach Waldsee um 9:57 Uhr startenden Fahrt einzuplanen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Beschreibung
Interne Kennung: E25265166
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis im Linienbündel RMK 13
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Umfasst sind folgende Linien: Linie 375 Murrhardt - Kirchenkirnberg - Kaisersbach Linie 380 Sulzbach - Großerlach Linie 380A Sulzbach - Zwerenberg - Eschenstruet - Sulzbach (Schülerverkehr) Linie 385 Sulzbach - Spiegelberg - Wüstenrot Linie 386 Sulzbach - Spiegelberg - Spiegelberger Teilorte Linie 390 Backnang - Sulzbach – Murrhardt Linie 391 Ortsverkehr Oppenweiler Es treten drei Fahrplanzustände auf – der erste beschreibt die Linienverläufe und darauf basierende Kennwerte vom 01.03.2025 bis zur Neuvergabe des Linienbündels RMK06 (vsl. 01.08.2025). Der zweite Zustand endet mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ (vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026). Der dritte Zustand beschreibt die Linien ab (vsl.) Fahrplanwechsel Dezember 2026 bis zum Ende des Vergabezeitraumes. Bei Inbetriebnahme des Linienbündels RMK06 (vsl. 01.08.2025) ändert sich der Linienweg der Linie 375 zwischen Kaisersbach und Welzheim. Alle anderen Linien unterscheiden sich zwischen ersten und zweiten Zustand nicht.
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Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) Im Endzustand (Fahrplanzustand III vsl. ab Fahrplanwechsel 2026) gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 12 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 3 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 112.500 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Daraus ergeben sich für die Fahrplanzustände I und II (vom 01.03.2025 bis vsl. Fahrplanwechsel 2026), bei einer angenommenen Mindest-Fahrzeugflotte von 13 Fahrzeugen folgen-de Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 3 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 112.500 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des Sau-bFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis 🏙️
Dauer: 118 Monate
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu 5%, Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu 10%, Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere Fahrzeugumwelteigenschaften zu 15%. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-30 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-30 12:15:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-08-28 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-30 12:15:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nach Fristablauf nachgefordert werden.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht früher als 3 Monate vor dem Ende der Angebotsfrist datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
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Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: DE147216735
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Postleitzahl: 71332
Postort: Waiblingen
Region: Rems-Murr-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@rems-murr-kreis.de 📧
Telefon: 07151 501-1196 📞
URL: https://www.rems-murr-kreis.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E25265166 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E25265166 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76173
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +497219268730 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 169-521728 (2024-08-28)
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