Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Wanderup in 2 Losen: Los 3: Standardbeladung, Los 4: Zusatzbeladung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Wanderup in 2 Losen
Referenznummer: 2024-044-1300
Kurze Beschreibung:
“Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Wanderup in 2 Losen: Los 3: Standardbeladung, Los 4: Zusatzbeladung”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Brandbekämpfungsausrüstung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung der Standardbeladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Wanderup”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-14 📅
Datum des Endes: 2025-07-18 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung der Zusatzbeladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Wanderup” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-14 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Eine Teilnahme an der Öffnung der Angebote ist daher nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens: Eigenerklärung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften: Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung”
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, FAQ-Listen, geänderte Unterlagen) für...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, FAQ-Listen, geänderte Unterlagen) für die Bieter. Die Vergabeunterlagen werden über die eVergabe-Plattform BI-Medien zur Verfügung gestellt. Bieter können Angebote nur in elektronischer Form über die eVergabe-Plattform BI-Medien einreichen. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass eine kostenlose Registrierung auf der eVergabe-Plattform BI-Medien für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Eine Abgabe der Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen bei der Prüfung und Wertung nicht berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Bieter ändert sich der Prozessablauf nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister eingeholt wird. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe sind in elektronischer Form bis zum 08.10.2024 zu stellen. Es gilt deutsches Recht.
Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform oder in Textform per E Mail an zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de. Bei Bedarf wird ein Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ-Liste) auf der Seite https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D455513796 bei den Vergabeunterlagen veröffentlicht. Für die Angebotsabgabe über die eVergabeplattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass kein Verbot einer Auftragsvergabe nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt, (2) Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) über die Verpflichtung zur Zahlung von Vergabemindestlohn nach § 4 VGSH, abzugeben durch Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 178-549395 (2024-09-11)