LGS_F_D_11 Bewachungs-/Einlass und KassendiensleistungEs ist beabsichtigt, die Bewachungs- sowie die Kassen-/ Einlassdienstleistung in zwei Losen getrennt zu vergeben. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Gesamtvergabe. Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot über die Gesamtvergabe abzugeben. Ein Zuschlag auf ein Angebot im Zuge der Gesamtvergabe erfolgt nur, wenn das Angebot in der Gesamtvergabe für die Furth im Wald 2025 GmbH wirtschaftlich günstiger ist als die Addition der günstigsten Angebote für die einzelnen Lose.Los 1 BewachungsdienstleistungenDer Auftragnehmer erstellt ein Konzept zur Umsetzung der Leistungen, insbesondere unter Bezugnahme auf Führungs-/Leitungsstruktur und ausführliches Personalkonzept insbesondere Personalgewinnung, -einsatzplanung und –schulung und legt dieses mit dem Angebot vor. Für die Durchführung der Landesgartenschau in Furth im Wald (LGS) sowie während der Aufbau- und Abbauphase ist der Einsatz von Bewachungspersonal vorgesehen zum Schutz gegen Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art.Los 2 Einlass- und KassendienstleistungFür die Durchführung der Landesgartenschau in Furth im Wald (im folgenden AG genannt) ist der Einsatz von Einlass- und Kassenpersonal vorgesehen. Den Besucher*innen der Landesgartenschau Furth im Wald soll im Rahmen ihres Besuches, neben anderen Dienstleistungsbereichen, auch im Bereich des Kassen- und Einlassdienstes eine uneingeschränkt funktionierende Servicekette vom Erwerb der Eintrittskarten bis zum Einlass angeboten und gewährleistet werden. Daneben spielt die Sicherung der Einnahmen und eine korrekte Abrechnung der Einnahmen mit dem AG eine wichtige Rolle und ist durch den Dienstleister des Kassen- und Einlassdienstes zu gewährleisten. Aufgabe des Kassen- und Einlassdienst im Allgemeinen ist die tägliche Besetzung der Tageskassen für den direkten Verkauf von Tages- und Dauerkarten sowie die Besetzung der Einlässe für die Zugangskontrolle der Besucher auf das Gelände. Darüber hinaus ist er für das gesamte Kassen-/Bargeldmanagement incl. der gesamten Abrechnung mit dem AG zuständig. Eine enge, koordinierte, flexible und verzahnte Zusammenarbeit von Kassen- und Einlassdienst wird vom AG vorausgesetzt. Der AN übt unter anderem in Vertretung des AG während der Dienstzeiten das Hausrecht aus und sorgt für die Einhaltung der Hausordnung und die Wahrung der Interessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird in das Sicherheitskonzept der Landesgartenschau eingebunden. Details werden dem AN rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit erläutert und an Hand gegeben
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LGS_F_D_11 Bewachungs-/Einlass und Kassendiensleistung
Referenznummer: 303634
Kurze Beschreibung:
LGS_F_D_11 Bewachungs-/Einlass und KassendiensleistungEs ist beabsichtigt, die Bewachungs- sowie die Kassen-/ Einlassdienstleistung in zwei Losen getrennt zu vergeben. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Gesamtvergabe. Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot über die Gesamtvergabe abzugeben. Ein Zuschlag auf ein Angebot im Zuge der Gesamtvergabe erfolgt nur, wenn das Angebot in der Gesamtvergabe für die Furth im Wald 2025 GmbH wirtschaftlich günstiger ist als die Addition der günstigsten Angebote für die einzelnen Lose.Los 1 BewachungsdienstleistungenDer Auftragnehmer erstellt ein Konzept zur Umsetzung der Leistungen, insbesondere unter Bezugnahme auf Führungs-/Leitungsstruktur und ausführliches Personalkonzept insbesondere Personalgewinnung, -einsatzplanung und –schulung und legt dieses mit dem Angebot vor. Für die Durchführung der Landesgartenschau in Furth im Wald (LGS) sowie während der Aufbau- und Abbauphase ist der Einsatz von Bewachungspersonal vorgesehen zum Schutz gegen Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art.Los 2 Einlass- und KassendienstleistungFür die Durchführung der Landesgartenschau in Furth im Wald (im folgenden AG genannt) ist der Einsatz von Einlass- und Kassenpersonal vorgesehen. Den Besucher*innen der Landesgartenschau Furth im Wald soll im Rahmen ihres Besuches, neben anderen Dienstleistungsbereichen, auch im Bereich des Kassen- und Einlassdienstes eine uneingeschränkt funktionierende Servicekette vom Erwerb der Eintrittskarten bis zum Einlass angeboten und gewährleistet werden. Daneben spielt die Sicherung der Einnahmen und eine korrekte Abrechnung der Einnahmen mit dem AG eine wichtige Rolle und ist durch den Dienstleister des Kassen- und Einlassdienstes zu gewährleisten. Aufgabe des Kassen- und Einlassdienst im Allgemeinen ist die tägliche Besetzung der Tageskassen für den direkten Verkauf von Tages- und Dauerkarten sowie die Besetzung der Einlässe für die Zugangskontrolle der Besucher auf das Gelände. Darüber hinaus ist er für das gesamte Kassen-/Bargeldmanagement incl. der gesamten Abrechnung mit dem AG zuständig. Eine enge, koordinierte, flexible und verzahnte Zusammenarbeit von Kassen- und Einlassdienst wird vom AG vorausgesetzt. Der AN übt unter anderem in Vertretung des AG während der Dienstzeiten das Hausrecht aus und sorgt für die Einhaltung der Hausordnung und die Wahrung der Interessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird in das Sicherheitskonzept der Landesgartenschau eingebunden. Details werden dem AN rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit erläutert und an Hand gegeben
