Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens eine geeignete Referenz über ausgeführte Liefer- und/oder Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:
- Lieferung und Inbetriebnahme einer zu den Anforderungen der Leistungsbeschreibung bauähnlichen Prüfmaschine, welche die hier geforderten Genauigkeitskriterien in Weg- und Kraftmessung sowie in Weg- und Kraftsteuerung aufweist.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, die Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentliche oder private Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Nachweis der Leistungsmerkmale
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der
Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte / des angebotenen Gerätes belegen. Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg erforderlichen technischen Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen anzugeben.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen.
Dem Angebot ist zudem eine Unterlage beizufügen, die erläutert, wie ein nutzerfreundlicher Ein- und Ausbau der bereits beim AG vorhandenen Prüfzellen in den Bauraum der Prüfmaschine, die das Risiko von körperlichen Belastungen und Verletzungen minimiert (vgl. Ziff. 3.3. der Leistungsbeschreibung), gewährleistet und umgesetzt wird. Informationen zum Bauraum und den Abmessungen der vorhandenen Prüfzellen sind der Ziffern 3.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.