Es ist beabsichtigt, auf dem Betriebshof des Auftraggebers in Moers eine Ladeinfrastruktur für 30 elektrisch betriebene Linienbusse (e-Busse) zu installieren. Diese ist an das Energie- und Kommunikationsnetz anzuschließen und mit Schnittstellen zu einem bereitgestellten Last- und Lademanagement auszustatten. Die Ladeinfrastruktur besteht aus insgesamt 10 Ladestationen, welche an der Außenwand der Halle aufzustellen sind, sowie einer Unterverteilung mit Lasttrennschaltern, welche innerhalb der Halle zu installieren ist. Die für die 30 Linienbusse vorzusehenden Ladepunkte sind an einem beigestellten Tragewerk oberhalb der Linienbusse zu befestigen, so dass die Busse in enger Aufstellung mittels eines vom Ladepunkt abgehängten Kabels geladen werden können. Die für die Kabeltrassen benötigten Tiefbaumaßnahmen werden begleitend beigestellt. Die Installation der Ladeinfrastruktur einschließlich aller Kabel und die Inbetriebnahme sind Teil der anzubietenden Leistung. Die Leistung ist eng mit dem Gewerk des Tiefbaus und desjenigen zur Errichtung des Tragewerks verzahnt. Teil des Auftrags ist es deshalb, Teilleistungen wie die Verlegung der Kabel in enger Anbstimmung mit den beteiligten Gewerken jeweils zeitnah zu erbringen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, die Ladestationen und Ladepunkte bis spätestens am 20.01.2025 ausgeliefert zu haben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung einer Ladeinfrastruktur für 30 Linienbusse und Aufbau der Ladetechnik mit einer Anschlussleistung von 2 MW in einer Wagenhalle
Referenznummer: NIAG_HLIS2024
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, auf dem Betriebshof des Auftraggebers in Moers eine Ladeinfrastruktur für 30 elektrisch betriebene Linienbusse (e-Busse) zu installieren. Diese ist an das Energie- und Kommunikationsnetz anzuschließen und mit Schnittstellen zu einem bereitgestellten Last- und Lademanagement auszustatten. Die Ladeinfrastruktur besteht aus insgesamt 10 Ladestationen, welche an der Außenwand der Halle aufzustellen sind, sowie einer Unterverteilung mit Lasttrennschaltern, welche innerhalb der Halle zu installieren ist. Die für die 30 Linienbusse vorzusehenden Ladepunkte sind an einem beigestellten Tragewerk oberhalb der Linienbusse zu befestigen, so dass die Busse in enger Aufstellung mittels eines vom Ladepunkt abgehängten Kabels geladen werden können. Die für die Kabeltrassen benötigten Tiefbaumaßnahmen werden begleitend beigestellt. Die Installation der Ladeinfrastruktur einschließlich aller Kabel und die Inbetriebnahme sind Teil der anzubietenden Leistung.
Die Leistung ist eng mit dem Gewerk des Tiefbaus und desjenigen zur Errichtung des Tragewerks verzahnt. Teil des Auftrags ist es deshalb, Teilleistungen wie die Verlegung der Kabel in enger Anbstimmung mit den beteiligten Gewerken jeweils zeitnah zu erbringen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, die Ladestationen und Ladepunkte bis spätestens am 20.01.2025 ausgeliefert zu haben.
Es ist beabsichtigt, auf dem Betriebshof des Auftraggebers in Moers eine Ladeinfrastruktur für 30 elektrisch betriebene Linienbusse (e-Busse) zu installieren. Diese ist an das Energie- und Kommunikationsnetz anzuschließen und mit Schnittstellen zu einem bereitgestellten Last- und Lademanagement auszustatten. Die Ladeinfrastruktur besteht aus insgesamt 10 Ladestationen, welche an der Außenwand der Halle aufzustellen sind, sowie einer Unterverteilung mit Lasttrennschaltern, welche innerhalb der Halle zu installieren ist. Die für die 30 Linienbusse vorzusehenden Ladepunkte sind an einem beigestellten Tragewerk oberhalb der Linienbusse zu befestigen, so dass die Busse in enger Aufstellung mittels eines vom Ladepunkt abgehängten Kabels geladen werden können. Die für die Kabeltrassen benötigten Tiefbaumaßnahmen werden begleitend beigestellt. Die Installation der Ladeinfrastruktur einschließlich aller Kabel und die Inbetriebnahme sind Teil der anzubietenden Leistung.
