Lieferung eines Kraftomnibusses als Reisebus für die Polizei Sachsen

Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum

Lieferung eines Kraftomnibusses als Reisebus für die Polizei Sachsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-02-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Kraftomnibusses als Reisebus für die Polizei Sachsen
Referenznummer: B8184
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Kraftomnibusses als Reisebus für die Polizei Sachsen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Reisebusse 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung eines Kraftomnibusses als Reisebus für die Polizei Sachsen,. Es können sowohl Gebraucht- als auch Neufahrzeuge angeboten werden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Leipzig 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-19 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
defekter Bus, vorliegenden Dringlichkeit und der Besonderheiten auf dem Gebrauchtwagenmarkt
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-26 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-26 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: gemäß VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen: - zur persönlichen Lage des Unternehmens 1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Ab-gaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); 2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgrün-den (Erklärung E2); 3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3); - zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: 4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); 5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit ge-mäß Erklärung E5 notwendig); - weitere Erklärungen/Nachweise: - Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen - ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen. Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen. Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vor-drucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwen-den. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o.g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o.g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein. Die unter den obigen laufenden Nrn. 1 bis 5 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintra-gung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 0351 2802-402) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizie-rungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen: - zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde): 6. Referenzen (Erklärung E6); - weitere Erklärungen/Nachweise: - Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen - ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen. Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen. Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vor-drucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwen-den. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o.g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o.g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein. Die unter den obigen laufenden Nrn. 6 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintra-gung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 0351 2802-402) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizie-rungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß GWB und VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Nationale Registrierungsnummer: 14 - 0320077PVAL02-10
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Postleitzahl: 04416
Postort: Markkleeberg
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18d83699122-5380ab91cdb60a5f 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: vergabekammer@lds.sachsen.de
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 029-085889 (2024-02-07)