Lieferung eines kontinuierlich elastisch gelagerten Schienensystems (KES)

Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Lieferung einer hochelastischen Oberbaukonstruktion mit kontinuierlich elastisch gelagerten Kopfschienen (KES) - System Vibrex oder vergleichbar - zur Auflagerung auf einer vorhandenen festen Fahrbahn aus Beton (Längsbalken), streustromisoliert gemäß den beiliegenden Technischen Lieferbedingungen "KES".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-12-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines kontinuierlich elastisch gelagerten Schienensystems (KES)
Referenznummer: E68164495
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer hochelastischen Oberbaukonstruktion mit kontinuierlich elastisch gelagerten Kopfschienen (KES) - System Vibrex oder vergleichbar - zur Auflagerung auf einer vorhandenen festen Fahrbahn aus Beton (Längsbalken), streustromisoliert gemäß den beiliegenden Technischen Lieferbedingungen "KES".
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schienen und Zubehör 📦
Beschreibung
Interne Kennung: E68164495
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbahnschienen 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die KVB behält sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen sowohl Unklarheiten aufzuklären als auch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen / Informationen von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung bzw. Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Auf die vergaberechtlichen Einschränkungen des § 51 Abs. 3 SektVO für die Nachforderung leistungsbezogener / wertungsrelevanter Unterlagen wird hingewiesen. Werden im Rahmen der Aufklärung angeforderte bzw. nachgeforderte Informationen / Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht formgerecht innerhalb der von der KVB bestimmten Frist nachgereicht, wird das Angebot grundsätzlich ausgeschlossen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage von 3 Referenz(en) über früher ausgeführte Aufträge / Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sind. Referenzaufträge dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung. In der Referenz sind folgende Angaben zu machen: Name und Adresse des jeweiligen Referenz-Auftraggebers, Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, vertragliche Rolle des eigenen Unternehmens beim Referenzprojekt, aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der (selbst) erbrachten Leistung, Angaben zu etwaigen (eigenen) Unterauftragnehmern, Beschreibung der Vergleichbarkeit des Projekts (wesentlichen Überschneidungen / Parallelen zur vorliegenden Ausschreibung) sowie der Dauer des Projekts. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen. Für die vorstehenden Angaben ist das Formblatt A3 zu verwenden. Bietet das Formblatt nicht ausreichend Platz für die entsprechenden Angaben, können die Angaben auch in einem separaten Dokument gemacht werden, wobei der jeweilige Bezug kenntlich zu machen ist. Es ist zulässig, dass mehr als die geforderte Anzahl an Referenzprojekten eingereicht wird. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften muss aus der Referenz ersichtlich sein, welches ihrer Mitglieder die Referenzleistung erbracht hat.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Nationale Registrierungsnummer: St-Nr.: DE811183963 / Reg-Nr.: Amtsgericht Köln, HRB 2130
Postanschrift: Scheidtweilerstr. 38
Postleitzahl: 50933
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: team-bau@kvb.koeln 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://kvb.koeln/ 🌏
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E68164495 🌏
Teilnahme-URL: http://www.subreport.de/E68164495 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221 147-3045 📞
Fax: +49 221 147-2889 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ­-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 250-793770 (2024-12-23)