Die kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu) ist das Oberzentrum der Region Allgäu und damit Sitz wichtiger staatlicher Behörden wie der der Justiz-, Finanz- oder Landwirtschaftsverwaltung. Mit einer Belegschaft von ca. 1.300 Personen ist die Stadtverwaltung Kempten (Allgäu), mit den von ihr verwalteten Stiftungen, einer der größten Arbeitgeber in der Region. Die Stadt Kempten (Allgäu) plant die Implementierung eines modernen Lernmanagementsystems (LMS), um für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderliche Schulungs- und Pflichtunterweisungsprozesse im öffentlichen Dienst zu gewährleisten, ihre Kompetenzen zu stärken und die Effizienz zu steigern. Um die größtmöglichen Anforderungen an Flexibilität, Skalierbarkeit und benutzerfreundlichen Funktionen zu erfüllen, zielt die Ausschreibung darauf ab, einen kompetenten Anbieter für ein Lernmanagement-System zu finden, der passgenaue bzw. bedarfsgerechte Schulungsangebote, für die kommunale Verwaltung, aber auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes wie Technik, Pädagogik, Betriebshof, Gebäudewirtschaft, Feuerwehrwesen usw. bereitstellt. Eigenproduzierte Inhalte, Programme und Videos sowie Lernmaterialien sollen ebenfalls in das LMS eingebunden werden, was die Kompatibilität mit verschiedenen Dateien bzw. Schnittstellen voraussetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lernmanagementsystem
Referenznummer: 007/24 EU o
Kurze Beschreibung:
Die kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu) ist das Oberzentrum der Region Allgäu und damit Sitz wichtiger staatlicher Behörden wie der der Justiz-, Finanz- oder Landwirtschaftsverwaltung. Mit einer Belegschaft von ca. 1.300 Personen ist die Stadtverwaltung Kempten (Allgäu), mit den von ihr verwalteten Stiftungen, einer der größten Arbeitgeber in der Region.
Die Stadt Kempten (Allgäu) plant die Implementierung eines modernen Lernmanagementsystems (LMS), um für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
erforderliche Schulungs- und Pflichtunterweisungsprozesse im öffentlichen Dienst zu gewährleisten, ihre Kompetenzen zu stärken und die Effizienz zu steigern. Um die
größtmöglichen Anforderungen an Flexibilität, Skalierbarkeit und benutzerfreundlichen Funktionen zu erfüllen, zielt die Ausschreibung darauf ab, einen kompetenten Anbieter für ein Lernmanagement-System zu finden, der passgenaue bzw. bedarfsgerechte Schulungsangebote, für die kommunale Verwaltung, aber auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes wie Technik, Pädagogik, Betriebshof, Gebäudewirtschaft, Feuerwehrwesen usw. bereitstellt. Eigenproduzierte Inhalte, Programme und Videos sowie Lernmaterialien sollen ebenfalls in das LMS eingebunden werden, was die Kompatibilität mit verschiedenen Dateien bzw. Schnittstellen voraussetzt.
Die kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu) ist das Oberzentrum der Region Allgäu und damit Sitz wichtiger staatlicher Behörden wie der der Justiz-, Finanz- oder Landwirtschaftsverwaltung. Mit einer Belegschaft von ca. 1.300 Personen ist die Stadtverwaltung Kempten (Allgäu), mit den von ihr verwalteten Stiftungen, einer der größten Arbeitgeber in der Region.
Die Stadt Kempten (Allgäu) plant die Implementierung eines modernen Lernmanagementsystems (LMS), um für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
erforderliche Schulungs- und Pflichtunterweisungsprozesse im öffentlichen Dienst zu gewährleisten, ihre Kompetenzen zu stärken und die Effizienz zu steigern. Um die
größtmöglichen Anforderungen an Flexibilität, Skalierbarkeit und benutzerfreundlichen Funktionen zu erfüllen, zielt die Ausschreibung darauf ab, einen kompetenten Anbieter für ein Lernmanagement-System zu finden, der passgenaue bzw. bedarfsgerechte Schulungsangebote, für die kommunale Verwaltung, aber auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes wie Technik, Pädagogik, Betriebshof, Gebäudewirtschaft, Feuerwehrwesen usw. bereitstellt. Eigenproduzierte Inhalte, Programme und Videos sowie Lernmaterialien sollen ebenfalls in das LMS eingebunden werden, was die Kompatibilität mit verschiedenen Dateien bzw. Schnittstellen voraussetzt.
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: 007/24 Eu o
Beschreibung der Beschaffung: Implementierung eines modernen Lernmanagementsystems (LMS)
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 87435
Stadt: Kempten (Allgäu)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 1 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Gemäß EVB-IT-Vertrag beträgt die Mindestlaufzeit 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit räumt sich der Auftraggeber das Recht ein, monatlich zu kündigen.
