Das Amt für Ausländerangelegenheiten beabsichtigt Verträge über die Leitung von Gemeinschaftsunterkünften inkl. Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit sowie Verträge für die Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen und die Durchführung von Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst abzuschließen. Die Grundlaufzeit der Verträgt beträgt ein Jahr und beginnt am 01.01.2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit
Reference number: DI-ZVSt-SP-EU-11/2024
Kurze Beschreibung:
“Das Amt für Ausländerangelegenheiten beabsichtigt Verträge über die Leitung von Gemeinschaftsunterkünften inkl. Durchführung von unterbringungsnaher...”
Kurze Beschreibung
Das Amt für Ausländerangelegenheiten beabsichtigt Verträge über die Leitung von Gemeinschaftsunterkünften inkl. Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit sowie Verträge für die Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen und die Durchführung von Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst abzuschließen.
Die Grundlaufzeit der Verträgt beträgt ein Jahr und beginnt am 01.01.2025.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in 14612 Falkensee, An der Lake 1, sucht der Landkreis Havelland ab dem 1. Januar 2025 folgenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in 14612 Falkensee, An der Lake 1, sucht der Landkreis Havelland ab dem 1. Januar 2025 folgenden Personaleinsatz:
Eine VZÄ entspricht dabei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden.
Alle genauen Angaben zur Ausgeschriebenen Leistung finden Sie in den 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 1.
Bitte beachten Sie auch die Dokumente 4.02 Zuschlagskriterien_Los 1 und Los 2 und 4.03 Eignungskriterien.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Los 1: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Los 1: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Orientierungs- und Beratungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verwaltungsdienste im Sozialwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verwaltung von Unterkünften📦
Ort der Leistung: Havelland🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
Eine ordentliche Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien bis zum 30. Juni des Vorjahres kündigt.
Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 6 Jahren und endet damit spätestens am 31.12.2030.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in 14641 Nauen, Waldemardamm 22 sucht der Auftraggeber ab dem 1.1.2025 folgenden Personaleinsatz:
- 1 VZÄ...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in 14641 Nauen, Waldemardamm 22 sucht der Auftraggeber ab dem 1.1.2025 folgenden Personaleinsatz:
Eine VZÄ entspricht dabei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden.
Schwerpunkte der zu erbringenden Leistungen sind die Leitung der Gemeinschaftsunterkunft und die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (soziale Beratung und Betreuung).
Alle genauen Angaben zur ausgeschriebenen Leistung finden Sie im Do. 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 2.
Bitte beachten Sie auch die Dokumente 4.02 Zuschlagskriterien_Los 1 und Los 2 und 4.03 Eignungskriterien.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Los 2: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Los 2: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand ist die Durchführung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit überwiegend in aufsuchender Form für die nach § 4 LAufnG im Landkreis...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist die Durchführung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit überwiegend in aufsuchender Form für die nach § 4 LAufnG im Landkreis Havelland aufgenommenen und in derzeit ca. 250 (Übergangs-) Wohnungen untergebrachten Personen. Hierzu zählen insbesondere:
- Personen im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- Rechtskreiswechsler im Jahr des Rechtskreiswechsels
- Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge im Aufnahmejahr ggf. darüber hinaus für den Zeitraum der Erstanmeldung (u.a. Einwohnermeldeamt, Krankenversicherung, Anmeldung beim Leistungsträger, Kontoeröffnung).
Die Übergangswohnungen befinden sich überwiegend im Westhavelland, in den Städten Rathenow, Premnitz
und Rhinow; außerhalb dieser Kommunen zumeist in ländlichen Gemeinden.
Der Auftragnehmer hat Personal mit 4 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) einzusetzen, welches über die erforderlichen Kompetenzen und Fachkenntnisse, grundsätzlich über die Qualifikation einer/s staatlich anerkannten Sozialarbeiter/-in oder einer/s staatlich anerkannten Sozialpädagoge/-in i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Brandenburgischen Sozialberufsgesetzes nachweislich verfügt bzw. sich in einer derartigen Qualifikation befindet oder sich vertraglich dazu bereit erklärt.
Alle genauen Angaben zur ausgeschriebenen Leistung finden Sie im Dok. 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 3.
