Der Auftraggeber (AG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Ihre Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die BZgA bietet in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) seit 2020 weiterführenden Schulen bundesweit das „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projekt“ (LLMP) zur Förderung der sexuellen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern (ca. 12-18 Jahre) an. Das Projekt ist Teil der „LIEBESLEBEN“-Initiative zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und zur Förderung sexueller Gesundheit, siehe auch www.liebesleben.de. LLMP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an ihre Lehr- und Fachkräfte und an außerschulische Präventionsfachkräfte auf kommunaler, regionaler und auf Länder-Ebene. Ein zentraler Projektbaustein von LLMP sind bis zu 12 bundesweite schulische Großeinsätze eines interaktiven Mitmach-Parcours zu den 6 Themen-Modulen HIV und anderen STI, Schutz und Safer Sex, Körper und Gefühle, Sexualität und Medien, Vielfalt und Respekt sowie Freundschaft und Beziehung. Zur Steigerung der Nachhaltigkeit werden die innerschulischen Lehr- und Fachkräfte bereits bei der Planung des Einsatzes eingebunden, am Vortag des Mitmach-Parcours zu den Methoden und Materialien von LLMP geschult und mit lokalen Fachstellen vernetzt. Zudem erhalten die Schulen im Nachgang des Parcours den Materialkoffer von LLMP (LLMP-Koffer), mit Methoden und Materialien des Mitmach-Parcours in kompakter Form, zur eigenen langfristigen Verwendung kostenfrei von der BZgA. Darüber hinaus wird die Schule im Verstetigungsprozess vom LLMP-Team unterstützt. Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannten Länderverstetigung. Um dieReichweite von „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projektes“ zu steigern und dessen strukturelle Verstetigung nachhaltig zu verankern, geht die BZgA Kooperationen mit Gesundheits-, Kultus- und Sozialbehörden der Bundesländer ein. Mit Unterstützung der BZgA entwickeln die Bundesländer eigene bedarfs- und ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Die Länderverstetigung sieht die Qualifizierung von Fachkräften als LLMPTrainerinnen und Trainer vor, die ihrerseits schulische Fach- und Lehrkräfte schulen und darin befähigen LLMP-Methoden und -Materialien nachhaltig in der eigenen Schule zu verankern. Auch hier erhalten teilnehmende Schulen einen eigenen LLMP-Koffer für die unterrichts- oder projektbezogene Verwendung. Um all diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es an Auftragnehmenden, die den Mitmach-Parcours und die Länderverstetigung konzeptionell, inhaltlich und pädagogisch begleiten sowie umsetzten (Los1), an Auftragnehmenden, die den Parcours und den Kofferversand logistisch umsetzen (Los2), sowie Auftragnehmenden die die Materialien instand halten und jährlich bis zu 200 LLMP-Koffer produzieren (Los3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LIEBESLEBEN – Das Mitmach-Projekt“ (LLMP) der BZgA zur HIV-/ STIPrävention
und sexuellen Gesundheit (Los 3)
Referenznummer: BZgA_RV_49_23 Los_3
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA), ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG). Ihre Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung
vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die
BZgA bietet in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung
e.V. (PKV) seit 2020 weiterführenden Schulen bundesweit das „LIEBESLEBEN -
Mitmach-Projekt“ (LLMP) zur Förderung der sexuellen Gesundheit von
Schülerinnen und Schülern (ca. 12-18 Jahre) an. Das Projekt ist Teil der
„LIEBESLEBEN“-Initiative zur Prävention von HIV und anderen sexuell
übertragbaren Infektionen (STI) und zur Förderung sexueller Gesundheit, siehe
auch www.liebesleben.de. LLMP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an
ihre Lehr- und Fachkräfte und an außerschulische Präventionsfachkräfte auf
kommunaler, regionaler und auf Länder-Ebene.
Ein zentraler Projektbaustein von LLMP sind bis zu 12 bundesweite schulische
Großeinsätze eines interaktiven Mitmach-Parcours zu den 6 Themen-Modulen
HIV und anderen STI, Schutz und Safer Sex, Körper und Gefühle, Sexualität und
Medien, Vielfalt und Respekt sowie Freundschaft und Beziehung. Zur Steigerung
der Nachhaltigkeit werden die innerschulischen Lehr- und Fachkräfte bereits bei
der Planung des Einsatzes eingebunden, am Vortag des Mitmach-Parcours zu den
Methoden und Materialien von LLMP geschult und mit lokalen Fachstellen
vernetzt. Zudem erhalten die Schulen im Nachgang des Parcours den
Materialkoffer von LLMP (LLMP-Koffer), mit Methoden und Materialien des
Mitmach-Parcours in kompakter Form, zur eigenen langfristigen Verwendung
kostenfrei von der BZgA. Darüber hinaus wird die Schule im
Verstetigungsprozess vom LLMP-Team unterstützt.
Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannten Länderverstetigung. Um dieReichweite von „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projektes“ zu steigern und dessen
strukturelle Verstetigung nachhaltig zu verankern, geht die BZgA Kooperationen
mit Gesundheits-, Kultus- und Sozialbehörden der Bundesländer ein. Mit
Unterstützung der BZgA entwickeln die Bundesländer eigene bedarfs- und
ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Die
Länderverstetigung sieht die Qualifizierung von Fachkräften als
LLMPTrainerinnen
und Trainer vor, die ihrerseits schulische Fach- und Lehrkräfte
schulen und darin befähigen LLMP-Methoden und -Materialien nachhaltig in der
eigenen Schule zu verankern. Auch hier erhalten teilnehmende Schulen einen
eigenen LLMP-Koffer für die unterrichts- oder projektbezogene Verwendung.
Um all diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es an Auftragnehmenden, die
den Mitmach-Parcours und die Länderverstetigung konzeptionell, inhaltlich und
pädagogisch begleiten sowie umsetzten (Los1), an Auftragnehmenden, die den
Parcours und den Kofferversand logistisch umsetzen (Los2), sowie
Auftragnehmenden die die Materialien instand halten und jährlich bis zu 200
LLMP-Koffer produzieren (Los3).
Der Auftraggeber (AG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA), ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG). Ihre Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken in der Bevölkerung
vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die
BZgA bietet in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung
e.V. (PKV) seit 2020 weiterführenden Schulen bundesweit das „LIEBESLEBEN -
Mitmach-Projekt“ (LLMP) zur Förderung der sexuellen Gesundheit von
Schülerinnen und Schülern (ca. 12-18 Jahre) an. Das Projekt ist Teil der
„LIEBESLEBEN“-Initiative zur Prävention von HIV und anderen sexuell
übertragbaren Infektionen (STI) und zur Förderung sexueller Gesundheit, siehe
auch www.liebesleben.de. LLMP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an
ihre Lehr- und Fachkräfte und an außerschulische Präventionsfachkräfte auf
kommunaler, regionaler und auf Länder-Ebene.
Ein zentraler Projektbaustein von LLMP sind bis zu 12 bundesweite schulische
Großeinsätze eines interaktiven Mitmach-Parcours zu den 6 Themen-Modulen
HIV und anderen STI, Schutz und Safer Sex, Körper und Gefühle, Sexualität und
Medien, Vielfalt und Respekt sowie Freundschaft und Beziehung. Zur Steigerung
der Nachhaltigkeit werden die innerschulischen Lehr- und Fachkräfte bereits bei
der Planung des Einsatzes eingebunden, am Vortag des Mitmach-Parcours zu den
Methoden und Materialien von LLMP geschult und mit lokalen Fachstellen
vernetzt. Zudem erhalten die Schulen im Nachgang des Parcours den
Materialkoffer von LLMP (LLMP-Koffer), mit Methoden und Materialien des
Mitmach-Parcours in kompakter Form, zur eigenen langfristigen Verwendung
kostenfrei von der BZgA. Darüber hinaus wird die Schule im
Verstetigungsprozess vom LLMP-Team unterstützt.
Ein weiterer zentraler Baustein ist die sogenannten Länderverstetigung. Um dieReichweite von „LIEBESLEBEN - Mitmach-Projektes“ zu steigern und dessen
strukturelle Verstetigung nachhaltig zu verankern, geht die BZgA Kooperationen
mit Gesundheits-, Kultus- und Sozialbehörden der Bundesländer ein. Mit
Unterstützung der BZgA entwickeln die Bundesländer eigene bedarfs- und
ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Die
Länderverstetigung sieht die Qualifizierung von Fachkräften als
LLMPTrainerinnen
und Trainer vor, die ihrerseits schulische Fach- und Lehrkräfte
schulen und darin befähigen LLMP-Methoden und -Materialien nachhaltig in der
eigenen Schule zu verankern. Auch hier erhalten teilnehmende Schulen einen
eigenen LLMP-Koffer für die unterrichts- oder projektbezogene Verwendung.