Vergabekriterien
Kriterium:
Die Funktionalitäten und Anforderungen an das LMS werden in der Matrix (siehe Vergabeunterlagen) dargestellt. Dabei gibt es A-Kriterien, deren Erfüllung zwingend erforderlich sind. Ferner gibt es B-Kriterien, bei denen die Erfüllung mit einer Punktevergabe nach Priorität gewichtet wird. Die Punktevergabe wird mit dem Kaufpreis in Verhältnis gesetzt. Daher wird der Zuschlag an die Firma erteilt, die sowohl wirtschaftlich als auch funktional die Kriterien am besten erfüllt.
Die Funktionalitäten und Anforderungen an das LMS werden in der Matrix (siehe Vergabeunterlagen) dargestellt. Dabei gibt es A-Kriterien, deren Erfüllung zwingend erforderlich sind. Ferner gibt es B-Kriterien, bei denen die Erfüllung mit einer Punktevergabe nach Priorität gewichtet wird. Die Punktevergabe wird mit dem Kaufpreis in Verhältnis gesetzt. Daher wird der Zuschlag an die Firma erteilt, die sowohl wirtschaftlich als auch funktional die Kriterien am besten erfüllt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-22 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-22 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angaben zu befugten Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle dürfen anwesend sein.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 100 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-02-22 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angaben zu befugten Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle dürfen anwesend sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-12 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=285028
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsbevollmächtigter in den letzten 2 Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsbevollmächtigter in den letzten 2 Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Kempten (Allgäu)
Nationale Registrierungsnummer: 09-9007634-23
Postanschrift: Kronenstraße 8
Postleitzahl: 87435
Postort: Kempten (Allgäu)
Region: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kempten.de📧
Telefon: +49 831 25256023📞
Fax: +49 831 25256015 📠
URL: https://www.kempten.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=285028🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de. Nur registrierte Bewerber werden automatisch über Änderungen und zusätzliche Informationen benachrichtigt. Eine Registrierung ist kostenlos (Kiosk-Service auswählen).
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de. Nur registrierte Bewerber werden automatisch über Änderungen und zusätzliche Informationen benachrichtigt. Eine Registrierung ist kostenlos (Kiosk-Service auswählen).
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 21762411📞
Fax: +49 89 21762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 011-029844 (2024-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu) ist das Oberzentrum der Region Allgäu und damit Sitz wichtiger staatlicher Behörden wie der der Justiz-, Finanz- oder Landwirtschaftsverwaltung. Mit einer Belegschaft von ca. 1.300 Personen ist die Stadtverwaltung Kempten (Allgäu), mit den von ihr verwalteten Stiftungen, einer der größten Arbeitgeber in der Region. Die Stadt Kempten (Allgäu) plant die Implementierung eines modernen Lernmanagementsystems (LMS), um für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderliche Schulungs- und Pflichtunterweisungsprozesse im öffentlichen Dienst zu gewährleisten, ihre Kompetenzen zu stärken und die Effizienz zu steigern. Um die größtmöglichen Anforderungen an Flexibilität, Skalierbarkeit und benutzerfreundlichen Funktionen zu erfüllen, zielt die Ausschreibung darauf ab, einen kompetenten Anbieter für ein Lernmanagement-System zu finden, der passgenaue bzw. bedarfsgerechte Schulungsangebote, für die kommunale Verwaltung, aber auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes wie Technik, Pädagogik, Betriebshof, Gebäudewirtschaft, Feuerwehrwesen usw. bereitstellt. Eigenproduzierte Inhalte, Programme und Videos sowie Lernmaterialien sollen ebenfalls in das LMS eingebunden werden, was die Kompatibilität mit verschiedenen Dateien bzw. Schnittstellen voraussetzt.
Die kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu) ist das Oberzentrum der Region Allgäu und damit Sitz wichtiger staatlicher Behörden wie der der Justiz-, Finanz- oder Landwirtschaftsverwaltung. Mit einer Belegschaft von ca. 1.300 Personen ist die Stadtverwaltung Kempten (Allgäu), mit den von ihr verwalteten Stiftungen, einer der größten Arbeitgeber in der Region. Die Stadt Kempten (Allgäu) plant die Implementierung eines modernen Lernmanagementsystems (LMS), um für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderliche Schulungs- und Pflichtunterweisungsprozesse im öffentlichen Dienst zu gewährleisten, ihre Kompetenzen zu stärken und die Effizienz zu steigern. Um die größtmöglichen Anforderungen an Flexibilität, Skalierbarkeit und benutzerfreundlichen Funktionen zu erfüllen, zielt die Ausschreibung darauf ab, einen kompetenten Anbieter für ein Lernmanagement-System zu finden, der passgenaue bzw. bedarfsgerechte Schulungsangebote, für die kommunale Verwaltung, aber auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes wie Technik, Pädagogik, Betriebshof, Gebäudewirtschaft, Feuerwehrwesen usw. bereitstellt. Eigenproduzierte Inhalte, Programme und Videos sowie Lernmaterialien sollen ebenfalls in das LMS eingebunden werden, was die Kompatibilität mit verschiedenen Dateien bzw. Schnittstellen voraussetzt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 69 498 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 007/24 EU o Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Auswertung der Angebote erfolgte nach dem Kriterienkatalog für Cloudleistungen anhand einer Matrix.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 007/24 EU o
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-05-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 80534
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 109-335571 (2024-06-05)