Die Leistung ist eng mit dem Gewerk des Tiefbaus und desjenigen zur Errichtung des Tragewerks verzahnt. Teil des Auftrags ist es deshalb, Teilleistungen wie die Verlegung der Kabel in enger Anbstimmung mit den beteiligten Gewerken jeweils zeitnah zu erbringen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, die Ladestationen und Ladepunkte bis spätestens am 20.01.2025 ausgeliefert zu haben.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Ladegeräte📦 Beschreibung
Interne Kennung: E77926353
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
(1) [VO] Es gilt die SektVO.
(2) [Verfahren] Es wird ein EU-weites, offenes Verfahren durchgeführt. Mit dem Angebot sind die die in Abschnitt 5.1.9 genannten Angaben und Erklärungen einzureichen. Formblätter werden in dem in 5.1.11 genannten Vergabeportal bereitgestellt.
(3) [Auskünfte] Auskünfte werden ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal erteilt. Aktuelle Informationen werden allen für das Verfahren registrierten Bewerbern zeitgleich mitgeteilt. Zur Teilnahme am Wettbewerb hat sich der Bewerber deshalb mit einer Unternehmensbezeichnung und einer Adresse für den elektronischen Versand (E-Mail-Adresse und Fax-Nummer) im Vergabeportal formlos zu registrieren.
(4) [Form] Alle geforderten Erklärungen sind in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
(5) [Abgabe] Die Angebote sind elektronisch über das Vergabeportal gemäß Ziffer 5.1.12 einzureichen.
(6) [Rückfr] Rückfragen sind spätestens bis einschließlich dem 6. Tag vor der Angebotsabgabe (d.h. bis zum 29.08.2024) bis 11:00 Uhr elektronisch einzureichen (Ziffer 5.1.12).
(7) [Kosten] Aufwendungen für die Beteiligung an diesem Verfahren sowie für die Erstellung des Angebotes werden nicht erstattet.
(8) [EDV] Die der Vergabestelle beigestellten Informationen werden auf elektronischen Weg verarbeitet, übertragen und gespeichert.
(9) [Koop] Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren siehe Ziffer 5.1.12.
Gemäß § 47 SektVO kann sich der Bieter bzw. das Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen nur dann bedienen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dazu legt er mit den Unterlagen eine entsprechende Verpflichtungserklärung oder einen vergleichbaren Nachweis dieser Unternehmen vor. Dies gilt unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft zu dem anderen Unternehmen steht.
In diesem Fall hat der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft dieses andere Unternehmen in seinem Angebot zu benennen und den beabsichtigten Umfang zu spezifizieren sowie anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Dritten übernommen werden sollen. Dritte im europarechtlichen Sinne sind selbstständige wie auch konzernverbundene Unternehmen, wenn sich der Bieter auf deren Eignung berufen will.
Der Auftraggeber überprüft gemäß §47 SektVO im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Kriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB vorliegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB 2016 vorliegen, binnen einer von dem Auftraggeber zu setzenden Frist ersetzen.
(10) [Ablauf] Der Auftraggeber wird die Angebote bewerten. Ihm steht Ermessen zu, ob Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Angebote nicht berücksichtigt.
(11) [Verbleib] Die Bewerbungsunterlagen verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
(12) [Zeiten] Die in Abschnitt 5.1.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Aktualisierung.
(13) [Nachford] Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise (Kopien, nicht älter als 6 Monate) innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
(14) [Interface] Das ausgeschriebene System soll sich durch systemoffene Schnittstellen auszeichnen, mit Hilfe derer eine Modernisierung von Teilkomponenten ohne Rückwirkung auf verbleibende Systeme möglich ist. Der Bieter erklärt die Zustimmung und Offenlegung geeigneter Übertragungsschnittstellen.
(15) [EU-Bek] Nur der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung ist maßgeblich, wenn die Bekanntmachung in weiteren Medien veröffentlicht wird.
(16) [unter 3] Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
(1) [VO] Es gilt die SektVO.
(2) [Verfahren] Es wird ein EU-weites, offenes Verfahren durchgeführt. Mit dem Angebot sind die die in Abschnitt 5.1.9 genannten Angaben und Erklärungen einzureichen. Formblätter werden in dem in 5.1.11 genannten Vergabeportal bereitgestellt.
(3) [Auskünfte] Auskünfte werden ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal erteilt. Aktuelle Informationen werden allen für das Verfahren registrierten Bewerbern zeitgleich mitgeteilt. Zur Teilnahme am Wettbewerb hat sich der Bewerber deshalb mit einer Unternehmensbezeichnung und einer Adresse für den elektronischen Versand (E-Mail-Adresse und Fax-Nummer) im Vergabeportal formlos zu registrieren.