Um all diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es an Auftragnehmenden, die
den Mitmach-Parcours und die Länderverstetigung konzeptionell, inhaltlich und
pädagogisch begleiten sowie umsetzten (Los1), an Auftragnehmenden, die den
Parcours und den Kofferversand logistisch umsetzen (Los2), sowie
Auftragnehmenden die die Materialien instand halten und jährlich bis zu 200
LLMP-Koffer produzieren (Los3).
Produkte/Dienstleistungen: Organisation von Messen und Ausstellungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 300 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: BZgA_RV_49_23 Los_3
Titel: Organisation und Durchführung von „LIEBESLEBEN Das Mitmachprojekt (LLMP)“ Los 3
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das ausgeschriebene Los 3 umfasst die Produktion von jährlich bis zu 200 Materialkoffern sowie kontinuierliche baulich-gestalterische Maßnahmen zur Optimierung und (Weiter)Entwicklung des in den Materialkoffern enthaltenem LLMP-Projektmaterials.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch am 31.05.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 31.05.2027 bzw. 31.05.2028 verlängert werden.
Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Die Rahmenvereinbarung hat insgesamt eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Es wird eine vertragliche Obergrenze von 2,3 Mio. EUR (netto) für die gesamte Rahmenvereinbarungslaufzeit (inkl. Zeitraum der Verlängerungsoptionen) festgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Los 1 und 2 wurden separat ausgeschrieben und bereits bezuschlagt.
Das ausgeschriebene Los 3 umfasst die Produktion von jährlich bis zu 200 Materialkoffern sowie kontinuierliche baulich-gestalterische Maßnahmen zur Optimierung und (Weiter)Entwicklung des in den Materialkoffern enthaltenem LLMP-Projektmaterials.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch am 31.05.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 31.05.2027 bzw. 31.05.2028 verlängert werden.
Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Die Rahmenvereinbarung hat insgesamt eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Es wird eine vertragliche Obergrenze von 2,3 Mio. EUR (netto) für die gesamte Rahmenvereinbarungslaufzeit (inkl. Zeitraum der Verlängerungsoptionen) festgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Los 1 und 2 wurden separat ausgeschrieben und bereits bezuschlagt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Hauptsächlich elektronische Übermittlung von
Unterlagen; Verwendung von umweltfreundlichem Papier, bei sonstigen
Unterlagen zwingend
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 48 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung hat insgesamt eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung hat insgesamt eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Vergabekriterien
Kriterium: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-21 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-06-21 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist im
Rahmen von § 56 VgV möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
4. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die
Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das
Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4
Seiten. 5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie
beizufügen). Es handelt sich bei den bezeichneten Kriterien um
Mindestanforderungen. Zu 4. Darzustellen auf eigener Anlage Zu 5.
Nachweis durch Kopie eines Auszugs aus einem Berufs- oder
Handelsregister oder vergleichbaren Register
4. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die
Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das
Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4
Seiten. 5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie
beizufügen). Es handelt sich bei den bezeichneten Kriterien um
Mindestanforderungen. Zu 4. Darzustellen auf eigener Anlage Zu 5.
Nachweis durch Kopie eines Auszugs aus einem Berufs- oder
Handelsregister oder vergleichbaren Register
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
6. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Mindestanforderungen zu 6: Erklärung im mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Unternehmerbogen; Nachweis einer gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit dem Angebot, sofern vorhanden, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung durch den Zuschlagsprätendenten.
6. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Mindestanforderungen zu 6: Erklärung im mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Unternehmerbogen; Nachweis einer gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit dem Angebot, sofern vorhanden, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung durch den Zuschlagsprätendenten.
Technische und berufliche Fähigkeiten
7. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten zwei Jahren ersichtlich ist.
Mindestanforderungen zu 7: Das Unternehmen verfügt über mindestens 7 Beschäftigte im Durchschnitt der letzten zwei Jahre.
8. Vorlage einer geeigneten Referenz
Vorlage mindestens einer geeigneten Referenz über einen früher ausgeführten Auftrag, der nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt und mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektvolumens und
• des Projektinhalts (inkl. Themenschwerpunkt und Zielgruppe).
Es werden nur Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) berücksichtigt.
Mindestanforderungen zu 8:
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Referenzprojekt zu inhaltlich und in der Größenordnung vergleichbarem Projektmanagement eines Produktionsprojektes einschließlich der Zusammenarbeit mit mehreren Zuliefern und Marktrecherche handelt.