LGS_F_D_11 Bewachungs-/Einlass und KassendiensleistungEs ist beabsichtigt, die Bewachungs- sowie die Kassen-/ Einlassdienstleistung in zwei Losen getrennt zu vergeben. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Gesamtvergabe. Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot über die Gesamtvergabe abzugeben. Ein Zuschlag auf ein Angebot im Zuge der Gesamtvergabe erfolgt nur, wenn das Angebot in der Gesamtvergabe für die Furth im Wald 2025 GmbH wirtschaftlich günstiger ist als die Addition der günstigsten Angebote für die einzelnen Lose.Los 1 BewachungsdienstleistungenDer Auftragnehmer erstellt ein Konzept zur Umsetzung der Leistungen, insbesondere unter Bezugnahme auf Führungs-/Leitungsstruktur und ausführliches Personalkonzept insbesondere Personalgewinnung, -einsatzplanung und –schulung und legt dieses mit dem Angebot vor. Für die Durchführung der Landesgartenschau in Furth im Wald (LGS) sowie während der Aufbau- und Abbauphase ist der Einsatz von Bewachungspersonal vorgesehen zum Schutz gegen Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art.Los 2 Einlass- und KassendienstleistungFür die Durchführung der Landesgartenschau in Furth im Wald (im folgenden AG genannt) ist der Einsatz von Einlass- und Kassenpersonal vorgesehen. Den Besucher*innen der Landesgartenschau Furth im Wald soll im Rahmen ihres Besuches, neben anderen Dienstleistungsbereichen, auch im Bereich des Kassen- und Einlassdienstes eine uneingeschränkt funktionierende Servicekette vom Erwerb der Eintrittskarten bis zum Einlass angeboten und gewährleistet werden. Daneben spielt die Sicherung der Einnahmen und eine korrekte Abrechnung der Einnahmen mit dem AG eine wichtige Rolle und ist durch den Dienstleister des Kassen- und Einlassdienstes zu gewährleisten. Aufgabe des Kassen- und Einlassdienst im Allgemeinen ist die tägliche Besetzung der Tageskassen für den direkten Verkauf von Tages- und Dauerkarten sowie die Besetzung der Einlässe für die Zugangskontrolle der Besucher auf das Gelände. Darüber hinaus ist er für das gesamte Kassen-/Bargeldmanagement incl. der gesamten Abrechnung mit dem AG zuständig. Eine enge, koordinierte, flexible und verzahnte Zusammenarbeit von Kassen- und Einlassdienst wird vom AG vorausgesetzt. Der AN übt unter anderem in Vertretung des AG während der Dienstzeiten das Hausrecht aus und sorgt für die Einhaltung der Hausordnung und die Wahrung der Interessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird in das Sicherheitskonzept der Landesgartenschau eingebunden. Details werden dem AN rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit erläutert und an Hand gegeben
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LGS_F_D_11 Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
LGS_F_D_11 Bewachungs-/Einlass und KassendiensleistungEs ist beabsichtigt, die Bewachungs- sowie die Kassen-/ Einlassdienstleistung in zwei Losen getrennt zu vergeben. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Gesamtvergabe. Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot über die Gesamtvergabe abzugeben. Ein Zuschlag auf ein Angebot im Zuge der Gesamtvergabe erfolgt nur, wenn das Angebot in der Gesamtvergabe für die Furth im Wald 2025 GmbH wirtschaftlich günstiger ist als die Addition der günstigsten Angebote für die einzelnen Lose.Los 1 BewachungsdienstleistungenDer Auftragnehmer erstellt ein Konzept zur Umsetzung der Leistungen, insbesondere unter Bezugnahme auf Führungs-/Leitungsstruktur und ausführliches Personalkonzept insbesondere Personalgewinnung, -einsatzplanung und –schulung und legt dieses mit dem Angebot vor. Für die Durchführung der Landesgartenschau in Furth im Wald (LGS) sowie während der Aufbau- und Abbauphase ist der Einsatz von Bewachungspersonal vorgesehen zum Schutz gegen Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art.Los 2 Einlass- und KassendienstleistungFür die Durchführung der Landesgartenschau in Furth im Wald (im folgenden AG genannt) ist der Einsatz von Einlass- und Kassenpersonal vorgesehen. Den Besucher*innen der Landesgartenschau Furth im Wald soll im Rahmen ihres Besuches, neben anderen Dienstleistungsbereichen, auch im Bereich des Kassen- und Einlassdienstes eine uneingeschränkt funktionierende Servicekette vom Erwerb der Eintrittskarten bis zum Einlass angeboten und gewährleistet werden. Daneben spielt die Sicherung der Einnahmen und eine korrekte Abrechnung der Einnahmen mit dem AG eine wichtige Rolle und ist durch den Dienstleister