Lieferung eines LKW 2-Achser für den Landkreis Ravensburg/ SM Leutkirch

Landratsamt Ravensburg

Lieferung eines LKW 2-Achser für den Landkreis Ravensburg/ SM Leutkirch

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-01-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines LKW 2-Achser für den Landkreis Ravensburg/ SM Leutkirch
Referenznummer: 24-15-ZV
Kurze Beschreibung: Lieferung eines LKW 2-Achser für den Landkreis Ravensburg/ SM Leutkirch
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kipplastwagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung eines LKW 2-Achser für die Straßenmeisterei Leutkirch
Postanschrift: Straßenmeisterei Leutkirch, Memmingerstraße 35
Postleitzahl: 88299
Stadt: Leutkirch
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ravensburg 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2025-05-02 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kraftstoffverbrauch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Folgekosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-02 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Ziff. III 1.1)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Ravensburg
Nationale Registrierungsnummer: 08436-A1806-85
Postanschrift: Friedenstraße 6
Postleitzahl: 88212
Postort: Ravensburg
Region: Ravensburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zv@rv.de 📧
Telefon: +49 751-852511 📞
Fax: +49 751-85772505 📠
URL: https://www.rv.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c80cf3cee-7f60a7f6e4539ea5 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe24.de/ 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1) Beauftragung: Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen. 2) Formale Ausschlusskriterien: — Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV; — Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 3) Rechtliche Ausschlusskriterien: — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB — Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV 4) Weitere Ausschlusskriterien: Weitere Ausschlusskriterien siehe unter "Ausschreibungsbedingungen" der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) 6) Bietergemeinschaften /Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe: — Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist, — Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen. Der Auftraggeber stellt die Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel- und PDF- Tabelle zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der genannten Internetplattform unter der genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe Montag, 20. November 2023, 11:50 23-259-ZV Auftragsbekanntmachung: 7 / 32 des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die elektronisch ausgefüllte Bewerbungsunterlage einschließlich der geforderten Anlagen sind fristgerecht auf der Vergabeplattform bereitzustellen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet. Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: O8-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721 926-8730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 003-005906 (2024-01-03)