Lieferung Gleise und Weichen Wendeschleife HBU - 30022458

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Gleisen und Weichen im Bereich Wendeschleife "Bürgerhaus" in Mainz-Hechtsheim. In diesem Zuge wird zusätzlich eine Überholgleis bzw. eine zusätzliche Abstellmöglichkeit eingebaut. Die alte Gleisanlage wird ausgebaut und durch ca. 400 m Rillengleis und durch zwei werksneuen Weichen ersetzt. Die komplette Gleiskonstruktion wird mit Rillengleis 60R2 auf Spannbeton-schwellen ausgebildet. Rahmendaten allgemein: Spurweite 1000 mm, Min. Radius: 24 m max. Jochlänge: 15 m Lieferfrist: Folgender Liefertermin wird vereinbart: KW 10 2025

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Gleise und Weichen Wendeschleife HBU - 30022458
Referenznummer: X-SWMAG-2024-0051
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Gleisen und Weichen im Bereich Wendeschleife "Bürgerhaus" in Mainz-Hechtsheim. In diesem Zuge wird zusätzlich eine Überholgleis bzw. eine zusätzliche Abstellmöglichkeit eingebaut. Die alte Gleisanlage wird ausgebaut und durch ca. 400 m Rillengleis und durch zwei werksneuen Weichen ersetzt. Die komplette Gleiskonstruktion wird mit Rillengleis 60R2 auf Spannbeton-schwellen ausgebildet. Rahmendaten allgemein: Spurweite 1000 mm, Min. Radius: 24 m max. Jochlänge: 15 m Lieferfrist: Folgender Liefertermin wird vereinbart: KW 10 2025
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Eisenbahnmaterial 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Gleisen und Weichen im Bereich Wendeschleife "Bürgerhaus" in Mainz-Hechtsheim. In diesem Zuge wird zusätzlich eine Überholgleis bzw. eine zusätzliche Abstellmöglichkeit eingebaut. Die alte Gleisanlage wird ausgebaut und durch ca. 400 m Rillengleis und durch zwei werksneuen Weichen ersetzt. Die komplette Gleiskonstruktion wird mit Rillengleis 60R2 auf Spannbeton-schwellen ausgebildet. Rahmendaten allgemein: Spurweite 1000 mm, Min. Radius: 24 m max. Jochlänge: 15 m Lieferfrist: Folgender Liefertermin wird vereinbart: KW 10 2025
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-09 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-06 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-06 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung; Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Angebot ist ferner eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage A4) einzureichen. Ferner ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage TW1 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaften, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung (Anhlage A4, hier A4.6) seiner Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz. • Eine Eigenerklärung (ebenfalls Anhlage A4, hier A4.6), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung in dem geforderten Umfang nachweislich vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen:  2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden  5.000.000,00 € für Personenschäden • Eine Eigenerklärung (ebenfalls Anhlage A4, hier A4.6), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Bruttoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Zudem sichert der AN zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Bruttoauftragswertes zu.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaften, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: Benennung von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich des Nahverkehrs mit der Angabe des Liefervolumens, ausgeführten Leistungen und des Umsetzungszeitraums aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4.1, Abschnitt A4.7) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bieter/oder einem Mitglied einer Bietergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Durchführung erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass Angaben falsch sind oder der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
- Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß ZVB - 10% Bruttoauftragssumme - Gewährleistungsbürgschaft gemäß ZVB - 5% Bruttoabrechnungssumme - Vorauszahlungsbürgschaft bei Erfordernis
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE211221338
Postanschrift: Mozartstraße 8
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mario.huyer@mainzer-netze.de 📧
Telefon: +49 6131126235 📞
Fax: +49 6131126023 📠
Federführendes Mitglied
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2024-0051 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2024-0051 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Verfahrensablauf Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Angebote jeweils eine Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien durchführen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind nicht zulässig. Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. Die Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. 2. Bietergemeinschaften: Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A4, hier "A4.1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Einreichung des Angebots kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bieter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 47 Abs. 1 S. 1 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe haben die Bieter mit ihrem Angebot das Formular "A4.2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe" (Anlage A4) und "A4.5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz" (Anlage A4) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen gem. Anlage A4 einzureichen: - A4.4, A4.8, A4.9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. - A4.3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen gem. Anlage A4 einzureichen: - Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage A4.6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" - Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Anlage A4.7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/hilfezur-evergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131-16-2234 📞
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 153-476185 (2024-08-06)