Bitte beachten Sie auch die Dok. 4.02 Zuschlagskriterien_Los 3 und die 4.03 Eignungskriterien.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG ist ein bedarfs-
gerechtes und zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral in (Übergangs-) Wohnungen untergebrachte Personen, für die nach § 4 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung besteht, an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand ist die Durchführung der Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst für die nach § 4
LAufnG im Landkreis Havelland aufgenommenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist die Durchführung der Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst für die nach § 4
LAufnG im Landkreis Havelland aufgenommenen Personen. Hierzu zählen insbesondere:
- Personen im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- Rechtskreiswechsler, der aus dem § 4 LAufnG resultierenden Personen
- Familiennachzug zu aus dem § 4 LAufnG resultierenden Personen
- Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge.
Der Auftragnehmer hat Personal mit 3,51 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) einzusetzen, welches über die erforderlichen Kompetenzen und Fachkenntnisse, grundsätzlich über die Qualifikation einer/s staatlich anerkannten Sozialarbeiter/-in oder einer/s staatlich anerkannten Sozialpädagoge/-in i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Brandenburgischen Sozialberufsgesetzes nachweislich verfügt. 1 VZÄ entspricht dabei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Alle genauen Angaben zur ausgeschriebenen Leistung finden Sie im Dok. 4.01 Leistungsbeschreibung_Los 4.
Bitte beachten Sie auch die Dok. 4.02 Zuschlagskriterien_Los 4 und 4.03 Eignungskriterien.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.2 soll die Migrationssozialarbeit auch als Fachberatungsdienst erfolgen.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst an einen nicht-staatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-30 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 83
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Zur Beurteilung dieser Kriterien und Feststellung der Eignung sind mindestens erforderlich:
>> Mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung über eine bestehende bzw. Erklärung des Abschlusses einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (Mindestanforderungen):
- Umsatzzahlen
Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
> Formblatt "FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV "
- ggf. Erklärung, ob Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden; siehe Hinweise zur Eignungsleihe
> Formblatt "FB-1-04 Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe"
>> Auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen:
- Nachweis des Versicherungsschutzes (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung) inkl. Deckungssummen
> Nachweis (Dritterklärung)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Die nachfolgenden Hinweise gelten:
- für die persönliche Lage,
- die wirtschaftliche/finanzielle und
- technische/berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Die nachfolgenden Hinweise gelten:
- für die persönliche Lage,
- die wirtschaftliche/finanzielle und
- technische/berufliche Leistungsfähigkeit.
Hinweis zur Präqualifizierung:
Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen/Nachweise (z. B. Eintragung ins Berufs /Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) wird auch ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL oder eine aktuelle Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg anerkannt. Die Zertifikatsnummer bzw. die ULV-Registriernummer ist mit dem Angebot anzugeben.
Auftragsbezogene Forderungen (z. B. Referenzen), sind von der Präqualifizierung nicht genauso - wie verlangt - erfasst und entsprechend ergänzend einzureichen.
Hinweis auf § 47 VgV - Eignungsleihe:
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Hierfür ist der entsprechende Abschnitt im Dokument FB-1-04 Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe auszufüllen.
Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend
sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Zur Beurteilung dieser Kriterien und Feststellung der Eignung sind mindestens erforderlich:
>> Mit dem Angebot einzureichen:
- Unternehmensangaben: Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder
> Formblatt "FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- Bestätigung der Eintragung in ein Berufs-, Vereins- oder Handelsregister
> Formblatt "FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff GWB
> Formblatt "FB-1-02Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
- ggf. Erklärung, ob als Bietergemeinschaft angeboten wird (sofern zutreffend)
> Formblatt "FB-2-01 Bietergemeinschaftserklärung"
>> Auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen:
- Nachweis Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
>Dritterklärung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Zur Beurteilung dieser Kriterien und Feststellung der Eignung sind mindestens erforderlich:
>> Mit dem Angebot einzureichen:
- Beschäftigtenzahlen
Angabe der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2023,.2022,2021) unter separater Benennung von Führungskräften (Heimleitung) und Mitarbeitern (Servicepersonal)
> Formblatt "FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV "
- Referenz nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV - Der Bieter benennt mind. zwei Referenzen gem. den Mindestanforderungen, bei denen eine Leistung in vergleichbarer Art und Umfang Bestandteil war.
Jede der Referenzen muss eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erfüllen. Die angegebenen Referenzen müssen im Zeitraum von 2021 bis 07/2024 liegen.