9. Qualifikationsprofil der zur Leistungserfüllung eingesetzten Projektleitung
Für die angebotene Projektleitung ist ein Qualifikations- und Erfahrungsprofil einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
Mindestanforderungen zu 9.:
• Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
• Einschlägige Berufserfahrung in der Projektsteuerung, im Projektmanagement und im Personalmanagement bei vergleichbaren Produktionsprojekten, nachgewiesen anhand mindestens eines persönlichen Referenzprojektes in den letzten zwei Jahren. Die Projektleitung muss die Gesamtverantwortung in einem dieser persönlichen Referenzprojekte mit einer Mindestdauer von 6 Monaten getragen haben.
7. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten zwei Jahren ersichtlich ist.
Mindestanforderungen zu 7: Das Unternehmen verfügt über mindestens 7 Beschäftigte im Durchschnitt der letzten zwei Jahre.
8. Vorlage einer geeigneten Referenz
Vorlage mindestens einer geeigneten Referenz über einen früher ausgeführten Auftrag, der nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt und mit Angabe
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektvolumens und
• des Projektinhalts (inkl. Themenschwerpunkt und Zielgruppe).
Es werden nur Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) berücksichtigt.
Mindestanforderungen zu 8:
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Referenzprojekt zu inhaltlich und in der Größenordnung vergleichbarem Projektmanagement eines Produktionsprojektes einschließlich der Zusammenarbeit mit mehreren Zuliefern und Marktrecherche handelt.
9. Qualifikationsprofil der zur Leistungserfüllung eingesetzten Projektleitung
Für die angebotene Projektleitung ist ein Qualifikations- und Erfahrungsprofil einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
Mindestanforderungen zu 9.:
• Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
• Einschlägige Berufserfahrung in der Projektsteuerung, im Projektmanagement und im Personalmanagement bei vergleichbaren Produktionsprojekten, nachgewiesen anhand mindestens eines persönlichen Referenzprojektes in den letzten zwei Jahren. Die Projektleitung muss die Gesamtverantwortung in einem dieser persönlichen Referenzprojekte mit einer Mindestdauer von 6 Monaten getragen haben.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Von der Wertung ausgeschlossen werden Unternehmen, die die Eignung nicht erfüllen. Dabei beinhaltet die Eignungsprüfung eine Gesamtbetrachtung der hierzu vorliegenden Belege und Erklärungen und eine darauf basierende Prognoseentscheidung. Soweit die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, gilt die Eignung als nicht belegt. Die inhaltliche Prüfung umfasst weiterhin die Prüfung des Vorliegens der in §§ 123, 124 GWB angeführten Ausschlussgründe sowie eine etwaige Selbstreinigung des Unternehmens nach § 125 GWB. Weiter umfasst die Prüfung zudem die Prüfung, dass auch die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht vorliegen. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter einholen. Liegen Eintragungen vor, entscheidet der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren.
Wir weisen darauf hin, dass der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Von der Wertung ausgeschlossen werden Unternehmen, die die Eignung nicht erfüllen. Dabei beinhaltet die Eignungsprüfung eine Gesamtbetrachtung der hierzu vorliegenden Belege und Erklärungen und eine darauf basierende Prognoseentscheidung. Soweit die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, gilt die Eignung als nicht belegt. Die inhaltliche Prüfung umfasst weiterhin die Prüfung des Vorliegens der in §§ 123, 124 GWB angeführten Ausschlussgründe sowie eine etwaige Selbstreinigung des Unternehmens nach § 125 GWB. Weiter umfasst die Prüfung zudem die Prüfung, dass auch die Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht vorliegen. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter einholen. Liegen Eintragungen vor, entscheidet der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren.
Wir weisen darauf hin, dass der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Leistungsbeschreibung
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2.
Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG 3. Eigenerklärung
zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2.
Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG 3. Eigenerklärung
zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Nationale Registrierungsnummer: 991-00144-10
Postleitzahl: 50825
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bho-legal.com📧
Telefon: 000📞
Adresse des Käuferprofils: https://www.bzga.de/service/vergabeverfahren/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=605806🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Los 1 und 2 wurden separat ausgeschrieben und bereits bezuschlagt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber
über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169
Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach
Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter
gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendungder
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeiteines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB
wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags
wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB
i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information
der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber
über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169
Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach
Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter
gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendungder
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeiteines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB
wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags
wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB
i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information
der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 088-266832 (2024-05-02)