(4) [Form] Alle geforderten Erklärungen sind in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
(5) [Abgabe] Die Angebote sind elektronisch über das Vergabeportal gemäß Ziffer 5.1.12 einzureichen.
(6) [Rückfr] Rückfragen sind spätestens bis einschließlich dem 6. Tag vor der Angebotsabgabe (d.h. bis zum 29.08.2024) bis 11:00 Uhr elektronisch einzureichen (Ziffer 5.1.12).
(7) [Kosten] Aufwendungen für die Beteiligung an diesem Verfahren sowie für die Erstellung des Angebotes werden nicht erstattet.
(8) [EDV] Die der Vergabestelle beigestellten Informationen werden auf elektronischen Weg verarbeitet, übertragen und gespeichert.
(9) [Koop] Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren siehe Ziffer 5.1.12.
Gemäß § 47 SektVO kann sich der Bieter bzw. das Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen nur dann bedienen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dazu legt er mit den Unterlagen eine entsprechende Verpflichtungserklärung oder einen vergleichbaren Nachweis dieser Unternehmen vor. Dies gilt unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft zu dem anderen Unternehmen steht.
In diesem Fall hat der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft dieses andere Unternehmen in seinem Angebot zu benennen und den beabsichtigten Umfang zu spezifizieren sowie anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Dritten übernommen werden sollen. Dritte im europarechtlichen Sinne sind selbstständige wie auch konzernverbundene Unternehmen, wenn sich der Bieter auf deren Eignung berufen will.
Der Auftraggeber überprüft gemäß §47 SektVO im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Kriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB vorliegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB 2016 vorliegen, binnen einer von dem Auftraggeber zu setzenden Frist ersetzen.
(10) [Ablauf] Der Auftraggeber wird die Angebote bewerten. Ihm steht Ermessen zu, ob Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Angebote nicht berücksichtigt.
(11) [Verbleib] Die Bewerbungsunterlagen verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
(12) [Zeiten] Die in Abschnitt 5.1.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Aktualisierung.
(13) [Nachford] Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise (Kopien, nicht älter als 6 Monate) innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
(14) [Interface] Das ausgeschriebene System soll sich durch systemoffene Schnittstellen auszeichnen, mit Hilfe derer eine Modernisierung von Teilkomponenten ohne Rückwirkung auf verbleibende Systeme möglich ist. Der Bieter erklärt die Zustimmung und Offenlegung geeigneter Übertragungsschnittstellen.
(15) [EU-Bek] Nur der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung ist maßgeblich, wenn die Bekanntmachung in weiteren Medien veröffentlicht wird.
(16) [unter 3] Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schaltanlagen📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die Umstellung des Betriebs von Linienbussen mit Dieselantrieb auf elektrisch betriebene Busse ist eine strategisch vorbereitete, dem Klimaschutz dienende Maßnahme.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Postanschrift: Rheinberger Straße 95a
Postleitzahl: 47441
Stadt: Moers
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wesel
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-08 📅
Datum des Endes: 2025-02-24 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Keine.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-05 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-05 11:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-09-05 11:00:00.000 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des §51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausführung: Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Angebotes möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. dass erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des §125 GWB durchgeführt wurden, sowie eine Eigenerklärung, dass der Bewerber in Berufsregister eingetragen oder ein vergleichbares Register eingetragen ist, mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber stellt im Vergabeportal Formblätter bereit, deren Nutzung empfohlen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des §51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Rechtsanspruch besteht darauf jedoch nicht.