Zulässig sind demnach:
>1. abgeschlossene Referenzen, bei denen das Vertragsende zwischen dem 01.01.2021 bis zum 31.07.2024 liegt;
>2. Referenzen mit laufendem Vertrag, der bereits seit mind. 12 Monaten besteht. Der Vertragsbeginn darf spätestens am 01.08.2023 erfolgt sein.
Folgende Angaben sind u.a. zu machen:
- durchgeführte Dienstleistung,
- Durchführungszeitraum,
- Bezeichnung des Auftraggebers (Name, zuständiger Bereich, Kontaktdaten),
- Leistungsgegenstand und -umfang.
Mindestanforderungen an Referenzen:
-Los 1 und Los 2:- Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit Belegung von mind. 100 Personen und inkl. migrationsspezifischer Beratung (kurze Beschreibung)
-Los 3:Referenzen bzgl. Flüchtlings-Beratungsdienste (kurze Beschreibung)
-Los 4:Referenzen bzgl. Flüchtlings-Beratungsdienste (kurze Beschreibung)
> Formblatt "FB-1-03 Eigenerklärung zu Referenzen_Los 1"
> Formblatt "FB-1-03 Eigenerklärung zu Referenzen_Los 2"
> Formblatt "FB-1-03 Eigenerklärung zu Referenzen_Los 3"
> Formblatt "FB-1-03 Eigenerklärung zu Referenzen_Los 4"
- ggf. Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und ob ggf. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden
> Formblatt "FB-1-04 Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe"
>> Auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen:
- ggf. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zur Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe
> Formblatt "FB-2-04 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe"
- ggf. Eignungsnachweise des Nachunternehmers
> Formblatt "FB-3-01 Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 Vg_Nachunternehmer "
> Formblatt "FB-3-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den_Nachunternehmer"
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“>> Mit dem Angebot einzureichen:
- Formblatt "2.02 Angebotsschreiben"
- Formblatt "2.01 Preisblatt" je angebotenem Los
- Formblatt...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
>> Mit dem Angebot einzureichen:
- Formblatt "2.02 Angebotsschreiben"
- Formblatt "2.01 Preisblatt" je angebotenem Los
- Formblatt "VMP_BbgVerG_Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVergG - Bieter"
- Formblatt "Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576"
- Formblatt "FB-3-01 Informationen zum Auftragnehmer"
- Konzept je angebotenem Los (für Los 1 und Los 2 genügt es, wenn ein Konzept eingereicht wird)
>> Auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen:
- ggf. Formblatt "VMP_BbgVerG_ Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen - Nachunternehmer-Verleiher (Mai 2021)"
“Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY1QHEC68S
Bitte die Teilnahmebestimmungen (Dok. 1.02) sowie die Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Dok. 1.03) beachten!” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 03318661610📞
Fax: +49 03318661652 📠 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 126-388215 (2024-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Los 1: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG...”
Zusätzliche Informationen
Los 1: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kosten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Los 2: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG...”
Zusätzliche Informationen
Los 2: Leitung von Gemeinschaftsunterkünften und Durchführung von unterbringungsnaher Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung...”
Zusätzliche Informationen
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG ist ein bedarfs-
gerechtes und zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral in (Übergangs-) Wohnungen untergebrachte Personen, für die nach § 4 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung besteht, an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
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Zusätzliche Informationen:
“Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung...”
Zusätzliche Informationen
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.2 soll die Migrationssozialarbeit auch als Fachberatungsdienst erfolgen.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst an einen nicht-staatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2025 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen.
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-10-21 📅
Titel: Living Quarter TPTL gGmbH, 12103 Berlin
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Living Quarter TPTL gGmbH
Nationale Registrierungsnummer: f79a9684-933b-4710-9470-a4b7212c9677
Postanschrift: Magirusstraße 8-10
Postleitzahl: 12103
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@livingquarter.de📧
Telefon: 030 23923781📞
Fax: 030 55572280 📠
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Internationaler Bund (IB), IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Region Nordwest
Nationale Registrierungsnummer: 66e72760-77ae-43c9-a014-89323379f567
Postanschrift: Rigaer Straße 44
Postleitzahl: 10247
E-Mail: britta.riebe@ib.de📧
Telefon: 03322 1289910📞
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: a4037b15-4e9e-43e6-a770-bb5ee5d02073
“Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY1TMA0V2P
Bitte die Teilnahmebestimmungen (Dok. 1.02) sowie die Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Dok. 1.03) beachten!” Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: a14db4fb-6078-44b2-a10d-5d17d938722d
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 227-711360 (2024-11-20)