des Kassen- und Einlassdienstes zu gewährleisten. Aufgabe des Kassen- und Einlassdienst im Allgemeinen ist die tägliche Besetzung der Tageskassen für den direkten Verkauf von Tages- und Dauerkarten sowie die Besetzung der Einlässe für die Zugangskontrolle der Besucher auf das Gelände. Darüber hinaus ist er für das gesamte Kassen-/Bargeldmanagement incl. der gesamten Abrechnung mit dem AG zuständig. Eine enge, koordinierte, flexible und verzahnte Zusammenarbeit von Kassen- und Einlassdienst wird vom AG vorausgesetzt. Der AN übt unter anderem in Vertretung des AG während der Dienstzeiten das Hausrecht aus und sorgt für die Einhaltung der Hausordnung und die Wahrung der Interessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird in das Sicherheitskonzept der Landesgartenschau eingebunden. Details werden dem AN rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit erläutert und an Hand gegeben.
LGS_F_D_11 Bewachungs-/Einlass und KassendiensleistungEs ist beabsichtigt, die Bewachungs- sowie die Kassen-/ Einlassdienstleistung in zwei Losen getrennt zu vergeben. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Gesamtvergabe. Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot über die Gesamtvergabe abzugeben. Ein Zuschlag auf ein Angebot im Zuge der Gesamtvergabe erfolgt nur, wenn das Angebot in der Gesamtvergabe für die Furth im Wald 2025 GmbH wirtschaftlich günstiger ist als die Addition der günstigsten Angebote für die einzelnen Lose.Los 1 BewachungsdienstleistungenDer Auftragnehmer erstellt ein Konzept zur Umsetzung der Leistungen, insbesondere unter Bezugnahme auf Führungs-/Leitungsstruktur und ausführliches Personalkonzept insbesondere Personalgewinnung, -einsatzplanung und –schulung und legt dieses mit dem Angebot vor. Für die Durchführung der Landesgartenschau in Furth im Wald (LGS) sowie während der Aufbau- und Abbauphase ist der Einsatz von Bewachungspersonal vorgesehen zum Schutz gegen Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art.Los 2 Einlass- und KassendienstleistungFür die Durchführung der Landesgartenschau in Furth im Wald (im folgenden AG genannt) ist der Einsatz von Einlass- und Kassenpersonal vorgesehen. Den Besucher*innen der Landesgartenschau Furth im Wald soll im Rahmen ihres Besuches, neben anderen Dienstleistungsbereichen, auch im Bereich des Kassen- und Einlassdienstes eine uneingeschränkt funktionierende Servicekette vom Erwerb der Eintrittskarten bis zum Einlass angeboten und gewährleistet werden. Daneben spielt die Sicherung der Einnahmen und eine korrekte Abrechnung der Einnahmen mit dem AG eine wichtige Rolle und ist durch den Dienstleister des Kassen- und Einlassdienstes zu gewährleisten. Aufgabe des Kassen- und Einlassdienst im Allgemeinen ist die tägliche Besetzung der Tageskassen für den direkten Verkauf von Tages- und Dauerkarten sowie die Besetzung der Einlässe für die Zugangskontrolle der Besucher auf das Gelände. Darüber hinaus ist er für das gesamte Kassen-/Bargeldmanagement incl. der gesamten Abrechnung mit dem AG zuständig. Eine enge, koordinierte, flexible und verzahnte Zusammenarbeit von Kassen- und Einlassdienst wird vom AG vorausgesetzt. Der AN übt unter anderem in Vertretung des AG während der Dienstzeiten das Hausrecht aus und sorgt für die Einhaltung der Hausordnung und die Wahrung der Interessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird in das Sicherheitskonzept der Landesgartenschau eingebunden. Details werden dem AN rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit erläutert und an Hand gegeben.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-05 📅
Datum des Endes: 2025-10-17 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LGS_F_D_11 Los 2 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Ort der Leistung: Cham
🏙️
Postleitzahl: 93437
Stadt: Furth im Wald
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-14 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-01-14 10:05:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden gem § 16a EUVOB/A nachgefordert.
Unterlagen werden gem § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihren Angeboten eien Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erkärt ist- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihren Angeboten eien Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erkärt ist- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 530📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einteichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Versöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkannbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nich abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einteichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Versöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkannbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nich abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 234-735040 (2024-11-29)