Befähigung zur Berufsausführung: Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Angebotes möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. dass erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des §125 GWB durchgeführt wurden, sowie eine Eigenerklärung, dass der Bewerber in Berufsregister eingetragen oder ein vergleichbares Register eingetragen ist, mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber stellt im Vergabeportal Formblätter bereit, deren Nutzung empfohlen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des §51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Rechtsanspruch besteht darauf jedoch nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Jahre, Anzahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Der Auftraggeber stellt im Vergabeportal Formblätter bereit, deren Nutzung empfohlen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des §51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Rechtsanspruch besteht darauf jedoch nicht. Der Gesamtumsatz des Bewerbers muss je Geschäftsjahr mindestens 500.000 € betragen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Jahre, Anzahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Der Auftraggeber stellt im Vergabeportal Formblätter bereit, deren Nutzung empfohlen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des §51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Rechtsanspruch besteht darauf jedoch nicht. Der Gesamtumsatz des Bewerbers muss je Geschäftsjahr mindestens 500.000 € betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzanforderungen / Nachweise: Es sind Referenzen der verantwortlichen Umsetzung zu insgesamt 3 Leistungsbereichen vorzulegen. Diese betreffen die Lieferung von stationären Stationen zum Aufladen von mindestens 10 Linienbussen (Leistungsbereich a, Mindestumfang des Nachweises: 3 Referenzprojekte), der Nachweis der Anbindung von Ladestationen an ein Last- und Lademanagementsystem unter Nutzung der Schnittstellen gem. OCPP 1.6j/2.0 sowie der VDV-Schrift 261 bei 2 Unternehmen (Leistungsbereich b, Mindestumfang des Nachweises: 2 Referenzprojekte) sowie der Aufbau einer Schaltanlage zur Unterverteilung der Ladenenergie auf Teile der Ladeinfrastruktur (Leistungsbereich 3, Mindestumfang des Nachweises: 3 Schaltanlagen). Die in den Leistungsbereichen a) bis c) genanten Anlagen müssen im produktivem Einsatz sein. Die Auftragserteilung darf nicht vor dem 01.01.2021 liegen.
Es ist zulässig, ein Projekt zum Nachweis der Eignung in mehreren Leistungsbereichen zu benennen, falls die realisierte Leistung mehrere Leistungsbereiche umfasst. In diesem Fall sind die betreffenden Nachweise getrennt je Leistungsbereich und jeweils für sich genommen vollständig zu erbringen. Dem Bieter ist die Form der Nachweise freigestellt. Für den Nachweis der Referenzen werden deshalb keine Formblätter bereitgestellt.
Der Auftragnehmer muss im Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System gemäß DIN ISO 9001) eingeführt und er soll ein Umweltmanagementsystem (UM-System gemäß DIN ISO 14001) etabliert haben. Die Nachweise müssen mit der Angebotslegung vorgelegt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des §51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht.
Referenzanforderungen / Nachweise: Es sind Referenzen der verantwortlichen Umsetzung zu insgesamt 3 Leistungsbereichen vorzulegen. Diese betreffen die Lieferung von stationären Stationen zum Aufladen von mindestens 10 Linienbussen (Leistungsbereich a, Mindestumfang des Nachweises: 3 Referenzprojekte), der Nachweis der Anbindung von Ladestationen an ein Last- und Lademanagementsystem unter Nutzung der Schnittstellen gem. OCPP 1.6j/2.0 sowie der VDV-Schrift 261 bei 2 Unternehmen (Leistungsbereich b, Mindestumfang des Nachweises: 2 Referenzprojekte) sowie der Aufbau einer Schaltanlage zur Unterverteilung der Ladenenergie auf Teile der Ladeinfrastruktur (Leistungsbereich 3, Mindestumfang des Nachweises: 3 Schaltanlagen). Die in den Leistungsbereichen a) bis c) genanten Anlagen müssen im produktivem Einsatz sein. Die Auftragserteilung darf nicht vor dem 01.01.2021 liegen.
Es ist zulässig, ein Projekt zum Nachweis der Eignung in mehreren Leistungsbereichen zu benennen, falls die realisierte Leistung mehrere Leistungsbereiche umfasst. In diesem Fall sind die betreffenden Nachweise getrennt je Leistungsbereich und jeweils für sich genommen vollständig zu erbringen. Dem Bieter ist die Form der Nachweise freigestellt. Für den Nachweis der Referenzen werden deshalb keine Formblätter bereitgestellt.
Der Auftragnehmer muss im Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System gemäß DIN ISO 9001) eingeführt und er soll ein Umweltmanagementsystem (UM-System gemäß DIN ISO 14001) etabliert haben. Die Nachweise müssen mit der Angebotslegung vorgelegt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des §51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter
zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei verspäteten Projektabschluss ist eine Pönale als pauschalierter Schadenersatz vorgesehen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschluss wegen Verfehlungen gemäß den in §123 GWB und §124 GWB genanten Sachverhalten.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG NIAG
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011872
Postanschrift: Rheinberger Str. 95a
Postleitzahl: 47441
Postort: Moers
Region: Wesel
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gerhard Kieven
E-Mail: gerhard.kieven@niag.de📧
Telefon: +49 2841 205-247📞
URL: https://www.niag.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E77926353🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E77926353🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, wenn a) der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, b) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, c) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, und d) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, wenn a) der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, b) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, c) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, und d) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 153-474702 (2024-08-05)