Gefordert wird ein Pyrolysemodul, gekoppelt an einen vollfunktionsfähigen Gaschromatograph-Massenspektrometer, welches für die qualitative und quantitative Analyse von Polymeren, Kunststoffen und Additiven geeignet ist. Das System muss in der Lage sein, verschiedene Pyro-lyse Modi (Double Shot/Multi Shot) und thermale Desorption auf Fest- und Flüssigproben anzu-wenden. Grundsätzlich sollte das Gerät auch in der Lage sein, eine klassische Flüssiginjektion durchzuführen, bei der eine flüssige Probe ohne vorangehende thermale Desorption oder Pyro-lyse auf dem GC/MS analysiert wird. Ein automatisches Probenzufuhrsystem (Autosampler), welches sowohl feste als auch flüssige Proben dem Pyrolysemodul zuführen kann, muss im Sys-tem integriert sein. Entsprechende Software zur Steuerung des Geräts und zur Auswertung der aufgezeichneten Daten insbesondere spezialisierte Auswertungsmöglichkeiten für die Pyrolyse-GC/MS sind verlangt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Testlauf für ein Pyrolyse Gaschromatograph-Massenspektrometer (Py-GC/MS)
Referenznummer: 188045_08 413/0728
Kurze Beschreibung:
“Gefordert wird ein Pyrolysemodul, gekoppelt an einen vollfunktionsfähigen Gaschromatograph-Massenspektrometer, welches für die qualitative und quantitative...”
Kurze Beschreibung
Gefordert wird ein Pyrolysemodul, gekoppelt an einen vollfunktionsfähigen Gaschromatograph-Massenspektrometer, welches für die qualitative und quantitative Analyse von Polymeren, Kunststoffen und Additiven geeignet ist. Das System muss in der Lage sein, verschiedene Pyro-lyse Modi (Double Shot/Multi Shot) und thermale Desorption auf Fest- und Flüssigproben anzu-wenden. Grundsätzlich sollte das Gerät auch in der Lage sein, eine klassische Flüssiginjektion durchzuführen, bei der eine flüssige Probe ohne vorangehende thermale Desorption oder Pyro-lyse auf dem GC/MS analysiert wird. Ein automatisches Probenzufuhrsystem (Autosampler), welches sowohl feste als auch flüssige Proben dem Pyrolysemodul zuführen kann, muss im Sys-tem integriert sein. Entsprechende Software zur Steuerung des Geräts und zur Auswertung der aufgezeichneten Daten insbesondere spezialisierte Auswertungsmöglichkeiten für die Pyrolyse-GC/MS sind verlangt.
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Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦 Beschreibung
Interne Kennung: 188045_08 413/0728
Menge: 1
Beschreibung der Beschaffung:
“Gefordert wird ein Pyrolysemodul, gekoppelt an einen vollfunktionsfähigen Gaschromatograph-Massenspektrometer, welches für die qualitative und quantitative...”
Beschreibung der Beschaffung
Gefordert wird ein Pyrolysemodul, gekoppelt an einen vollfunktionsfähigen Gaschromatograph-Massenspektrometer, welches für die qualitative und quantitative Analyse von Polymeren, Kunststoffen und Additiven geeignet ist. Das System muss in der Lage sein, verschiedene Pyro-lyse Modi (Double Shot/Multi Shot) und thermale Desorption auf Fest- und Flüssigproben anzu-wenden. Grundsätzlich sollte das Gerät auch in der Lage sein, eine klassische Flüssiginjektion durchzuführen, bei der eine flüssige Probe ohne vorangehende thermale Desorption oder Pyro-lyse auf dem GC/MS analysiert wird. Ein automatisches Probenzufuhrsystem (Autosampler), welches sowohl feste als auch flüssige Proben dem Pyrolysemodul zuführen kann, muss im Sys-tem integriert sein. Entsprechende Software zur Steuerung des Geräts und zur Auswertung der aufgezeichneten Daten insbesondere spezialisierte Auswertungsmöglichkeiten für die Pyrolyse-GC/MS sind verlangt.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Lieferort:
Umweltbundesamt
Schichauweg 58; 12307 Berlin”
Postleitzahl: 06844
Stadt: Dessau-Roßlau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 0 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Weitere Informationen zur Verlängerung:
“o Das Massenspektrometer muss zu einem späteren Zeitpunkt zu einem MS/MS aufrüstbar sein. Diese Möglichkeit muss technisch bereits vorbereitet sein.
o Die...”
Weitere Informationen zur Verlängerung
o Das Massenspektrometer muss zu einem späteren Zeitpunkt zu einem MS/MS aufrüstbar sein. Diese Möglichkeit muss technisch bereits vorbereitet sein.
o Die Ionenquelle im Massenspektrometer muss dafür optimiert sein, eine mög-lichst hohe Empfindlichkeit zu liefern und ist inert, um Wechselwirkungen mit ak-tiven Substanzen zu minimieren.
o Eine Erweiterung der Garantie oder Gewährleistung auf 2 Jahre ist gefordert.
o Die Möglichkeit zur Einsparung von Helium, wenn das Gerät nicht in Benutzung ist, die über die regulären Sparfunktionen des GC/MS-Systems hinausgehen, zum Beispiel durch Umschalten auf ein anderes Trägergas, wie Stickstoff, ist ge-fordert.
o Ein zweiter split/splitless Injektor soll bereits in den Gaschromatographen ein-gebaut sein, an welchen eine zweite Trennsäule parallel betrieben werden kann, damit später die Möglichkeit besteht eine reguläre Flüssiginjektion unabhängig vom Pyrolysemodul und ohne Umbau durchführen zu können
o Eine weitere Lizenz für die jeweilige Auswertesoftware, womit diese Software un-abhängig auf einem weiteren Endgerät installiert und genutzt werden kann, ist gefordert.
o Eine einmalige Wartung ca. 18 Monate nach Inbetriebnahme ist gefordert.
Die Wartung inklusive Austausch von Verschleißteilen hat nach dem Serviceplan des Herstellers zu erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-03 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 06844 Dessau-Roßlau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-04-03 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
“06844 Dessau-Roßlau”
Zusätzliche Informationen:
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind...”
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern,...”
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung, Formular ist den
Vergabeunterlagen beigefügt: Der Bieter hat die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung, Formular ist den
Vergabeunterlagen beigefügt: Der Bieter hat die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen,
zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB)
unterschrieben beizufügen.
Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten
Ausschlussgründe auf
den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen
zu der Art
des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen
Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und
des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses
gem. §
126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder
der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im
Falle eines
fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung
über den Ausschluss
nach pflichtgemäßem Ermessen.
“Leistungsfähigkeit des Unternehmens:: Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung, Formular ist den
Vergabeunterlagen beigefügt” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
“Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen.
Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
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Ausschlussgrund: crime-org
terr-offence
finan-laund
fraud
corruption
human-traffic
tax-pay
socsec-pay
envir-law
socsec-law
labour-law
insolvency
bankruptcy
bankr-nat
susp-act
prof-misconduct
distorsion
partic-confl
prep-confl
sanction
misrepresent
nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (13) “Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
“EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
“Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des...”
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Umweltbundesamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl: 06844
Postort: Dessau-Roßlau
Region: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: z1.5@uba.de📧
Telefon: 000📞
URL: http://www.umweltbundesamt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=604616🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=604616🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
“1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und...”
Zusätzliche Informationen
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 044-129474 (2024-02-29)